ich habe da mal eine Frage und benötige „lediglich“ einen Tip.
Es geht darum, dass ich eine Gesellschaft gegründet habe um mit einem Entwicklungsland in Afrika ein Exportgeschäft aufzubauen. Ich habe einen Distributeur vor Ort und habe hier auch schon einen Hersteller der Ware gefunde der seine Ware in diesem Land gerne einführen möchte!
Jetzt meine Frage zur Vertragsgestaltung:
Ich mit meiner Gesellschaft fungiere ja somit als Vermittler (Intermediary), wer kauft die Ware also? Der Distributeur? Was ist, wenn er die Ware nicht kaufen will, weil er nicht so ein hohes Risiko haben will, weil er nicht weiß, ob die Ware auch in seinem Land ankommt?
Kann ich mich als Intermediary auch an dem Umsatz des Unternehmens welches nach Afrika exportiert beteiligen oder ist das völlig ausgeschlossen?
Über ein paar vertragliche Eckpfeiler würde ich mich sehr freun. Würdet mir da sehr weiterhelfen!
Viele Grüße
PS: Bitte geht davon aus, dass die Ware zugelassen ist und alle Richtlinien für den Export einhält!
Als Vermittler kannst du vertraglich eine Provision mit dem Hersteller vereinbaren.
Am besten in einer % Zahl vom Umsatz ( normal von 1 bis 5 %)Das geht normalerweise bis zu 5 Jahre lang über eine Kundenschutzvereinbarung, oder in einer Einmal Provision bis zu 20 % vom ersten Geschäft.
Du kannst aber auch (zusätzich) deine Tätigkeiten dem Kunden in Afrika in Rechnung stellen.
Wenn der Distributor kein Interesse hat, ist die Sache gelaufen. Lieferverträge nur zwischen Hersteller und Kunden direkt. Du darfst nie als Importeur auftreten.
Wenn ich das richtig verstehe, setze ich vorab einen Vertrag mit dem deutschen Hersteller auf, der besagt, dass ohne mich nichts mit dem Distributeur in Afrika läuft, richtig? Ansonsten kann er ja, sobald ich ihm die Lieferadresse nenne, mich außen vor lassen, mich umgehen!
Wenn der Vertrag mit dem Hersteller geschlossen ist und wir uns über die Provision einig sind kann ich dann noch einen Vertrag mit dem Distributeur vereinbaren; was denn, ebenfalls einen Prozentsatz seines Umsatzes?
Was, wenn der Distributeur nach Deutschland kommen möchte und sich hier vor Ort das Werk anschauen will und Konditionen (Preis, Eintrittsstrategie, etc.) besprechen möchte? Ich wäre natürlich dabei, aber was, wenn die hinter meinem Rücken Kontaktdaten austauschen? Wie ist einem solchen Fall der Lauf der Dinge?
Der Hersteller als auch der Distributeur schließen dann mit meinem Unternehmen ein Vertrag, richtig? Und nicht untereinander?!
Du hast für den Hersteller einen Kunden gesucht, also ist eine Provision fällig. Du schließt eine Kundenschutzvereinbarung mit dem Hersteller ab. Darin Laufzeit (bis 5 Jahre), gültig für alle Folgeaufträge, auch bei anderen Waren des Herstellers, Strafe bei Vertragsverletzung (50.000 €) Provisionsvereinbarung sollte auch drin stehen, sowie Gerichtstand etc.
Ist das erledigt, kann der Kunde ja ruhig zm Hersteller kommen.
Hat der Kunde dir den Auftrag gegeben, einen Hersteller zu suchen, so kannst du ihm für deine Aufwendungen auch eine Rechnung schreiben.