Es geht bei meinem Anliegen um die Vertragsgestaltungsfreiheit beim Verkauf einer Immobilie.Folgender Sachverhalt: Mein Vater wohnt im gemeinsamen Haus meiner Eltern und schuldet meiner Mutter einen sogenannten montalichen Nutzungsausgleich. Ich wohne ebenfalls in dem Haus und zahle als „Miete“ den Nutzungsausgleich direkt an meine Mutter. Nun möchte ich das Elternhaus antreten und meine Eltern entsprechend ausbezahlen. Mein Vater stellt sich stur, da er bei einem Verkauf ausziehen müsste (was er nicht möchte). Daher will er mit aller Macht versuchen das Haus selbst anzutreten. Das Geld dazu schießt wahrscheinlich seine jetzige Lebensgefährtin rein, da mein Vater (69 Jahre !) allein das Haus nicht finanzieren kann. Die übrigen Familienmitglieder, explizit die zwei Kinder (mein Bruder und ich) haben nun bedenken, daß das Haus so nicht mehr in der Familie gehalten werden kann und in die Fänge der Lebensgefährtin gerät. Gibt es vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, daß trotz eines evtl. Verkaufs an meinen Vater und seine Lebensgefährtin als gemeinsame Käufer ein Weiterverkauf, z.Bsp. für mehr Geld, etc. ausgeschlossen werden kann.
Konkret gesagt wollen wir mit aller Macht verhindern, daß das Haus in die Fänge der Lebensgefährtin kommt. Wer hat rechtssichere Optionen für uns ?
Ihr Problem ist ganz einfach zu lösen. Jeder erfahrene Notar hat die Formulierungen fertig „auf der Rolle“. Bekanntlich benötigen Sie einen Notar ohnehin. Alle diesbezüglichen Fragen an ihn sind kostenneutral, wenn er den Beurkundungsauftrag erhält.
In dem Kaufvertrag kann z.B. vereinbart werden, dass bei einem Weiterverkauf, der innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vereinbart wird, ein evtl. „Übererlös“ an den Verkäufer zu zahlen ist. Wahlweise kann auch ein übertragbares Rück-Ankaufsrecht vereinbart werden. Alles muss im Grundbuch entsprechend abgesichert werden (wo es allerdings mit der Bank kollidieren könnte…?). Der Notar kennt sicher die weiter möglichen Lösungen, die, hier alle aufzuführen, zu umfangreich sein würden.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)
…ganz ehrlich. Das hört sich sehr kompliziert an. Und da würde ich auf Nummer sicher gehen und einen Anwalt aufsuchen. Da kann man sich rechtlich absichern…klar kostet auch das Geld, was ich aber für eine mehr als sinnvolle Einlage halte. Und es hört sich für mich nach Ärger an…dann wird man wahrscheinlich sowieso um das Gericht nicht herum kommen.
Sorry das ich da nicht weiterhelfen konnte.
Mone
hallo Housekeeper,
leider kann ich diesbzgl. keinerlei helfenden Anregungen geben, bin mit dtschem Recht nicht vertraut.
In Österreich haben wir div. Haus-und Wohnungseigentümervereinigungen, bzw.-verbände wie auch Mieterschutzverbände, die ihren Mitgliedern gratis Hilfesetllung leisten. Auch haben die Gerichte Beratungstage, wo man Erstauskünfte bekommt und Rechtsanwälte geben Erstauskunft Gratis.
Ähnliche Unterstützungsmaßnahmen wird es bei euch(D/CH?) auch geben.