schon wieder ich
Ich hatte ja jetzt schon einige Fragen zum Thema Baufinanzierung, Hauskauf… Die jetzige Lage ist so, daß wir die Baufinanzierung erst nächstes Jahr durchbekommen (Erklärung ist ein wenig kompliziert, lasse ich deshalb weg). Deshalb wollten wir ersteinmal zur Miete in das Haus ziehen, um dann im Laufe des nächsten Jahres den Kauf durchzuziehen. Die Eigentümerin ist damit einverstanden.
Gibt es dabei Regelungen, die man beachtem muß? Oder Sachverhalte, die man auf alle Fälle vertraglich festhalten sollte (z.B. Vorkaufsrecht).
Gibt es vielleicht für diese Art des Hauskaufes einen Standardvertrag (wie es Standardmietverträge gibt…)?
Ich danke Euch für Eure Hilfe, ist schon schön, wenn man sich mit solchen Problemen nicht allein rumschlagen muß
ist nicht ganz so einfach und wahrscheinlich auch nicht so pauschal zu beantworten, (wirst hier sicherlich viele versch. tips bekommen ,-) ), bedenke aber, solange du noch nicht gekauft hast etc. hast du im allg. kein kaufrecht etc., allenfals die rechte als mieter - die sind zwar auch ganz schön weitreichend aber halt nix für eigentümer) dazu weiter unten mehr
Deshalb wollten wir ersteinmal zur Miete in das Haus ziehen,
um dann im Laufe des nächsten Jahres den Kauf durchzuziehen.
Die Eigentümerin ist damit einverstanden.
dann mach doch den kaufvertrag jetzt, mit zahlungsziel nächstes jahr im XXX, vereinbare evtl. mtl. raten (wie miete) mit dem jetzigen eigentümer die dann auf den kaufpreis angerechnet werden
vorteil: das haus ist dann ganz sicher deins, du kannst da drin jetzt schon problemlos rumbauen, steurlich absetzen etc.
nachteil. wenn kein geld (kredit) kommt wird kauf rückabgewickelt und alles was du reingebaut hast ist weg
(man kann das ganze auch im notarvertrag anderes regeln, frag mal den notar- evtl. wenn tatsächlich kein kredit kommt, dass mtl. raten beibehalten werden etc. - vielleicht macht ja dein verkäufer mit ,-) )
Gibt es vielleicht für diese Art des Hauskaufes einen
Standardvertrag (wie es Standardmietverträge gibt…)?
wenn gar nichts mit vorzeitigem kauf möglich ist, dann kannst du auch standardmietvertrag nehmen und als individualvereinbarung dir ein vorkaufsrecht zum preis von x einräumen lassen, nachteil: wenn nächstes jahr ein besseres angebot dem verkäufer vorliegt musst du nachziehen oder ausziehen oder wieder miete zahlen ,-)
schon wieder ich
Ich hatte ja jetzt schon einige Fragen zum Thema
Baufinanzierung, Hauskauf… Die jetzige Lage ist so, daß
wir die Baufinanzierung erst nächstes Jahr durchbekommen
(Erklärung ist ein wenig kompliziert, lasse ich deshalb weg).
Deshalb wollten wir ersteinmal zur Miete in das Haus ziehen,
um dann im Laufe des nächsten Jahres den Kauf durchzuziehen.
Die Eigentümerin ist damit einverstanden.
Gibt es dabei Regelungen, die man beachtem muß? Oder
Sachverhalte, die man auf alle Fälle vertraglich festhalten
sollte (z.B. Vorkaufsrecht).
Gibt es vielleicht für diese Art des Hauskaufes einen
Standardvertrag (wie es Standardmietverträge gibt…)?
Also erstmal.
Im allgemeinen gilt in DE vertragsfreiheit.
Dies ist allerdings bei Immobilien anders.
Einen Kaufvertrag für eine Immobilie kann man in DE nur mit einem Notar machen.
Am besten lässt ihr euch von ihm beraten…
Jetzt die Meinung von einem Laien.
Macht einen normalen Mietvertrag bis Datum X.X.X(befristet halt).
Und macht einen Vorvertrag für den Erwerb der Immobilie…
Aufjedenfall werdet ihr sowieso einen Notar brauchen,also lasst euch gleich von ihm beraten!