Vertragsgültigkeit

Guten Tag,
suche info betreffs Vertragsgültigkeit /vertragsviolation.
Gilt ein Vetrag auch dann noch für gültig, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Vertragsparteien erneut unterschreiben ohne hierbei das Datum einer Änderung anzugeben?`
Im konkretem Fall liegt ein Vertrag mit UNterzeichnung von 8 Parteien aus dem Jahr 2004 vor, eine 9 Partei unterzeichnete erst im Jahre 2007. Zu diesem Zeitpunkt erneuerten 7 von den ursprünglichen Parteien Ihre Unterschrift ohne Datumsangabe, eine andere Partei folgte dieser Aufforderung nicht mehr.
Muss bei einer erneuten Unterzeichnung auf jeder einzelnen Seite unterschrieben werden, oder reicht die letzte Seite aus?
Wie sieht es aus?

Hallo Jushelp,

versteh zwar nicht, warum das im Mietrecht gepostet wird, aber ich würde mal sagen, der Vertrag entstand ja bereits damals und wurde unterschrieben.

Warum überhaupt andere ihre Unterschriften erneuerten, weil ein weiterer Vertragspartner erst später unterschrieb, ist mir schleierhaft. Die Verpflichtungen, die sie damals eingingen, waren ja offenbar unangezweifelt akzeptiert.

Von der Schilderung her sehe ich keinerlei Grund, warum der ursprüngliche Vertrag seine Gültigkeit verloren haben sollte.

Gruß!

Horst

@ Horst
danke für die Hilfe