Vertragsinhalt wie Pudding!

Hallo,
ich schlage mich schon seit einigen Wochen mit einigen Problem im Zusammenhang mit der Forderung nach Erschließungsbeiträgen durch einen Bauunternehmer herum. Dabei frage ich mich zur Zeit wie folgende Vertragsinhalte interpretiert weden können:

„… die nachgewiesenen Erschließungskosten sind der Fa. xy … zu erstatten. …“

Frage: was heißt „nachgewiesen“ in Bezug auf die Rechnung? Bitte möglichst Gesetzes- oder Urteilsbezüge!

„… die Gesamtkosten werden sich auf ca. 20.000.- DM belaufen. …“

Frage: wie stark darf die Fa. von diesen 20.000.-DM nach oben abweichen? Mittlerweile liegt mir eine Rechnung (ohne Nachweise) über einen Betrag von 25.000.-DM vor! Auch hier bitte möglichst Gesetzes- oder Urteilsbezüge!

Vielen Dank
Andreas

Die erster Überprüfung der Forderung durch die Gemeinde, denn diese ist für die Erschließungskosten (mit)verantwortlich. Dann gibt es nur eines, die Einzelposten prüfen (lassen). Bei der Überprüfung kann es sich lohnen, einen erfahrenen! Anwalt einzuschalten, der sich mit Baurecht auskennt. Info gibt die Anwaltskammer, denn man zahlt hier schnell drauf.

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