Vertragsinhalte ohne Zustimmung 'editierbar'?

Hallo. Ich bin neu hier, bitte verzeiht mir wenn ich irgendwas falsch machen sollte und korrigiert mich entsprechend.

Ich stelle folgende Situation in den Raum:

In einer Softwarefirma mit gut 10 Angestellten gibt es eine Art internes Wissens-Datenbank, für die jeder Mitarbeiter einen Zugang bekommt. Dieses „Lexikon“ beinhaltet alle in der Firma relevanten Arbeitsprozesse (Z.B. „jeden Freitag nachmittag wird Papier bestellt“)und die Mitarbeiter sind angehalten, ihr Wissen zu diesem Sammelwerk beizutragen und die Beiträge aktuell zu halten, ggf. Änderungen vorzunehmen.

Sobald etwas in dieser Datenbank steht ist es „Gesetz“.

Neben den Geschäftsprozessen sind aber auch interne Vereinbarungen geregelt, wie z.B. Urlaubsregeln, Regeln zur Krankmeldung, Arbeitszeiten, Überstunden, sowie Arbeitsplatzbeschreibungen usw.
Auch diese Artikel sind von der Geschäftsführung und vom Teamleiter jederzeit editierbar und das wird es auch permanent (Beispiel: Neuregelung Urlaub: „Bei Krankheit im Urlaub muss eine Urlaubsgutschrift beim GV beantragt werden, dieser kann jedoch abgelehnt werden“). Sobald diese Änderung veröffentlicht ist, ist sie gültig.

Meine Frage: Regelungen zum Urlaub, Arbeitszeit, Krankheit usw. sind meiner Meinung nach eigentlich Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Ein Arbeitsvertrag kann doch auch nicht jederzeit geändert werden ohne Zustimmung des Mitarbeiters. Was aber, wenn der Mitarbeiter X gar keinen Arbeitsvertrag besitzt?

Sind die Änderungen in dem Lexikon wirklich rechtens und muss man sich an diese halten?

Schon mal herzlichen Dank im Vorraus.

Hallo,

Sobald etwas in dieser Datenbank steht ist es „Gesetz“.

Ein Wunschgedanke des Arbeitgebers.

Ein Arbeitsvertrag kann doch auch nicht
jederzeit geändert werden ohne Zustimmung des Mitarbeiters.

Korrekt.

Was aber, wenn der Mitarbeiter X gar keinen Arbeitsvertrag
besitzt?

Ein [unbefristeter] Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Und keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, ist nicht gleichbedeutend mit gar keinen Arbeitsvertrag zu haben.

Sind die Änderungen in dem Lexikon wirklich rechtens und muss
man sich an diese halten?

Kommt ganz drauf an. Aber Inhalte, die üblicherweise in einem Arbeits- oder Tarifvertrag enthalten sind, sind nicht einfach einseitig veränderbar. Typisch wären - wie schon angeführt - Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Entlohnung …usw. Und gesetzliche Mindest-/Höchstvorgaben kann man durch so ne Datenbank schon gleich gar nicht außer Kraft setzen. Es ist also egal, ob der AG in seine Datenbank z.B. schreibt ‚‚Ab jetzt beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für alle 70 Stunden.‘‘, weil das eh gegen das Gesetz verstößt.

MfG