Mal angenommen es fängt jemand in einem neuen Betrieb an und unterschreibt einen Vertrag in dem unter anderm die KLausel vorhanden ist, das wenn man selbst kündigt 3 Jahre nicht mehr in diesem Gewerbe arbeiten darf. IN diesem Vertrag ist mal angenommen ebenso festgehalten das der Lohn am 15 jeden Monats überwiesen wird, dies aber dann nicht geschieht,sondern ein Arbeitgeber plötzlich den Lohn/Fahrtgeld/Überstundenzuschlag dann in Raten Überweisst, hat diese Vertragsklausel dann noch eine Wirksamkeit?
Mal angenommen es fängt jemand in einem neuen Betrieb an und
unterschreibt einen Vertrag in dem unter anderm die KLausel
vorhanden ist, das wenn man selbst kündigt 3 Jahre nicht mehr
in diesem Gewerbe arbeiten darf.
Soweit bekannt ist ein kein Ausgleich gegeben. Teoretisch sollte es nur heissen das ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gleichen Brance für einen andern Arbeitgeber beziehungsweise selbstständig arbeiten dürfe. Gibs davon auch sowas wie für „dummis“ der Wikieintrag ist für meine Wenigkeit leider sehr verwirrend.