Guten Tag,
Mal angenommen es fängt jemand in einem neuen Betrieb an und unterschreibt einen Vertrag in dem unter anderm die KLausel vorhanden ist, das wenn man selbst kündigt 3 Jahre nicht mehr in diesem Gewerbe arbeiten darf. IN diesem Vertrag ist mal angenommen ebenso festgehalten das der Lohn am 15 jeden Monats überwiesen wird, dies aber dann nicht geschieht,sondern ein Arbeitgeber plötzlich den Lohn/Fahrtgeld/Überstundenzuschlag dann in Raten Überweisst, hat diese Vertragsklausel dann noch eine Wirksamkeit?