Hallo,
wir haben heute vom Notar unseren Vorvertrag bekommen. Nach genauer Prüfung sind wir eigentlich zufrieden. Nun steht allerdings bei Rechts-und Sachmängelhaftung folgendes:
Der verkäufer haftet für ungehinderten und lastenfreien Besitz-und Eigentumsübergang, soweit in dieser urkunde nichts anderes bestimmt ist, sonst in keiner Weise.
Er haftet insbesondere nicht für Flächenmaß und Bodenbeschaffenheit des Grundstücks, sowie für den baulichen Zustand von Gebäuden, baulichen Anlagen und Einrichtungen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Der Verkäufer erklärt, dass das Gebäude seines Wissens nach frei von Schwamm- und Holzkrankheiten ist.
ja, üblich ist es und für den Verkäufer auch gut so.
Als Käufer würde ich mich allerdings nicht darauf einlassen sondern versuchen, den baulichen Zustand zu definieren und Garantien vom Verkäufer einzufordern.
klingt ok. Ich könnte unseren Vertrag faxen. Allerdings erst am 1.8., da zurzeit krank. Dann wahrscheinlich zu spät. Der Passus „frei von Schwamm und Holzkrankheiten“ ist doch super. Na, wahrscheinlich ist es ein Neubau. Wenn nicht, noch besser.