Vertragsklausel wegen Schadenshaftung

Hallo zusammen,

wenn ein Softwareentwickler einen Vertrag über die Programmierung einer Individualsoftware für und mit einen gewerblichen Kunden abschließt, kann der Softwareentwickler sich dann mit einer Klausel von Schäden, die durch die Verwendung der Individualsoftware verursacht wurden, freisprechen? Voraussetzung ist natürlich, dass die Schäden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich sind.

Oder kann die Schadenshaftung auf einen maximal Wert gesetzt werden (z. B. den Preis für die Individualsoftare)?

Ist so ein vorgehen bzw. eine solche Klausel überhaupt üblich? Wie könnte so eine Klausel grob aussehen?

Vielen Dank für eure Antworten (gerne auch nur auf Teilfragen).

Gruß
Stefan

Sowas wird oft gemacht uns ist für indirekte Schäden auch zulässig. Bei direkten Schäden (z.B. Hardwaredefekt) kann das anders sein.
Ich betrachte Software als ein Hilfsmittel, der man erfahrungsgemäß nicht blind vertrauen darf. Welcher Softwareentwickler kann schon die Fehlerfreiheit garantieren? Das kann er schon deshalb nicht, da er auf fremde Softwarebibliotheken bei Verwendung einer Programmiersprache zurückgreifen muß. Auch da kann der Fehler verborgen sein.

Vielen Dank für die Antwort. Hilft mir sehr. Es geht also um die „indirekten“ Schäden. Andere kann ich nicht ausschließen!? Und es bleibt noch die Frage, wie so etwas formuliert wird.

Ich würde mal schauen, wie andere das machen die schon etwas länger tätig sind. Solche Formulierungen kann man sicherlich auch goggeln.
Verhalte Dich mal so als würdest Du woanders (z.B. bei einem Mitbewerber) Softwarelizenzen kaufen. Dann bekommst Du solche Formulierungen schon zu sehen. Eventuell gibt es auch Musterformulare bei der BITCOM.

Dankeschön :smile: .

Über weitere Anmerkungen, Bestätigungen oder gegenteilige Meinungen freue ich mich natürlich weiterhin.