Vertragsklauseln und Aussagen im Schriftverkehr

Hallo,
ich möchte gerne folgenden fiktiven Fall zur Diskussion stellen:

Eine Privatperson A möchte sich gerne sportlich betätigen und hat einen Vertrag mit einem Fitness-Studio geschlossen. Hierbei handelt es sich um ein handschriftlich ausgefülltes Formular, welches mit Datum 28.01. unterschrieben wird.

Auf dem Vertrag steht der Satz:
„Eine Kopie des Vertrages erhalte ich nach der Unterschrift des Geschäftsführers. Der Vertrag wird erst rechtsgültig, wenn beide Seiten unterschrieben haben. A hat vor Ort (am 28.01) unterschrieben.“

Mit Briefpost Datum 12.02. geht der Vertrag zu. Der Geschäftsführer hat seine Unterschrift neben die es „A“ gesetzt, es ist kein separates Unterzeichnungsdatum zu erkennen.

Frage 1: Mit welchem Datum beginnt die offizielle Laufzeit des Vertrages?

Im Kleingedruckten ist nichts von einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit zu sehen. Aufgrund von Unstimmigkeiten wegen der abgerechneten Beträge werden seit dem 08.02. E-Mails ausgetauscht. Mit Daum vom 19.02. wird auf „14-Tägiges Rücktrittsrecht“ seitens des Betreibers hingewiesen.
Zitat:
Sollten Sie trotzdem unzufrieden sein, haben Sie selbstverständlich ein 2-
wöchiges Rücktrittsrecht.
Dafür benötigen wir einen schriftlichen Widerruf.

Mit gleichem Datum wird dann auch seitens A mittels Briefpost der Rücktritt bekannt gegeben. Der Eingang wird für den 22.02. bestätigt.

Nun schreibt das Fitness-STudio in diesem Beispielfall, dass die Rücktrittsfrist verstrichen sei.

Frage 2: Gibt es ein „offizielles“ Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tagen bzw. ist das in der E-Mail genannte Kündigungsrecht verbindlich?

Frage 3: Wann beginnt die 14-Tage-Frist zu laufen? Ab Vertragsbeginn (Siehe Frage 1) oder aber gilt der zitierte Satz wieder als erneuter Fristbeginn?

Bin gespannt auf Eure Einschätzungen zu diesem Fallbeispiel.
Viele Grüße
Monroe

Der rechtsgültige Vertrag ist am 28.01. zustande gekommen. Das 14-tägige Kündigungsrecht ist „offiziell“ und gilt ab Datum des Vertragsabschlusses. Danach nicht mehr.

Hallo.

zu 1.):
am 28.01.

zu 2.):
Ein generelles Rücktrittsrecht besteht generell nicht bei Verträgen wie diesem, also z.B. in einem Fitneßstudio (wenn es das war, was du mit „offiziell“ meintest).
Die genannten 14 Tage sind ein freiwilliges Entgegenkommen des Studiobetreibers.
Daß die Bestätigung nun erst quasi einen Tag nach Ablauf dieser Frist beim Kunden ankommt, hat natürlich ein Geschmäckle, ändert aber an den Tatsachen nichts.

zu 3.):
Ab Vertragsbeginn, also dem 28.1.
Somit hat der Betreiber natürlich Recht wenn behauptet, die Frist sei abgelaufen.

Gruß
Christian (IANAL)

zu 2.):
Ein generelles Rücktrittsrecht besteht generell nicht bei
Verträgen wie diesem, also z.B. in einem Fitneßstudio (wenn es
das war, was du mit „offiziell“ meintest).
Die genannten 14 Tage sind ein freiwilliges Entgegenkommen des
Studiobetreibers.
Daß die Bestätigung nun erst quasi einen Tag nach Ablauf
dieser Frist beim Kunden ankommt, hat natürlich ein
Geschmäckle, ändert aber an den Tatsachen nichts.

Danke!
Aber am 19.02 wurde dem Kunden doch noch eine E-Mail geschickt

Zitat:
Sollten Sie trotzdem unzufrieden sein, haben Sie selbstverständlich :ein 2-
wöchiges Rücktrittsrecht.
Dafür benötigen wir einen schriftlichen Widerruf.

Hat sowas keine rechtliche Bewandnis?

Gruß
Monroe