Vertragskuendigung

Guten Morgen,

kurze Frage:

ist es grundsaetzlich moeglich, sobald man beispielsweise einen 24 monatigen Vertrag abgeschlossen hat, nach der Wuderrufsfrist zum naechstmoeglichen Zeitpunkt zu kuendigen, sodass man am Ende die Kuendigungsfrist erst gar nichtvergisst?!

Welche Paragrafen greifen hier?
Kann dies formlos gemacht werden?

Vielen Dank & viele Gruesse

Michael

ist es grundsaetzlich moeglich, sobald man beispielsweise
einen 24 monatigen Vertrag abgeschlossen hat, nach der
Wuderrufsfrist zum naechstmoeglichen Zeitpunkt zu kuendigen,
sodass man am Ende die Kuendigungsfrist erst gar
nichtvergisst?!

Ja, denn in den meisten Verträgen steht. Die Kündigung hat MINDESTENS 3 Monate vor Vertragsende zu erfolgen. Eine Kündigung 22 Monate vor Vertragsende entspricht also der Vertragsformulierung.

Welche Paragrafen greifen hier?

Die Kündigungsfrist im Kaufvertrag

Kann dies formlos gemacht werden?

Bei den seriösen Unternehmen ja, es sollte innerhalb 2 Wochen eine schriftliche Bestätigung zurück kommen. Wenn nicht: nach hacken.

Hallo,

  1. Ja, man könnte sogar schon bei Vertragsabschluss zum Ablauf der 24 Monate kündigen, die in den AGB angegebene Kündigungsfristen sind ein „spätestens bis“.

  2. Wenn in den AGB keine Form vorgegeben ist, dann kann die Kündigung auch formlos geschehen. Fax oder Einschreiben haben den Vorteil, dass man zumindest eines Anscheinsbeweis hat, dass gekündigt wurde.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

vielen Dank fuer die schnelle & informative Rueckmeldung.

Viele gruesse

Hallo,

  1. Ja, man könnte sogar schon bei Vertragsabschluss zum Ablauf
    der 24 Monate kündigen, die in den AGB angegebene
    Kündigungsfristen sind ein „spätestens bis“.

Muss denn nicht erst die Widerufsfrist abgewarten werden?

  1. Wenn in den AGB keine Form vorgegeben ist, dann kann die
    Kündigung auch formlos geschehen. Fax oder Einschreiben haben
    den Vorteil, dass man zumindest eines Anscheinsbeweis hat,
    dass gekündigt wurde.

Aber auch bei einer E-Mail habe ich einen ausreichenden Nachweis. Oder?

Viele gruesse

Moin,

Muss denn nicht erst die Widerufsfrist abgewarten werden?

Nicht, wenn ersichtlich ist, dass man kündigt und nicht den Widerruf tätigt.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

vielen Dank.

ja, wird auch von vielen z. B. bei Mobilfunkverträgen so gemacht.
Aber: Kündigung bestätigen lassen.
Bei Mobilfunkverträgen ruft der Betreiber oft gegen Laufzeitende an, um doch noch eine Verlängerung rauszuschlagen, worauf man dann ja eingehen könnte, wenn man will.

Hallo,
man sollte aber auch daran denken, dass Tarifwechsel zu einem neuen Vertrag führen können. Dann kann man sich am Ende der angenommenen Vertragslaufzeit plötzlich mit der Kündigungsbestätigung den Hintern wischen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

sehr guter und wichtiger Hinweis!!

Hallo,

natürlich kann man schon sehr früh kündigen.
Insbesondere bei Telekommunikationsverträgen ist das manchmal sogar sinnvoll.

Und gerade dann ist auch eine frühe Kündigung anzuraten, da Gerüchten zu Folge wohl im Bereich Montabaur *) ein schwarzes Loch sporadisch auftritt, welches Kündigungen frisst.

Man wähle den laut AGB möglichen Weg der Kündigung, ich würde aber immer einen Brief vorziehen (also auf Papier, mit allen nötigen Daten drauf und selbst unterschrieben), in dem man ausdrücklich eine schriftliche (also wieder Brief, nicht Fax oder E-Mail) Kündigungsbestätigung anfordert.
Danach wiederholt man dieses Vorgehen so lange regelmäßig, bis die Kündigungsbestätigung in der gwünschten Form vorliegt.

Sofern man die Kündigung noch in der Widerrufsfrist nach Vertragsschluss wegschickt, sollte man ausdrücklich sagen, dass sich um eine Kündigung zum Laufzeitende in 24 Monaten handelt, NICHT um einen Widerruf des Vertrages.


*) Man möge mir den kleinen, fiesen Seitenhieb gegen einen großen deutschen Telefon- und Internetanbieter verzeihen!