ich bin selbständiger Meister und hatte einen Auftrag, der mir jedoch kurz vor Beginn gekündigt wurde.
Kurze Erläuterung:
Auftraggeber ist die LBB, wir sind jedoch Auftragnehmer (also Subunternehmer einer anderen Firma)
Auftrag nach VOB geschlossen im Frühjahr 2011
Beginn sollte dann kurz danach sein.
Verschoben auf den 19.09.2011
Gekündigt am 12.09.2011
Begründung:
Bauunternehmer kommt seinen Terminen nicht nach und hierdurch wurden allen Firmen der Auftrag gekündigt.
Problem hierbei, laut Kundenaussage, es konnte nicht der Bauunternehmer separat gekündigt werden, da es sich hier um eine ARGE handelt und daher musste man die ganze Arge kündigen.
Kann ich nun einen Schaden anmelden und in wie weit würde da der Sieg sein?
An wen müsste ich Schaden anmelden?
Kann ich direkt an die LBB treten, oder muss ich an unseren Kunden den Schaden geldent machen???
Von diesem Auftrag hätten wir zwei Jahre leben können, nun muss ich warscheinlich eine Menge Arbeiter kündigen, mein Betrieb ist ab Oktober gefährdet.
Warst du Subunternehmer oder Teil der ARGE? Wenn du, wie du schreibst tatsächlich Subunternehmer warst, bist du ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptauftragnehmer (NICHT mit der LBB!) eingegangen. daraus ergibt sich, dass du gegebenenfalls auch nur Ansprüchen gegen diesen geltens machen könntest. Dies könnten Schadensersatzansprüche sein, wobei du hier nachweisen mußt, dass du tatsächlich einen messbaren Schaden erlitten hattest. Weterhin käne noch ein Anspruch wegen entgangenen Gewinns (§ 252 BGB) in Frage. Aber dieser kann nur im Falle von Grober Fahrlässigkeit oder Verschulden durchgsetzt werden. Sie sehen es würde schwierig.
ich bin kein jurist und deswegen keine rechtsberatung und gewähr:
der AG kann nicht einfach wegen neuer terminsituation seinerseits kündigen. vertrag ist vertrag.
aber: der LBB hat den vertrag mit deinem Auftraggeber (AN), du bist SUB.
Also hängt es davon ab, was du für einen SUB-vertrag mit dem AN hast.
hast du einen schriftlichen vertrag ?
gibt es dort aussteigslauseln für den fall der kündigung des AG an den AN? (wobei diese im zweifel unwirksam wären)
wenn du und dein AN nichts verschukldet habt, also IHR nicht schuld am terminverzug seid, könnt ihr schadenersatz geltend machen: = auftragssumme inkl. Gewinn abzüglich nicht angefallener kosten (wie bspw materialeinkauf und so weiter).
also zum anwalt und Klage einreichen, wobei man erst mal mit deinem AG reden sollte, also DU solltest mit dem reden…was er meint…bekommt er Geld vom LBB ? Er muss dort mal Schadenersatz geltend machen…dass du deine Leute kündigen musst, ist eine andere Sache.
Wenn du deswegen keinen anderen Auftrag hast, bleibt es bei deinem Schaden.
Wenn du dich aber um andere Aufträge (nachweislich ,mittels Angeboten etc) bemühst udn dennoch keinen Ersatzauftrag bekommst, bleibt dein Schaden…Wenn du einen Ersatzauftrag bekommst (von einem anderen Auftraggeber) höttest du den ersten gekündigten Auftrag nicht gleichzeitig ausführne können, also hättest du somit keinen Schaden mehr, doer einen geringeren.
Sehr geehrter Kunde ,
habe die Antwort per e- Mail geschickt,
aber kurz erläutert.
Wenn Sie als Subunternehmer nicht schriftliches in der Hand was haben sind die Möglickeiten auf Schadensersatz unwahrscheinlich von Erfolg gekrönnt.
Die Subunternehmer sind nur Helferfimen die der eigenliche Auftraggeber der von der LBB sich vertraglich gebunden fühlt , die Kündigungen sind von der LBB soweit in Ordnung ,ihr Auftraggeber braucht die schriftliche Bestädigung der LBB und Sie brauchen eine schriftliche Auftragsbestäding ihres Auftragsgeber erst danach können Sie ihren Schadensausfall schriftlich gelten machen mit Erfolg
ich war im Urlaub, daher erst jetzt meine Antwort.
prinzipiell kannst du Schaden anmelden und in Rechnung stellen, der Schaden ist zurersteinmal der entgangene Gewinn, meißt wird 40% der Auftragssumme als angemessen angesehen. Nur habe ich nicht verstanden wer jetzt AG und wer AN ist. Hast du den Auftrag vom LBB oder von der Arge? Nur gegenüber deinen Auftaggeber hast du Ansprüche. Weiterführende Schäden wie etwas wirtschaftliche Schäden weil du einen anderen Auftarg wegen diesen nicht angenommen hast musst du wohl über den Rechstweg durchsetzen und auch nachweisen. Übrigens ist eine Arge eine rechtliche Person , man kann sehr wohl auch einer Arge kündigen, man hat ja auch mit dieser einen Vertrag geschlossen. Allen Arge-Firmen einzeln kündigen zu müssen ist Quatsch.