Hallo Mathias,
der Verkauf eines Hauses bricht den Mietvertrag mit Dir nicht. Dein Mietvertrag ist und bleibt gültig.
Der Kündigung musst Du sofort widersprechen. Teile zuerst einmal mit, dass keinerlei berechtigte Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Weise in dem Schreiben hin, dass der Verkauf der Immobilie nicht dazu führt, dass Dein Mietvertrag endet. Es ist im Gegenteil Sache des Käufers, wenn er Eigenbedarf hätte, Dir zu kündigen.
Da der Vermieter das Haus bereits verkauft hat, hat er ein noch viel größeres Problem. Wenn er nämlich das Haus verkaufen will und er kann nachweisen, dass er mindestens 30 % weniger erlöst, wenn vermietet ist als wenn das Haus leer ist, kann er die Kündigung durchsetzen. Bei Dir ist es aber so, dass das Haus verkauft ist, also dieser Einwand nicht mehr zählt.
Sodann kommt hinzu, dass der Vermieter zuerst einmal mit Dir klären muss, ob er - wenn er verkauft hat - überhaupt noch zuständig ist. Also den bisherigen Vermieter im Widerspruch auffordern, mitzuteilen wer im Grundbuch eingetragen ist und den Auszug aus dem Grundbuch verlangen. Ausserdem hast Du Anspruch darauf, dass Dir erklärt wird, wer der neuen Käufer ist, denn wenn verkauft ist, ist üblicherweise der jetzige Vermieter für die Miete nicht mehr empfangsberechtigt. Kann er oder will er einen neuen Eigentümer nicht nachweisen - oder Du hast auch keine konkreten Hiwneise, wer es ist, verlange den notarilenne Kaufvertrag zur Einsichtnahme als Beweis, denn es könnte ja sein, der Vermieter behauptet nur, dass er verkauft hat, damit Du ausziehst und er dann abreisen lassen kann. Denn wie schon dargestellt, wenn er verkauft hat, steht ihm die Miete nicht mehr zu. Also musst Du wissen, ab wann das haus verkauft ist, an wen und dann kann Dein Vermieter ohnehin nicht kündigen sondern erst der neue Eigentümer. Dieser aber auch erst, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Mein Vermieter hat das Haus in dem ich wohne verkauft und es
soll abgerissen werden.Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und
heute morgen wurde mir die Kündigung zugestellt;
Kannst Du den genauen Wortlaut der Kündigung durchgeben, wenn nicht über das Forum, sende mir den Text direkt zu.
aber weil er
das Haus zum 1. März verkauft müsste ich am 28.Februar raus
sein. Das sind natürlich nur 2 Monate.
Du musst schlichtweg überhaupt nicht raus.
Nun frage ich mich wie
ich mir meinen Verzicht auf den dritten Monat sozusagen
„versüssen“ lassen kann. Es ist ja nicht mein Fehler wenn mein
Vermieter nicht rechnen kann. Zudem find ich das noch ne
gehörige Frechheit darauf zu spekulieren das ich alles mit mir
machen lasse.
Ich hoffe jemand kann mir helfen , danke.
Da kannst natürlich - wenn Du schon eine Wohnung in Aussicht hast - hier einen Vergleich suchen - was aber machst Du, wenn Du bislang keine Wohnung hast und vor Mitte Januar ist meist am Wohnungsmarkt nicht soviel zwischen den Feiertagen los. Wenn Du eine Wohnung hast, kannst Du natürlich vereinbaren, dass Du sogar vorzeitig mit vierwöchiger Ankündigung ausziehen kannst. Du kannst natürlich auch jammern, wie wirtschaftlich schwer Dir dieser Umzug fällt und Du einfach ohne Hilfe nicht umziehen kannst. Nun wäre es also durchaus möglich, dass Du erklärst, dass Du rechtzeitig ausziehen wirst, wenn Dir eine Abfindung für dei Kosten gezhalt wird - wobei dann vereinbart werden muss - dass der Vermieter dieses Geld - ohne Einrederecht bei einem Amtsgericht hinterlegt, damit Du es bei Auszug abholen kannst oder einer anderen Stellen als Sicherheit übergibt.
Für solchen Fälle empfehle ich Mietern, den Schriftsatz von einem Mieterverein oder wer Rechtschutz hat von einem Anwalt erstellen zu lassen. Denn Du darfst auf keinen Fall schreiben, dass Du nur ausziehst, wenn Du so und soviel Teuros erhälst.
Ein Verein oder Anwalt schreibt, dass es vorstellbar wäre, dass das Mitglied/der Mandant vorzeitig auszieht, wenn sich der Vermieter an den Kosten beteiligt ( oder alle Umzugskosten inkl. Wohnungsbeschaffung übernimmt) und zudem für den Aufwand eine Entschädigung in Höhe von EUR (in Deinem Fall vier bis fünf Monatsmieten à Konto oder bar Kralle - bis 500 Euro Miete, bei höheren Mieten ab zwei - vier Monatsmieten ). Danach kommt dann der Satz " Sollten Sie diesem Angebot näher treten, bitten wir um schriftliche Erklärung bis spätestens xx.xx.xxxx"
Gruss Günter