Vertragskündigung

Hallo zusammen,

nach dem Tod meines Vaters habe ich, im Auftrag meiner Mutter, die Hausrat- und die Glasversicherung meiner Eltern gekündigt.

Von der Versicherungsgesellschaft habe ich jetzt erfahren, daß der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, auf die Erben im selben Haushalt übergeht.
In den Versicherungsunterlagen konnte ich keinen Hinweis dazu finden.
Meine Mutter hat keinerlei Interesse daran, diese Verträge fortzuführen.

Meine Fragen:
Stimmt die Schilderung der Versicherung, über die rechtliche Situation?
Wie wird meine Mutter diese Versicherungen schnellstmöglich los?
Was passiert, wenn meine Mutter künftige Schreiben der Versicherung ignoriert und unbeantwortet läßt.
Vielen Dank für eure Antworten.

Freundliche Grüße
Fritz

hallo Friedrich,
das würde die Versicherung gerne haben!
ist aber nicht. Wenn der VN tot ist, stirbt mit ihm auch der Versicherungvertrag.
Doch nicht antworten ist auch falsch.
Hischreoben, dass Du den Versicherungsvertrag nicht fortzuführen gedenkst.
Wenn die weiter behaupten, dass Du die übernehmen musst, dann schreibe ihnen, sie sollen Dir den genauen Wortlaut des Versicherungsvertragsgesetzzes schreiben. Spätestens da werden sie die Fahnen streichen.
Habe das gleicdhe mit Hausversichherungstarifen gehabt.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

zum Schutz der Erben geht die Versicherung automatisch auf die Erben über. Das ist in der Tat so, ist aber eben auch mehr ein Vorsorgecharakter

Zu finden z.B. in:

§ 15 VHB

Allerdings kann dieser entsprechenden Willen bekunden und sagen: Nö, will ich nicht. Und damit ist dann, wie du schon gesagt hast, das Thema auch endgültig vom Tisch.

Gruß
Marco

hallo Marco

richtig!
der Erbe hat die Möglichkeit, den Schutz zu übernehmen.
Nicht aber die Pflicht.
Und das hat der Sachbearbeiter wohl verwechselt.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund, hallo Marco,

besten Dank für eure rasche Antwort.
2:1 für euch.
Eine befragte Dame ist der Meinung, daß die Versicherungsgesellschaft im Recht sei.
Ich werde eurem Rat folgen und hoffe, daß ich damit durchkomme.

Freundliche Grüße
Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bin mir jetzt selbst auch nicht sicher - ist es denn nicht so, dass die Erben den Vertrag nur aufheben lassen können, wenn auch der Hausrat aufgelöst wird?? Rechtlich meine ich - wie der Versicherer das dann am Ende handhabt ist wohl was anderes…

Gruß Jesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo Jesch,

de facto gibt es keinen Versicherungsnehmer mehr. Also keine Rechte des Versicherers.

Diese Vorsorgefunktion ist nur dafür gedacht: VN stirbt heute, Wohnung brennt morgen ab… und dann ohne Schutz dazustehen… das wäre ein wenig arg krumm…

Gruß
Marco

Hallo alle zusammen,

in § 15 Punkt 6. steht:

„Das Versicherungsverhältnis endet spätestens 2 Monate nach dem Tod des VN, wenn nicht spätestens zu dieser Zeit ein ERBE die Wohnung in gleicher Weise wie der frühere Versicherungsnehmer nutzt.“

Mmmmh, ich weiß also nicht, wie Ihr da die Kündigungsrechte hineindeutet?? Ich sehe das so, der VR hat den Hausrat versichert und nicht den verstorbenen VN. Geht der Hausrat im Rahmen der Erbschaftsverhältnisse in das Eigentum der Witwe über, dann tritt diese auch in den Vertrag ein.

Bin gespannt wie das ausgeht.

Gruß
Martin

1 „Gefällt mir“

so sehe ich das auch…
Hallo Martin,

genauso habe ich dem Herrn Raff auch geantwortet, als er mich per mail angeschrieben hat.

Ich bin die besagte Dame in seinem letzten Posting.

Gruß
Ann

Hallo Martin,

„Das Versicherungsverhältnis endet spätestens 2 Monate nach
dem Tod des VN, wenn nicht spätestens zu dieser Zeit ein ERBE
die Wohnung in gleicher Weise wie der frühere
Versicherungsnehmer nutzt.“

Ich hab jetzt nochmal genau nachgesehen… und wir haben beide teilweise Recht. :smile:

Der Tod des VN löst je nach Risiko und Versicherungszweig unterschiedliche Rechtsfolgen aus. Grundsätzlich geht ein bestehendes Versicherungsverhältnis mit dem Anspruch auf Versicherungsschutz und der Prämienzahlungspflicht auf die Erben über, ohne dass der Erbfall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages begründet. Dies setzt jedoch voraus, dass das versicherte Risiko nach dem tod bestehen bleibt, wie z.B. bei einer Sachversicherung möglich. Was das Risiko hingegen mit der Person des VN verknüpft, endet der Versicherungsvertrag. (Versicherungslehre I, BWV)

Die Frage ist also: Gibt es den Hausrat noch in der alten Form?

Gruß
Marco

1 „Gefällt mir“

Hallo Jesch, hallo Martin, hallo Marco,

herzlichen Dank dafür, daß ihr noch mal nachgehakt habt.

Da der Hausrat noch existiert und nach dem Tod meines Vaters von meiner Mutter übernommen wurde, habt ihr mir durch eure „Hartnäckigkeit“ wohl eine menge Ärger erspart.

Freundliche Grüße
Fritz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]