Hallo zusammen,
Bruder und Schwester haben gemeinsam von Ihrem Vater ein Haus geerbt. Die bestehende Wohngebäudeversicherung soll nun nicht mehr bei der bestehenden Gesellschaft weitergeführt werden.
Nun wurde der Vertrag von beiden gekündigt, mit dem Hinweis, dass ein Eigentumsübergang stattgefunden hat.
Als Antwort von der VHV kam nun:
„nach den Vorschriften des BGB gehen bei Annahme eienr Erbschaft Versicherungsverträge mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Aus diesem Nachlaß hat der Erbe keine Kündigunsmöglichkeit.
Ihre außerordentliche Kündigung anläßlich der Erbfolge können wir daher nicht anerkennen.“
Ursprünglich hat die versicherung eine laufzeit noch bis zum 19.10.2004 gehabt. Dies wurde aber nun von der Versicherung eigenmächtig bis zum 19.10.2005 abgeändert.
Ist dies rechtens? Das ist von unserer Seite garnicht so gewollt.
Vielen Dank
Markus
Hallo Markus,
wenn der Übertrag aufgrund einer Erbfolge erfolgt hat die Versicherung Recht. Also ist ein VN gestorben und die Erben übernehmen das Haus im Rahmen der Erbfolge ist eine außerordentliche Kündigung nicht möglich. Ist der Übertrag aufgrund der vorweggenommenen Erbfolge, also Papa lebt noch und will schon jetzt sein Haus übertragen, so haben die Kinder das außerordentliche Kündigungsrecht (da kein Erbfall eingetreten ist).
Ursprünglich hat die versicherung eine laufzeit noch bis zum
19.10.2004 gehabt. Dies wurde aber nun von der Versicherung
eigenmächtig bis zum 19.10.2005 abgeändert.
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr wenn 3 Monate vorher keine Kündigung eingegangen ist. Daher auch nächste Termin zur Kündigung 2005. Denke das es so war. Im Zweifel eben mal bei der zentrale anrufen.
Viele Grüße sendet
Martin
Hallo Markus,
ich sehe das genauso wie Martin, allerdings kann ich die Verlängerung nicht verstehen. 3 Monate vor Ablauf wäre der 19.07.2004. Diese Frist ist also noch nicht verstrichen.
Auf jeden Fall nachfragen!!
Gruß
Ann
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Hallo Ann,
genau so sehe ich das auch, dass der vertrag auf die Erben übergeht kann ich ja noch akzeptieren, aber dass eine sofortige Verlängerung des vertrages um ein weiteres Jahr vorgenommen wurde, kann ich nicht für gut heissen.
Denn ich hab docha uch als Erbe die 3-Monatsfrist zum kündigen, die bleibt mir ja somit bis zum 19.07 bestehen oder?
Markus
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