Vertragskündigung bei irrtum/ Mietrecht

Moin Moin,

Ich habe vor ca zwei Monaten einen Anruf eines T-Mobile Mitarbeiters bekommeb und wurde gefragt ob mit meinem laufenden Vertrag alles in Ordnung sei.
Dem war auch so.
Dann fing der Mitarbeiter an mir etwas von einer CombiCard zu erzählen, da ich ja schon lange (glaube seit 2005) T-Mobile Kunde bin, wolle er mir dieses nette Angebot gerne unterbreiten.
Ich fragte direkt ob es mich auch nur einen Cent kosten würde, wenn ich dieses Angebot annehme, aber nicht benutzen werde.
Daraufhin versicherte mir der Mitarbeiter, nach mehrfachem Nachfragen, das die CombiCard erst kostenpflichtig wird, sobald ich diese in ein Mobiltelefon stecke und somit aktiviere.
Dies habe ich allerdings bislang nicht getan! Sie liegt noch verschlossen und versiegelt herum.
Ich bin erst jetzt auf die erhöhte Rechnung gestoßen , als ich mich näher damit beschäftigt habe. Zuvor bin ich davon ausgegangen, das dies durch die vermehrte Telefonie durch meinen Umzug und dem Hinterhergerenne bei den deutschen Internetanbietern gelegen hätte…

Somit auch schon zu meinem zweiten Anliegen,
Ich bin zum 01.09.12 umgezogen. Mir wurde gesagt es gäbe einen TV Anschluss in der Wohnung. Diese war allerdings zuvor ein geschäftsgebäude. Ich habe etliche Telefonate mit der Hausverwaltung & den Internet und Telefonanbietern geführt (daher dachte ich auch sei meine handyrechnung so erhöht gewesen) und habe bis heute keinen TV anschluss in der wohnung.

Desweiteren ist der durchlauferhitzer der wohnung nur für eine Teeküche bestimmt , und nicht noch für die zusätzlich eingebaute dusche. Dies habe ich auch bei Bezug der Wohnung direkt bemängelt. Auch da ist bis heute nichts passiert und ich findees untragbar, nach 30sekunden kalt duschen zu müssen!

Darum bitte ich um Rat,
Ist der handyvertrag durch irrtumsrech oder anderem Recht kündbar?
Ist bei der Miete eine Mietminderung oder ein Schadensersatz denkbar?

Vielen dank schonmal,
Gruss Toriq

Guten Morgen,
zu T-mobile kann ich mangels detailliertem Sachverhalt nicht viel sagen. Ich glaube kaum, daß ein Vertrag zustandegekommen ist - ich würde jedenfalls in einer Email jede Willenserklärung wg Irrtums anfechten und vorsorglich einen vertrag außerordentlich hilfsweise ordentlich kündigen.

Zum Mietvertrag: Ich gehe davon aus, daß es KEIN Übergabeprotokoll gibt und nur mündlich der fehlende bzw. nicht ausreichende Boiler beanstandet worden ist. Gleiches gilt für den TV-Anschluß: steht der nicht im Mietvertrag drin, muß der Mieter sich selbst einen kabelanschluß oder sonstwas besorgen. Dann ist die Wohnung rechtlich gesehen unbeanstandet abgenommen worden, es liegt dann kein Mangel der Mietsache vor und es kann nicht gemindert werden.

MFG Schmitt

Moin,

es gibt ein Übergabeprotokoll in dem der Durchlauferhitzer sowie der TV Anschluss von uns beanstandet wurde.

Zu dem T-Mobile Vertrag,
mehr als was ich geschrieben habe kann ich dazu auch nicht sagen,
Ich habe ja ausdrücklich gefragt ob es kostenpflichtig ist, und mir wurde wie schon geschrieben versichert, das es erst kostenpflichtig wird, wenn ich die Karte benutze, dementsprechend habe ich mir die Karte zuschicken lassen mit dem Glauben erst dafür zahlen zu müssen, wenn ich oder ein Familienmitglied sie in anspruch nimmt.
Das ich in dem Glauben war, bestätigt ja ebenfalls die Abrechnung, da dort keine Nutzung der Karte heraus vorgeht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Gruss Toriq

Wegen der Handyrechnung würde ich mit dem Anbieter, meistens ist da zumindest aus Kulanz etwas zu machen. Dass in dem Telefonat eine arglistige Täuschung stattgefunden hat und falsche Angaben gemacht wurden, so dass eine Anfechtung möglich wäre, dürfte schwer nachzuweisen sein.

Wegen der Mietangelegenheit würde ich den Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen.

Guten Morgen,

grundsätzlich kann dann die Miete gemindert sein. Bitte beachten Sie, daß man natürlich nur etwas als fehlend oder nicht ausreichend beanstanden kann, was laut Mietvertrag vom Vermieter geschuldet ist. Allerdings meine ich, daß jedenfalls warmes Wasser zum Duschen sowieso geschuldet ist, wenn eine Dusche vorhanden ist. Kommt kein warmes wasser - gleich aus welchem Grund - kann Minderung eintreten. Ich möchte im Inet keine Rechtsberatung machen, bin aber der Meinung, daß in einem solchen Fall etwa 20-30 % der Miete (Warmmiete!) gemindert sind. Die Dusche ist ja faktisch unbenutzbar. Ggf nochmals schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen, Frist setzen zur Mangelbeseitigung und danach eine Minderung in Anspruch nehmen. Der Vermieter muß nämlich Gelegenheit haben (was er eigentlich schon hatte …) den Mangel zu beseitigen.
Nebenbei: wieso mietet man eine Wohnung mit solchen Mängeln??? Da läßt man doch die Finger davon …
Hinweis: Diese Auskunft ist völlig unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel ist anwaltlicher Rat einzuholen. Für kostenarme Personen gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Prozeßkostenhilfe!

MFG
Schmitt

Guten Morgen,
zum Handyvertrag kann ich Ihnen gar keine Auskunft geben. Nicht mein Gebiet.
Was nun die mietrechtliche Seite Ihrer Frage betrifft, so müsste man den Mietvertrag sehen. Ein Fernsehanschluss gehört aber zum allgemeinen Standard. ebenfalls eine Bade- oder Duschmöglichkeit, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart. Eine Mietminderung wäre möglich. um dazu eine konkrete Antwort zu bekommen würde ich Sie bitten mit all Ihren Unterlagen einen in Ihrer Nähe befindlichen Mieterverein des DMB aufzusuchen. diesen finden Sie über die Homepage des Deutschen Mieterbundes.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Geister

Moin Moin,

Ich habe vor ca zwei Monaten einen Anruf eines T-Mobile
Mitarbeiters bekommeb und wurde gefragt ob mit meinem
laufenden Vertrag alles in Ordnung sei.
Dem war auch so.

es ist in beiden Fällen die Beweislage entscheidend
zu 1) dürfte schwierig werden
zu 2) was steht im Wohnungsübergabeprotukoll?
MfG

Sehr geehrter Herr,

was die Telekom angeht, so sollten Sie den Vorfall dort schriftlich schildern und eine außerordentliche Kündigung der Combikarte erklären. Sollten Sie bereits die erhöhte Rechnung gezahlt haben, fordern Sie das Geld zurück. Wenn die Telekom nciht mit sich reden lässt, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zu dem Mietfall ist zu sagen, dass Sie dann ein Minderungsrecht haben, wenn der Vermieter Ihnen nicht die im Mietvertrag zugesicherte Leistung zur Verfügung stellt. Dass die Dusche über warmes Wasser verfügen muss, ist dabei ein Grundbedürfnis. Sie könnten daher die Miete mindern und sollten aber vorher den Vermieter auffordern, diesen Mangel zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo Toriq,

zur Frage 1) müsste ich wissen, weshalb sich die Rechnung denn erhöht hat bzw. was diese CombiCard theoretisch an zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten gebracht haben soll.

In der zweiten Angelegenheit kannst Du meiner Ansicht nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt durchaus mindern. Du solltest sogar bald mindern, sonst kann der Vermieter sich irgendwann auf den Standpunkt stellen, Du hättest den Mangel stillschweigend akzeptiert. Insbesondere eine defekte Dusche solltest Du Dir nicht bieten lassen. Ich würde aus dem Bauch heraus den Mietpreis um 15 - 20% mindern. In der Regel reagieren die Vermieter ziemlich schnell, wenn gemindert wird.

Mit Schadensersatzforderungen solltest Du Dir nach meinem Dafürhalten erst einmal zurückhalten. Ggf. kannst Du diese auch später geltend machen.

Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben.

HK

Antwort zu Deinen Fragen:

Zu 1)
Zur Problematik des Handyvertags: Telefonische Auskünfte sind grundsätzlch unverbindlich (weil nicht beweisbar) Schau in Deinen Vertrag, dann bist Du über alle Unsicherheiten erhaben und kannst dementsprechend reagieren.

Zu 2)
Zur Problematik Deines Mietminderungswunsches:
Auch hier gilt: Was steht im Mietvertrag? Ist dort eine zentrale oder dezentrale Warmwasserversorgung vereinbart, hast Du ein Recht auf Nachbesserung. Für mich hört sich Dein Text so an, dass es sich hier nicht um einen „Durchlauferhitzer“, (ständiges Warmwasser)sondern vielmehr um einen drucklosen 5-10 Liter Warmwasser-Vorratsbereiter handelt.Dieser ist tatsächlich zum Duschen ungeeignet. Durchlauferhitzer laufen in der Regel auf 400 Volt Drehstrom und nicht auf 230 Volt Wechselstrom, wie er z.B. aus Deiner Steckdose kommt. Liegen hierfür keine geeigneten Kabel in der Wand (wobei man prüfen muss, ob überhaupt in Deiner Wohnung 400V am Zähler ankommt) ist eine Nachrüstung ziemlich kostenaufwändig. Mietminderungen lassen sich also nur durchsetzen, wenn diese Leistung im Mietvertrag auch aufgeführt wird. Aber auch dann würde für Dich gelten, dass Du vorab dem Vermieter schriftlich eine Mängelanzeige zuschickst. (Einschreiben mit Rückschein) Reagiert er nicht darauf, musst Du ihm eine angemessene Nachbesserungsfrist von mind. 1 Woche setzen. Danach kannst Du entweder auf seine Kosten eine Firma zum Nachrüsten beauftragen oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.(Monatsfrist) Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen ausreichend beantworten.

Hallo,

ja, die Telekom ist ein harter Brocken… Wenn Du die Karte sowieso nicht nutzen wolltest, warum hast du sie dann genommen? Ich weíß schon, die können einen am Telefon schwindelig reden. Ich würde den Vertrag kündigen und nachfragen, warum eine Karte, die gar nicht genutzt wird etwas kosten kann. Zu deinem Problem mit dem Durchlauferhitzer: Schriftlich eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Beseitung der Mängel beim Vermieter einreichen. Danach Mietkürzung!
Wie viel angemessen sind, kannst du im Internet erfahren. Sehr wichtig: ALLES SCHRIFTLICH MACHEN.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Moin Moin,

vielen vielen Dank für die vielen Antworten.
Zum T-Mobile Vertrag,
hat sich erledigt, danke Guido K. für deine Antwort. Ich habe ihnen eine nette E-Mail geschrieben und wurde nach einer halben Stunde direkt kontaktiert,
wo sich der Mitarbeiter bei mir entschuldigte und mir anbot, die Karte „platt machen zu lassen“ allerdings könne er mir das bereits abgebuchte Geld nicht rückerstatten.

Zur Sache mit dem Durchlauferhitzer,
es ist ein 18KW Durchlauferhitzer, welcher gestern von dem 2.Hausmeister genauer unter die Lupe genommen wurde. (Wohlgemerkt, nachdem der Elektriker, der Wasserinstallateur und der 1.Hausmeister ihn sich angeschaut haben und allesamt sagten, da muss ein neuer ran…)
Der zweite Hausmeister hat bei den „Bienen & Blumen“ angefangen, und stellte fest, dass der Drehknopf an dem man die Einstellungen tätigt, nicht dem dazugehörigen Pin im inneren des DLE greift, somit war dieser immer auf der niedrigsten Einstellung.
Nun ist das Problem gelöst.

Dennoch werde ich vom Vermieter eine Entschädigung verlangen, denn Sprüche wie „Die Handwerker haben hier alle einen vollen Terminplan“ oder „Stellen sie sich nicht so an, das härtet doch ab“ muss man sich meines Erachtens nicht bieten lassen!

Jemand einen Vorschlag, wie diese Entschädigung aussehen kann, nachdem man 3Monate jeden Morgen schlechte Laune bekommen hat, als das Wasser kalt wurde?

Vielen Dank nochmals,

beste Grüße,

Toriq

Moin Moin,

vielen vielen Dank für die vielen Antworten.
Zum T-Mobile Vertrag,
hat sich erledigt, danke Guido K. für deine Antwort. Ich habe ihnen eine nette E-Mail geschrieben und wurde nach einer halben Stunde direkt kontaktiert,
wo sich der Mitarbeiter bei mir entschuldigte und mir anbot, die Karte „platt machen zu lassen“ allerdings könne er mir das bereits abgebuchte Geld nicht rückerstatten.

Zur Sache mit dem Durchlauferhitzer,
es ist ein 18KW Durchlauferhitzer, welcher gestern von dem 2.Hausmeister genauer unter die Lupe genommen wurde. (Wohlgemerkt, nachdem der Elektriker, der Wasserinstallateur und der 1.Hausmeister ihn sich angeschaut haben und allesamt sagten, da muss ein neuer ran…)
Der zweite Hausmeister hat bei den „Bienen & Blumen“ angefangen, und stellte fest, dass der Drehknopf an dem man die Einstellungen tätigt, nicht dem dazugehörigen Pin im inneren des DLE greift, somit war dieser immer auf der niedrigsten Einstellung.
Nun ist das Problem gelöst.

Dennoch werde ich vom Vermieter eine Entschädigung verlangen, denn Sprüche wie „Die Handwerker haben hier alle einen vollen Terminplan“ oder „Stellen sie sich nicht so an, das härtet doch ab“ muss man sich meines Erachtens nicht bieten lassen!

Jemand einen Vorschlag, wie diese Entschädigung aussehen kann, nachdem man 3Monate jeden Morgen schlechte Laune bekommen hat, als das Wasser kalt wurde?

Vielen Dank nochmals,

beste Grüße,

Toriq

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Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn ken heisss Duschwasser vorhanden ist.

Die Telekom-Geschichte ist - fürchte ich - unanfechtbar.