Hallo,
mal folgenden Fall angenommen:
Kunde K schließt einen Vertrag über z.B. einen Internetzugang ab.
Hierbei beteuert der Verkäufer V mündlich die Vertragserfüllung innerhalb 14 Tagen.
Nach Vertrags-Unterzeichnung bekäme Kunde K die Bestätigung per Post zugestellt allerdings mit dem Hinweis, ein Techniker käme in frühestens 5 Wochen, um die Leistung zu erfüllen (Anschluss schalten).
Was zählt hier, das (sagen wir mal, was Termine angeht, sehr wässrig gehaltene) Kleingedruckte, oder die mündliche Zusage des Verkäufers?
Wäre Kunde K nun dringend auf die Leistung angewiesen (etwa beruflich Internet zuhause), könnte er aus diesem Vertrag wieder heraus, um einen anderen Anbieter in Anspruch zu nehmen?
Über Links und fachkundige Hinweise freut sich grüßend
Markus