Vertragskündigung bei Laufzeitvertrag wg. Umzug

Hallo Leute!

Angenommen, man hat bei Anbieter xy einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen.
Nun muss man aber berufsbedingt umziehen.
Muss man den Vertrag trotzdem weiter bezahlen?

Klar, falls am Zielwohnort der gleiche Dienst verfügbar ist, kann man den vertrag weiter erfüllen. Was aber, wenn der Anbieter dort eben nicht verfügbar ist?

Ich behaupte, bei Umzug und Todesfall gibt es dafür ein Sonderkündigungsrecht, ein Bekannter behauptet, mann müsse weiter zahlen bis Ende der Vertragslaufzeit.

Vielen Dank im Voraus für eure hoffentlich zahlreichen aussagekräftigen Antworten!

Gruß, Whitby

Hallo,

ich war 2003 noch bei Arcor in Magdeburg und bin dann umgezogen (musste noch nicht einmal, wollte)

Da in Soest keine Angebot von Arcor existiert wurde der Vertrag nach der Umzugsmeldung aufgeloest. Ohne Probleme.

Ob ein Anrecht darauf besteht weiss ich auch nicht!

Ciao! Bjoern

Hallo Leute!

auch hallo!

Angenommen, man hat bei Anbieter xy einen Vertrag mit 24
Monaten Laufzeit abgeschlossen.
Nun muss man aber berufsbedingt umziehen.
Muss man den Vertrag trotzdem weiter bezahlen?

nein. du musst nur nachweisen, dass du wirklich nicht mehr in einem von deinem anbieter versorgten gebiet lebst/wohnst. wenns sein muss, per ummeldebestätigung des einwohnermeldeamtes. das wars. wenn der anbieter keine versorgung leisten kann, hat er auch keinen anspruch auf geld von dir. so einfach ist das.

Klar, falls am Zielwohnort der gleiche Dienst verfügbar ist,
kann man den vertrag weiter erfüllen.

man muss sogar.

Was aber, wenn der Anbieter dort eben nicht verfügbar ist?

s.o.

Ich behaupte, bei Umzug und Todesfall gibt es dafür ein
Sonderkündigungsrecht, ein Bekannter behauptet, mann müsse
weiter zahlen bis Ende der Vertragslaufzeit.

da hat dein bekannter wohl unrecht, was den umzug angeht. im todesfall isses eigentlich wie folgt: wer erbt, erbt rechte UND pflichten, damit auch den vertrag. kulanterweise werden aber verträge bei todesfall ausserordentlich u fristlos gekündigt.

Vielen Dank im Voraus für eure hoffentlich zahlreichen
aussagekräftigen Antworten!

Gruß, Whitby

gruss

mutschy

Hallo mutschy,

da faellt mir grad noch nen Fall aus der Mobilfunksparte ein.

Ein junger Mann hatte wohl mal nen Handy-Vertrag abgeschlossen, musste dann aber waehrend der Vertragslaufzeit zum Bund. Dort wo er dann wohnte (Kaserne) hatte er aber keinen Empfang des Netzes (ist schon nen bisschen her). Ein Richter hat ihm dann aber das Recht zur Kuendigung aberkannt!

Hat zwar mit dem o.g. Fall nix zu tun, wollte ich aber nur mal als Info hier reinstreuen. Leider finde ich den Fall jetzt nicht mehr im Internet.

Ciao! Bjoern

Hallo mutschy,

hallo, bjoern!

da faellt mir grad noch nen Fall aus der Mobilfunksparte ein.

Ein junger Mann hatte wohl mal nen Handy-Vertrag
abgeschlossen, musste dann aber waehrend der Vertragslaufzeit
zum Bund. Dort wo er dann wohnte (Kaserne) hatte er aber
keinen Empfang des Netzes (ist schon nen bisschen her). Ein
Richter hat ihm dann aber das Recht zur Kuendigung aberkannt!

mag sein. ich kenne mich nur im bereich festnetz aus, und darum scheint es auch in diesem fall zu gehen. was bei handys abgeht, weiss ich nich. ich weiss nur: um einen vertrag vorfristig zu kündigen, einfach ein paar monate keine grundgebühr zahlen, schon gibts die kündigung vom betreiber. nach der kündigung sollte man aber schleunigst zahlen, sonst gibts ärger bzgl schufa etc pp.

Hat zwar mit dem o.g. Fall nix zu tun, wollte ich aber nur mal
als Info hier reinstreuen. Leider finde ich den Fall jetzt
nicht mehr im Internet.

Ciao! Bjoern

gruss

mutschy

Hallo,

ich weiss nur: um einen vertrag
vorfristig zu kündigen, einfach ein paar monate keine
grundgebühr zahlen, schon gibts die kündigung vom betreiber.
nach der kündigung sollte man aber schleunigst zahlen, sonst
gibts ärger bzgl schufa etc pp.

aber auch dann hat der Betreiber ein Recht auf die Grundgebühr bis zur regulären Vertragslaufzeit.

Das ist also Mist so. Dann kann man auch zum Betreiber hingehen und fragen ob man de Vertrag so auflösen kann und man zahlt eben die Grundgebühr bis zum Ende der Vertragslaufzeit. So spart man sich wenigstens einiges an Mahngebühren.

Hat aber auch nix mit dem Fall hier zu tun … :smile:

LG Timi