Vertragskündigung Fitnessstudio

Die meisten Studios verlangen, dass man langfristige Verträge unterschriebt. Diese sind während der Laufzeit nur aus wichtigem Grund, also z.B. Krankheit, kündbar. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorlegt werden, klar.
Aber mit Sicherheit darf keine Diagnose erwähnt werden, diese fällt bestimmt unter die ärztliche Schweigepflicht, oder?

Viele Grüße und vorab herzlichen Dank, Zita

Der Patient ist sich doch selbst nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er kann natürlich jede Diagnose jedem mitteilen.

Levay

Aloha.

Der Patient ist sich doch selbst nicht zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Er kann natürlich jede Diagnose jedem mitteilen.

Außerdem kann der Patient seinen Arzt natürlich von der Schweigepflicht befreien.

Worauf zitas Frage nun genau abhebt, habe ich allerdings nicht ganz verstanden.

Gruß,
Z.

Servus,

Worauf zitas Frage nun genau abhebt, habe ich allerdings nicht
ganz verstanden.

Ich nehme an die Frage zielt darauf ab:
Darf das Fitnessstudio auf ein ärztliches Attest in der die Diagnose genannt wird bestehen (und ein Attest ohne Diagnose ablehnen)?

Die Antwort darauf währe IMHO: Nein! (but: IANAL)

Grüße von
Tinchen