Die meisten Studios verlangen, dass man langfristige Verträge unterschriebt. Diese sind während der Laufzeit nur aus wichtigem Grund, also z.B. Krankheit, kündbar. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorlegt werden, klar.
Aber mit Sicherheit darf keine Diagnose erwähnt werden, diese fällt bestimmt unter die ärztliche Schweigepflicht, oder?
Worauf zitas Frage nun genau abhebt, habe ich allerdings nicht
ganz verstanden.
Ich nehme an die Frage zielt darauf ab:
Darf das Fitnessstudio auf ein ärztliches Attest in der die Diagnose genannt wird bestehen (und ein Attest ohne Diagnose ablehnen)?