Hi,
ist das Kuendigen eines Abo’s per email rechtskraeftig?
Der Vertragsgeber besteht auf „Kuendigung per Fax“.
Gruesse, Wolfgang
Hi,
ist das Kuendigen eines Abo’s per email rechtskraeftig?
Der Vertragsgeber besteht auf „Kuendigung per Fax“.
Gruesse, Wolfgang
Beides nicht empfehlenswert
Einschreiben mindestens
besser Rückschein
johannes
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Hallo,
ist das Kuendigen eines Abo’s per email rechtskraeftig?
Der Vertragsgeber besteht auf „Kuendigung per Fax“.
was heißt bestehen? Steht das in den Bedingungen für das Abo, die Du unterschrieben hast? Dann sind sie Vertragsbestandteil und die Kündigung ist per Fax durchzuführen. Das halte ich im übrigen generell für angemessener. Eine Kündigung per email ist - wenn im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist - aber genauso wirksam wie per Telephonanruf oder Flaggensignal. Bleibt die Frage der Beweisbarkeit.
Den Hinweis von Johannes (Einschreiben/Rückschein) kannst Du getrost ignorieren. Der Mann sieht überall Gespenster und wedelt bei jeder Gelegenheit - und sei sie noch so unpassend - mit dem Strafgesetzbuch.
Gruß,
Christian