Ich habe bei einem Anbieter ein Abo getestet, dies aber
innerhalb der 14tägigen Testphase gekündigt (per Mail).
Nach einigen Wochen kam die Rechnung.
… schließlich meldete sich eine Inkassofirma bei
mir, mit der Bemerkung, dass die Kündigung ohne Bestätigung
nicht gültig sei.
„Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service
durch Deaktivierung der Songflat im Kundenbereich unter
XXXXXXX oder durch Widerruf an XXXXX in Textform (z.B. per
Mail, Fax, Brief) beenden“
Hallo Anja,
die Angelegenheit ist eigentlich eindeutig. Wenn Sie alle mails gespeichert haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Setzen Sie ein Schreiben mit der Überschrift W i d e r s p r u c h auf und fügen Sie als Kopie Ihre Abozustimmung (wichtig ist das Datum), den Hinweis auf der Internetseite des Anbieters (rauskopieren) sowie Ihre Kündigungsmail bei.
Der Hinweis der Inkassofirma, daß die andere Seite Ihre Kündigung nicht bestätigt hätte und es deshalb nicht als gültige Kündigung anzusehen ist, ist Nonsens. Das ist lediglich unkorrektes Verhalten - und ohne Relevanz.
Wichtig ist (diesmal per Post), daß Sie das Ganze als
per E i n w u r f e i n s c h r e i b e n an die Inkassofirma senden, damit dürfte die Sache vom Tisch sein.
Geben Sie ruhig den Hinweis, daß Sie sich rechtlich beraten haben (warum nicht selbst einmal bluffen) und wenn die Inkassofirma das Ganze nicht als erledigt bestätigt, würde Ihr Anwalt aktiv werden, aber Sie doch hoffen die Angelegenheit gütlich zu klären.
Wichtig ist auch der Hinweis, daß Sie auf keinen Fall bereit sind, die erhaltene Rechnung zu begleichen, da diese auf Grund Ihrer pünktlich erfolgten Kündigung unberechtigt erstellt wurde.
Sollte die Inkassofirma nicht Ruhe geben, würde ich wirklich nicht davor zurückschrecken, einen Anwalt aufzusuchen und mich unverbindlich beraten zu lassen.
Worauf diese Herrschaften normalerweise vertrauen, ist die Unsicherheit der Betroffenen, die sich oft scheuen den Rechtsweg zu wählen.
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich Sie nur darin bestärken, Widerspruch einzulegen.
Ich hatte solch einen Fall mit einem sehr hartnäckigen Internetanbieter, wo letztlich die Einigung über die Inkassofirma erfolgte, die aufgrund der von mir eingereichten Unterlagen mir Recht gab.
Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen!!!
Vielleicht geben Sie mir ein kurzes Feedback, ob Ihnen meine Antwort nützt. Ich bin ja kein Anwalt, aber die Rechtslage ist klar, und ich hatte wie gesagt schon selbst ähnliche Situationen, wo allein der Hinweis auf rechtlichen Beistand ausreichte.
Schönes Wochenende wünscht Ihnen
Greta