Vertragskündigung per Mail, wenn dies angeboten w

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zum Vertragsrecht.
Ich habe bei einem Anbieter ein Abo getestet, dies aber innerhalb der 14tägigen Testphase gekündigt (per Mail).

Nach einigen Wochen kam die Rechnung. Ich wieß darauf hin, dass ich ja schon gekündigt hätte. Daraufhin erhielt ich erst keine Antwort, schließlich meldete sich eine Inkassofirma bei mir, mit der Bemerkung, dass die Kündigung ohne Bestätigung nicht gültig sei.

Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass Kündigungen per Mail nicht rechtskräftig wären. Wie ist das aber, wenn der Anbieter dies sogar auf seiner Internetseite anbietet:

„Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service durch Deaktivierung der Songflat im Kundenbereich unter XXXXXXX oder durch Widerruf an XXXXX in Textform (z.B. per Mail, Fax, Brief) beenden“

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Anjar

Hallo,
ich weis jetzt nicht, welche Abo-Firma gemeint ist, vermute aber, dass es sich dabei um eine der Betrügerfirmen handelt. Wenn Sie - dass hoffe ich - den Nachweis über
a) den Text im Internet über die mögliche Kündigung haben, drucken Sie ihn aus, damit ein Beweis vorhanden ist,
b) Sie die Kündigung per E-Mail noch haben, wovon ich ausgehe, drucken Sie diese Nachricht auch mit allen Einzelheiten -wann Tag Uhrzeit, Empfänger, Absender usw. - auch aus und heften diese sorgfältig weg. Ggf. können Sie davon Kopien an die Inkassofirma senden.
Wenn es sich aber um eine bekannte Betrügerfirma handelt, bekommen Sie trotzdem weitere Mahnungen mit Androhungen. Nur ein Mahnbescheid vom Gericht oder gar eine Klage vom Gericht werden Sie wohl nie bekommen. Das trauen sich die Inkassofirmen nämlich nicht.
Also Füße still halten und sonst nicht machen.
Nur wenn tatsächlich vom Gericht etwas kommt, suchen Sie einen Anwalt auf. Nehmen die Unterlagen mit, wenn auch normaler weise eine Kündigung per E-Mail nicht wirklich wirksam ist, gilt das nicht für diesen Fall. Dann wurden Sie nämlich „arglistig getäuscht“.
MfG
PB