Vertragskündigung rückgängig machbar?

Hallo,

ich war eine Zeit lang Paybox-Kunde. Diese Firma musste ja Insolvenz, oder so ähnlich, anmelden. Daher wurden alle Verträge gekündigt. Jetzt hat sich eine neue Firma gefunden, die die gesamten Kundendaten übernommen hat und die Kündigungen wurden aufgehoben.
Jetzt meine Frage: Wie ist die Rechtslage? Geht denn so was?
Danke

Ajo

Hier noch mal der Original-Text aus der Mail:

Lieber paybox-Kunde,
 
unsere Bemühungen waren erfolgreich: Wir haben mit MOXMO, einem international tätigen mobile-payment- Anbieter, einen neuen Partner gefunden, der Ihnen künftig die bewährten paybox-Dienste in gewohnter Qualität anbieten wird. Die Umstellung ist für Sie mit keinerlei Aufwand verbunden. Nach den Sommerferien ist „Zahlen mit dem Handy“ wieder möglich. Der genaue Termin wird schnellstmöglich bekanntgegeben.
Sie können dann wieder  

  • im Internet shoppen
  • Geld an Freunde per Handy überweisen und
  • Ihre Bankgeschäfte bequem mit Ihrem Handy erledigen 
      
    MOXMO wird den mit Ihnen bestehenden paybox-Vertrag fortführen, die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 wird damit hinfällig. MOXMO wird als Ihr neuer Ansprechpartner in alle Pflichten und Rechte eintreten.  
    Weitere Details und aktuelle Informationen rund um das „Zahlen mit dem Handy“ finden Sie unter www.MOXMO.com/ servicedeutschland >. Sollten Sie individuelle Rückfragen haben, halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit.
    Viel Spaß beim Zahlen mit Ihrem Handy wünscht Ihnen 
    Ihr paybox-Team

Kündigung rückgängig machbar? Wenn Du auch willst!
Salü Ajo

Vielleicht solltest Du der Vollständigkeit halber noch den Text der Kündigung reinstellen.

Aber im Normal ist eine Kündigung bindend!

Meint Walti

Vielleicht solltest Du der Vollständigkeit halber noch den
Text der Kündigung reinstellen.

Der Kündigungstext lautete damals:

**********
Lieber paybox-Kunde,

hiermit kündigen wir zum 30. Juni 2003 Ihren Vertrag mit der paybox deutschland AG, da dieser Service von paybox deutschland nicht in der bestehenden Form
weitergeführt werden kann.

Wir werden uns bemühen, Ihnen in den nächsten Wochen weitere Informationen zu sicheren und bequemen bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten zukommen zu lassen.
Insbesondere arbeiten wir daran, Ihnenmit geeigneten Partnern baldmöglichst wieder einen paybox-Dienst bereitstellen zu können.

Weitere Details und aktuelle Informationen rund um paybox finden Sie auf unserer Website unter www.paybox.de.
Für spezifische Rückfragen halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit.

Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr paybox-Team
**********

Ciao
Kaj

Die Kündigung ist wirksam. Sie ist eine einseitige Willenserklärung, die mit Zugang an den Vertragspartner wirksam wird. Das zweiseitige Rechtsgeschäft (Vertrag mit Paxbox)ist damit beendet. Da die Kündigung nicht unter einschränkenden Bedingungen vorgenommen wurde, hätte der Kündigende Vertragspartner seine Kündigung anderenfalls spätestens gleichzeitig mit dem Zugang der Kündigung widerrufen müssen.

Hier spekuliert offenbar das Nachfolgeunternehmen darauf, dass der ursprünglich vorhandene Kundenstamm ohne viel Werbebemühungen übernommen werden kann. Das Unternehmen geht wohl davon aus, dass die meisten ehemaligen Kunden die Rechtslage nicht kennen und deshalb wieder Kunde werden.
Die Ankündigung der Firma, dass die Kündigung nun hinfällig sei, bedeutet rechtlich aber nichts anderes als eine Aufforderung, ein neues Vertragsverhältnis auch mit der Nachfolgefirma einzugehen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die ehemaligen Paybox-Kunden dieses Angebot annehmen, indem sie es z. B. für den Zahlungsverkehr nutzen.
Das Vorgehen dieser Firma ist unter den Gesichtspunkten des unlauteren Wettbewerbs allerdings sehr zweifelhaft.
Gegen Verstöße gegen wegen des unlauteren Wettbewerbs sind aber nur Konkurrenten, Kammern oder Verbraucherverbände prozessfähig.

Mfg
Harry

Da die Kündigung nicht unter
einschränkenden Bedingungen vorgenommen wurde, hätte der
Kündigende Vertragspartner seine Kündigung anderenfalls
spätestens gleichzeitig mit dem Zugang der Kündigung
widerrufen müssen.

hi harry,

m.E. ist die kündigung sogar bedingungsfeindlich! entweder kündigung oder nicht. der vertragspartner soll wissen woran man ist.

das nur als erweiterung!

mfg vom

showbee

hallo,

danke - also brauch ich mich nicht zu rühren, wenn ich den Dienst nicht mehr nutzen will? Oder was empfielst du? Im Übrigen ist noch in einem anderen Beitrag hier das Kündigungsschreiben von Paybox.

Ajo