Einen wunderschönen Guten Abend!
Erstmal entschuldige ich mich wegen der Themenüberschrift; etwas Passenderes fiel mir nicht ein
Das ganze ist auch nur ein rein hypothetischer Fall und eher eine Frage der Neugier und kein wirkliches Problem (dennoch hoffe ich, dass ich Antworten bekomme).
Ein AlgII-Empfänger nutzt die Zeit und schreibt an einem Roman. Nach zwei Monaten hat er 60 Seiten, die er als Leseprobe an verschiedene Verlage sendet.
Erfreulicherweise findet sich tatsächlich ein Verlag, der das Buch publizieren will. Dieser Verlag und der Autor schließen einen Vertrag, in dem sich der Autor verpflichtet, innerhalb der nächsten 9 Monate das fertige Manuskript abzuliefern.
Dafür bekommt er eine Anzahlung von 2000 €.
Der Autor geht mit diesem Vertrag zum Arbeitsamt, die ihm aufgrund dieses Verdienstes für 2 Monate die Zuwendung streichen.
Nach diesen zwei Monaten rutscht er wieder in AlgII (er hat mittlerweile 60 weitere Seiten geschrieben), bekommt aber vom Amt plötzlich ein Stellenangebot, dass er annehmen muss, kann aufgrund dessen den Vertrag mit dem Verlag nicht mehr erfüllen und muss sowohl den Vorschuss zurückbezahlen und zusätzlich 1000 € Konventionalstrafe.
Wer muss diese Strafen nun bezahlen: Amt oder (Ex)-AlgII-Empfänger?
Lieben Gruß und Dankeschön schon einmal im Voraus
Michael Vogl
P.S. Bitte keine Antworten a la „Ist der Autor selber schuld, warum schreibt er nicht erst zuende und schickt dann erst weg“.
Danke