Hallo!
Ist es möglich, dass ein Vertrag zwischen einem Institut und „den Seminarteilnehmern“ geschlossen wird, d.h. ohne Namensnennung der Teilnehmenden? Ist der Vertrag mit der Unterschrift der Teilnehmer gültig? Und wenn nicht, hat man den Vertrag dann trotzdem anerkannt, wenn man z.B. die Gebühr bezahlt hat oder an dem Seminar teilnimmt.
Vielen Dank für eure Antwort!
von Marianna
Ich glaube, ich habe meine Frage ein bisschen undeutlich formuliert. Ich versuche es noch einmal.
Ist ein Vertrag gültig, wenn einer der Vertragspartner nicht eine natürliche oder juristische Person ist, sondern z.B. eine Hausgemeinschaft, eine Gruppe von Teilnehmern, die Mitarbeiter einer Firma oder so?
Wie ist das, wenn jeder einzelne dieser Gemeinschaft eine Ausfertigung erhält und das unterschreibt?