Hallo!
Vor 2 Monaten hatte ich in meiner Telekom-Rechnung einen Posten vom 01.08.2003 über eine 0190-0…Nummer. Es handelt sich zwar „nur“ um ca. 25 EUR (für 54 sek. Verbindungsdauer!), aber ich bin nicht bereit, dies zu zahlen. Ich weiß noch nicht mal, ob es sich um eine Internet-Verbindung (Dialer?) oder ein „normales“ Telefonat handelt.
Im Einzelverbindungsnachweis der Telekom stand hinter diesem Posten ein Unternehmen aus Flensburg. Ich habe daraufhin bei der Telekom den entsprechenden Posten angefochten und nur den Rest der Rechnung gezahlt. Das Flensburger Unternehmen habe ich angeschrieben, die Forderung angefochten und sie aufgefordert, mir einen Nachweis über die Richtigkeit der Forderung zu erbringen.
Nun habe ich von dem Flensburger Unternehmen ein Schreiben erhalten, in dem die fragliche Verbindung bestätigt wird. Anbieter sei allerdings ein Unternehmen aus Hamburg (dessen Anschrift wurde mir mitgeteilt), daher könne man die Richtigkeit der Kosten nicht beurteilen.
Meine Frage: sehe ich es richtig, dass das Flensburger Unternehmen mein Vertragspartner ist und mir daher den Beweis über Art und Richtigkeit von Verbindung und Kosten geben muss?? Ich sehe es nicht ein, von einem Unternehmen zum anderen verwiesen zu werden, daher möchte ich das Flensburger Unternehmen nun in die Pflicht nehmen und mit dem Hamburger nichts zu tun haben.
Ich habe vor, eine Frist zu setzen, innerhalb der der Nachweis zu erfolgen hat, ansonsten sehe ich die Sache als erledigt an. Ist das OK?
Danke für jeden Tip, auch für weitere Hinweise!!!
Moe