Vertragspartner

Man stelle sich folgendes vor:

im Rahmen eines ( nicht schriftlich fixierten ! ) Mietverhältnisses zahlt der Vater via Dauerauftrag die Miete. Sind dann automatisch auch die Familienangehörigen ( insbesondere die Ehefrau, ggf. die volljährigen Kinder ) Vertragspartner des Vermieters ?
Muß der Schriftverkehr dann an alle (Volljährigen ) in der Wohnung lebenden gerichtet werden, oder nur an den Vater ?

Besten Dank für eure Kommentare !

Hallo Goldfinger,

Vertragspartner sind erstmal die, die im Vertrag stehen.

Gruß!

Horst

Ah, sehe gerade… ist nix schriftlich.

Dann gilt der mündliche Vertrag. Beweislast ist hier natürlich schwieriger. Bleibt aber ansonsten das selbe.

Gruß!

Horst