Man stelle sich folgendes vor:
im Rahmen eines ( nicht schriftlich fixierten ! ) Mietverhältnisses zahlt der Vater via Dauerauftrag die Miete. Sind dann automatisch auch die Familienangehörigen ( insbesondere die Ehefrau, ggf. die volljährigen Kinder ) Vertragspartner des Vermieters ?
Muß der Schriftverkehr dann an alle (Volljährigen ) in der Wohnung lebenden gerichtet werden, oder nur an den Vater ?
Besten Dank für eure Kommentare !