Ich beauftragte einen privaten Winterdienstleister um von Nov 2010 bis März 2010 für mich den Winterdienst zu leisten. Bezahlte dafür im Voraus stolze 343,87 €.
Jetzt wäre nun schon 2 x Winterdienst notwendig am 26.11.2010 und am 02.12.2010 an beiden Tagen erfolgte er nicht. Ich rief auch an beiden Tagen an und man erzählte mir irgendeine Geschichte, dass beim ersten Mal noch nicht genug Schnee da war und das das Räumen zwecklos wäre, aber es war ebend auch sehr glatt und es hätte gestreut werden müssen. Beim zweiten Telefonat am 2.12.10 erklärte er mir, dass man erst zu spät ausgefahren ist und es wäre ein Mitarbeiter um 10:30 Uhr Vorort gewesen und hätte geräumt. Das ist eine unverschämte Lüge, denn ich räume selbst in der Zeit von 10 - 11:30 Uhr die Flächen selbst und hätte einen Räumdienst wohl bemerkt. Nun bin ich natürlich sehr verärgert und möchte die Pflichtverletztung anzeigen. Welche Rechte habe ich und kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen und mein Geld zurück verlangen?
Hallo Richard,
da durch Deinen Dienstleister die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurde, kannst Du den Vertrag sofort, aber schriftlich kündigen. Das bereits gezahlte Endgeld muß er zurück erstatten.
Seriöse Anbieter berechnen ihre Leistungen per Stunde, und auf Rechnung am Monatsende. Möglich ist auch die Berechnung einer monatlichen Bereitschaftspauschale. Der Stundensatz eines vernünftigen Anbietrs wird um die 18,- Euro und die Pauschale um 50,- Euro liegen.
So wie es klingt hast Du ein schwarzes Schaf der Branche erwischt das sicherlich nicht ohne weiteres den Betrag zurückzahlen wird !
In jedem Fall bist Du im Recht und kannst Dich ohne weiteres von diesem Anbieter trennen.
Lass ihm Deine Kündigung aber in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein zukommen, so bist Du auf der sicheren Seite.
Gruß Patrick
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gleich hingesetzt und die Kündigung geschrieben, denn heute hat es wieder 8 cm geschneit und kein Winterdienst hat sich sehen lassen, um 13 Uhr leistete ich also die Ersatzmaßnahme mit meiner Familie und fotografierte aber noch den IST-Zustand als Beweis.
Eine kleine Frage noch, kann ich die Ersatzmaßnahmen der Firma in Rechnung stellen?
Liebe Grüße von
Richard
Die jeweiligen Wetterlagen und gefahrene Einsätze (bzw. erforderliche und nicht gefahrene Einsätze) protokollieren. Dann über einen Anwalt, sonst wird`s sicherlich schwer…
Hallo Richard,
Ersatzansprüche kannst Du nur dann geltend machen wenn ihr diese vertraglich Vereinbart habt (schriftlich).
Wichtiger ist es denke ich, wenn Du das bereits gezahlte Geld zurück erhältst. Hierbei solltest Du eine Frist von 14 Tagen setzen !
freut mich wenn ich Dir helfen konnte.
Gruß
Patrick
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gleich hingesetzt und
die Kündigung geschrieben, denn heute hat es wieder 8 cm
geschneit und kein Winterdienst hat sich sehen lassen, um 13
Uhr leistete ich also die Ersatzmaßnahme mit meiner Familie
und fotografierte aber noch den IST-Zustand als Beweis.
Eine kleine Frage noch, kann ich die Ersatzmaßnahmen der Firma
in Rechnung stellen?
Liebe Grüße vonRichard
Hallo Richard
Wenn du eine Fremdfirma mit deinem Winterdienst beauftragt hast, ist Sie auch dazu verpflichtet bis spätestens 7.00 die Gehwege zu räumen.Sollte dies nicht der Fall sein kannst Du es,wie geschehen,
telefonisch reklamieren. Wichtig ist aber das Du dich vorher über die Bedingungen in deinem Vertrag informiert hast, in welchem Umfang der Winterdienst tätig werden muss.Ansonsten immer schriftlich mit Rückantwort.
Vielen Dank für Eure wichtigen Hinweise. Gestern ist nicht mal einer an Telefon gegangen. Bin heute selbt zur Firma gefahren und hab den Geschäftführer zur Rede gestellt. Nach Rückfrage beim verantwortlichen Mitarbeiter, wieder nur Lügen, man hätte geräumt, ja einmal vielleicht die Einfahrt vergessen und ich wäre der einzige Kunde der etwas zu beanstanden hätte. Es fehlen einen eigentlich die Worte (aber dort hab ich genug gehabt), auf solche Abgebrühtheit. Es hätten inzwischen 4 Einsätze geben müssen und nicht einmal waren sie da. Habe alles schriftlich und bildlich festgehalten und dem Geschäftführer übergeben und mir quittieren lassen. Habe ihm eine letzte Frist gegeben, denn morgen soll es wieder ordentlich schneien, wenn dann wieder nicht passiert, bringe ich die Kündigung und Rückforderung des Beitrages persönlich ins Büro. Noch eine kleine Frage, mein Nachbar hat eine Überwachungskamera, diese filmt auch die zuräumenden Flächen. Kann ich dieses bei eventl. Beweisaufnahme vor Gericht nutzen?
Nochmals vielen Dank!
Richard