Vertragsprobleme mit Freenet

Es geht um einen Vertrag, den ich mit Freenet haben soll, von dem ich nichts weiß.

Ich fange mal von vorne an:
Am 01.09.2008 bekam ich Post von Freenet. Betreff:
„freenetKomplett - Ihre Auftragsbesätigung fehlt.“

Kein Wunder, da ich ja auch nichts in Auftrag gegeben hatte, dachte ich mir.
In dem Formular „Auftrag zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme“, welches ich unterschreiben sollte standen meine Daten.
Um genau zu sein, meine Name, die Adresse, die Telefonnummer und mein Geburtsdatum. Zumindest waren das die Daten die stimmten.
Dann stand da noch meine e-Mail-Adresse und Bankverbindungsdaten. Die waren falsch.

Da ich nichts bei Freenet bestellte hatte, dachte ich mir, solange ich nix unterschreibe kann auch nix passieren und ich vergas das ganze.
Mitte Oktober klingelte dann das Telefon. Ein Mann von der Firma Freenet war am anderen Ende und forderte mich auf, endlich den Auftrag unterschrieben zurück zu senden.
Ich sagte ihm höflich, dass ich nichts in Auftrag gegeben hätte und das es sich wohl um ein Irrtum handeln müsse.
Der Mann von Freenet meinte darauf, das hier aber ein Auftrag vorliegen würde und das ich an diesen Vertrag jetzt gebunden sei.
Ich meinte drauf wieder, dass ich nichts bestellt habe und sie ja auch keine Unterschrift von mir hätten.
ER meinte drauf, das wäre egal, man könne heute ja auch online Bestellungen machen.
Ich solle eine Stonierung zurück schicken und wenn ich viel Glück hätte, dann käme ich vielleicht noch aus dme Vertrag raus.

Das ist ein schlechter Scherz, dachte ich. Und ließ das ganze erstmal ruhen. Da ich noch immer der Meinung bin, dass sie ohne eine Unterschrift nichts machen können.

Heute klingelte dann wieder das Telefon. Die Firma Freenet.
Was denn nun mit meinem Auftrag wäre, da ich noch immer keine unterschrift geleistet hätte. Sie wusste von dem Telefonat vor zwei Wochen, sie berif sich nämlich darauf.
Ich sagte ihr nochmal, dass ich nichts bestellt hätte und sie sagte mir nochmal, dass aber ein Auftrag vorliege.
Ich sagte ihr wieder, dass sie nichts schriftlich von mir hätte sie meinte, bräuchte sie auch nicht, ich hätte ja damals Telefonisch bestellt.

Dann fragte sie mich, ob sie mich richtig verstehen würde, dass ich ihr in keinerster Weise etwas schriftlich zuschicken wolle. Weder einen widerruf noch eine Bestäigung. Ich sagte ihr nur, dass ich niczht vor habe irgendwas zu machen, da ich den Vertrag ja auch nicht bestellt hätte.
Sie meinte dann, dann würde ich halt schriftlich gemahnt.
Ich fragte sie dann noch, wenn es bei ihnen so einfach ginge, ob ch ihnen 15 Bestellungen auf andere Namen, die ich mir ausdenken würde haben wolle und ob sie mit allen dann dne gleichen Zirkus veranstelten würde.
Darauf sagte sie nix. Sie meinte nur, wir würdne dann schriftlich von einander hören und ich fing langsam an mit einem Anwalt zu drohen.

Jetzt meine Frage. Gehe ich Recht in der Annahmem dass die mir nix können?
Immerhinhg habe ich wirklich nichts bestellt und auch wirklich nichts unterschrieben.

Die werden langsam ziemlich frech!

Die können Dir gar nichts und ich würde da auch nichts unterschreiben oder am Telefon zusagen.

Gib das ganze an die für Dich zuständige Verbraucherzentrale, sowas ist abmahnwürdig!

Kein Wunder, da ich ja auch nichts in Auftrag gegeben hatte,
dachte ich mir.
In dem Formular „Auftrag zur Anschluss- und
Rufnummernmitnahme“, welches ich unterschreiben sollte standen
meine Daten.
Um genau zu sein, meine Name, die Adresse, die Telefonnummer
und mein Geburtsdatum. Zumindest waren das die Daten die
stimmten.
Dann stand da noch meine e-Mail-Adresse und
Bankverbindungsdaten. Die waren falsch.

Da ich nichts bei Freenet bestellte hatte, dachte ich mir,
solange ich nix unterschreibe kann auch nix passieren und ich
vergas das ganze.

Gut, das hätte ich anders gemacht. Ich hätte sofort nachgefragt. Einfach um sowas die Du gerade beschreibst im Vorfeld auszuschließen. Aber ich denke nicht, daß das an der Rechtslage etwas ändert.

Mitte Oktober klingelte dann das Telefon. Ein Mann von der
Firma Freenet war am anderen Ende und forderte mich auf,
endlich den Auftrag unterschrieben zurück zu senden.

Auf wessen geheiß? Muß ich alles, was ne gepunktete Line hat unterschrieben sofort an, wer auch immer es geschickt hat zurückschicken?

Ich sagte ihm höflich, dass ich nichts in Auftrag gegeben
hätte und das es sich wohl um ein Irrtum handeln müsse.
Der Mann von Freenet meinte darauf, das hier aber ein Auftrag
vorliegen würde und das ich an diesen Vertrag jetzt gebunden
sei.

Noch bevor Du den Vertrag unterschrieben hast bis Du daran gebunden? Krass. Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten. Ich schicke gleich morgen früh auch ein paar Leuten einfach mal Verträge in denen sie sich ohne Gegenleistung dazu bereiterklären, mir 50Euro im Monat zu überweisen. Und ganz unten schreibe ich drunter, daß sich mit empfang dieses Vertages gleich daran gebunden sind und gefälligst Unterschreiben sollen.

Ich meinte drauf wieder, dass ich nichts bestellt habe und sie
ja auch keine Unterschrift von mir hätten.
ER meinte drauf, das wäre egal, man könne heute ja auch online
Bestellungen machen.

Online bestelle ich bei Amazon ein Buch. NACHDEM ich mich da registiert und meine Konto- und Bankinformationen hinterlegt habe.

Ich solle eine Stonierung zurück schicken und wenn ich viel
Glück hätte, dann käme ich vielleicht noch aus dme Vertrag
raus.

Den Du noch immer nicht unterschrieben hast. Diese Argumentation finde ich noch immer sehr lustig. Aber schreib den Jungs doch einmal eine offizielle Stornierung.

Das ist ein schlechter Scherz, dachte ich. Und ließ das ganze
erstmal ruhen. Da ich noch immer der Meinung bin, dass sie
ohne eine Unterschrift nichts machen können.

Scherz trifft es in der Tat.

Heute klingelte dann wieder das Telefon. Die Firma Freenet.
Was denn nun mit meinem Auftrag wäre, da ich noch immer keine
unterschrift geleistet hätte. Sie wusste von dem Telefonat vor
zwei Wochen, sie berif sich nämlich darauf.
Ich sagte ihr nochmal, dass ich nichts bestellt hätte und sie
sagte mir nochmal, dass aber ein Auftrag vorliege.
Ich sagte ihr wieder, dass sie nichts schriftlich von mir
hätte sie meinte, bräuchte sie auch nicht, ich hätte ja damals
Telefonisch bestellt.

Was denn nun? Zuerst war es eine Onlinebestellung nun eine telefonische?

Dann fragte sie mich, ob sie mich richtig verstehen würde,
dass ich ihr in keinerster Weise etwas schriftlich zuschicken
wolle. Weder einen widerruf noch eine Bestäigung. Ich sagte
ihr nur, dass ich niczht vor habe irgendwas zu machen, da ich
den Vertrag ja auch nicht bestellt hätte.

Wie gesagt. Schick doch ruhig nen Widerruf hin.

Sie meinte dann, dann würde ich halt schriftlich gemahnt.
Ich fragte sie dann noch, wenn es bei ihnen so einfach ginge,
ob ch ihnen 15 Bestellungen auf andere Namen, die ich mir
ausdenken würde haben wolle und ob sie mit allen dann dne
gleichen Zirkus veranstelten würde.
Darauf sagte sie nix. Sie meinte nur, wir würdne dann
schriftlich von einander hören und ich fing langsam an mit
einem Anwalt zu drohen.

Oh, das ist so lustig. Wie haben Menschen eigentlich andere Menschen beklaut, bevor Computer erfunden wurden?

Aber schreib
den Jungs doch einmal eine offizielle Stornierung.

IANAL, aber genau das würde ich eben nicht tun. Wer einen Vertrag storniert, erkennt möglicherweise damit an, dass ein Vertrag überhaupt existierte. Und da man Verträge nicht einfach stornieren kann hat man dann einen anerkannten Vertrag an der Backe und den frommen Wunsch (mehr aber auch nicht) etwas storniert haben zu wollen.

Ich würde ihnen vermutlich mitteilen, daß kein Vertrag zustandegekommen ist, da Du erstens nichts beauftragt hast und Du zudem offenbar nicht zu Deinem recht auf Widerruf nach Fernabsatzgesetz hingewisen wurdest.

Wie gesagt, IANAL und je nach persönlicher Risikoliebe mag es mancheinem geraten sein, sich professionelle Hilfe (Sprich: einen Rechtsanwalt) zu nehmen.

HTH,

Sebastian

Noch bevor Du den Vertrag unterschrieben hast bis Du daran
gebunden? Krass. Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten.

Nur kurz dazu… Verträge bedürfen NICHT der Schriftform !

Ich solle eine Stonierung zurück schicken und wenn ich viel
Glück hätte, dann käme ich vielleicht noch aus dme Vertrag
raus.

Den Du noch immer nicht unterschrieben hast. Diese
Argumentation finde ich noch immer sehr lustig. Aber schreib
den Jungs doch einmal eine offizielle Stornierung.

Wieso sollte jemand etwas storniern, was er nicht bestellt hat ?
Wen ich etwas stroniere kann die Gegenseite genau so gut sagen: „wenn Sie nichts bestellt haben, warum stornieren Sie dann ?“

Das ist ein schlechter Scherz, dachte ich. Und ließ das ganze
erstmal ruhen. Da ich noch immer der Meinung bin, dass sie
ohne eine Unterschrift nichts machen können.

Scherz trifft es in der Tat.

Heute klingelte dann wieder das Telefon. Die Firma Freenet.
Was denn nun mit meinem Auftrag wäre, da ich noch immer keine
unterschrift geleistet hätte. Sie wusste von dem Telefonat vor
zwei Wochen, sie berif sich nämlich darauf.
Ich sagte ihr nochmal, dass ich nichts bestellt hätte und sie
sagte mir nochmal, dass aber ein Auftrag vorliege.
Ich sagte ihr wieder, dass sie nichts schriftlich von mir
hätte sie meinte, bräuchte sie auch nicht, ich hätte ja damals
Telefonisch bestellt.

Was denn nun? Zuerst war es eine Onlinebestellung nun eine
telefonische?

Dann fragte sie mich, ob sie mich richtig verstehen würde,
dass ich ihr in keinerster Weise etwas schriftlich zuschicken
wolle. Weder einen widerruf noch eine Bestäigung. Ich sagte
ihr nur, dass ich niczht vor habe irgendwas zu machen, da ich
den Vertrag ja auch nicht bestellt hätte.

Wie gesagt. Schick doch ruhig nen Widerruf hin.

s.o.

Sie meinte dann, dann würde ich halt schriftlich gemahnt.
Ich fragte sie dann noch, wenn es bei ihnen so einfach ginge,
ob ch ihnen 15 Bestellungen auf andere Namen, die ich mir
ausdenken würde haben wolle und ob sie mit allen dann dne
gleichen Zirkus veranstelten würde.
Darauf sagte sie nix. Sie meinte nur, wir würdne dann
schriftlich von einander hören und ich fing langsam an mit
einem Anwalt zu drohen.

Oh, das ist so lustig. Wie haben Menschen eigentlich andere
Menschen beklaut, bevor Computer erfunden wurden?

Die Frage ist, wie wollen DIE nachweisen, das ein Vertrag zustande gekommen ist ?

Telefonisch ? - Dann hätte der TO einer Aufzeichnung zustimmen müssen…

Schriftlich - ist ja wohl nicht passiert …

Online - müsste IP etc. geloggt worden sein um nachzuweisen, woher die Bestelung kam…

Meinem Kollegen ist mal was ähnliches passiert, er hat bei Freen** an einem Stand im Supermarkt angeblich an einem Gewinnspiel teilgenommen, brav alle Daten eingetragen (Adresse / Tel.-Nr. etc.) und erhielt kurze Zeit später einene Brief mit dem Thema "Wir haben Ihren Auftrag zur Umstellung geprüft und weden Sie demnächst auf den günstigen Freen** Tarif „Bla-bla-bla“ umstellen, dann nach ein Paar Wochen Panik kam von Freene* die Benachrichtigung: Wir konnten Ihren Tarif leider nicht umstellen, da Sie nicht Kunde der T-Com sind.

Die haben versucht seine Genion Nummer auf den Fre*net Pre-Selection Tarif umzustellen, obwohl er angeblich 15 Gratis-Telefonminuten pro Monat gewonnen hat.

Also, wie sagte einst Sidney Youngblood - „All you can do is sit and wait“ … :o)

der DOC

Ich würde ihnen vermutlich mitteilen, daß kein Vertrag
zustandegekommen ist, da Du erstens nichts beauftragt hast und
Du zudem offenbar nicht zu Deinem recht auf Widerruf nach
Fernabsatzgesetz hingewisen wurdest.

http://www.heise.de/ct/07/20/098/

HTH²

Sebastian

Die Argumentation ist eingängig. Ich habe wieder was gelernt. Vielen Dank.

Meiner Erfahrung nach versucht freenet mit immer neuen Maschen die Menschen zu betrügen.
Mir wurden auch Mahnungen gesendet. Darüberhinaus stellte die mit freenet zusammenarbeitende Anwaltskanzlei Forderungen über hohe Beträge und teilte mit, dass ein Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
Man versucht also durch Einschüchterung auf höchst unseriöse Weise an das Geld von Kunden zu kommen.

Mein Rat: Den nicht abgeschlossenen Vertrag nicht stornieren, denn warum solltest du einen Vertrag widerrufen, den du nicht abgeschlossen hast.
Lasse es drauf ankommen und schrecke auch vor Post vom freenet-Anwalt nicht zurück. Falls notwendig einen Anwalt zur Vertretung deiner Interessen einschalten.