Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgenden Sachverhalt und anschließend dazu eine Frage:
Im Dezember 1999 habe ich zusammen mit meiner damaligen Frau (Scheidung in 2006) einen „Investitionskredit zur freien Verfügung“ aufgenommen, von dem ich einen Anteil am FalkFonds70 (geschlossener Immobilienfonds) gekauft habe.
Der Kredit ist endfällig hinterlegt mit einer im Jahr 2014 auslaufenden Lebensversicherung.
Im Mai 2010 läuft der Kredit aus und muss neu verhandelt und um vier Jahre verlängert werden.
Der Investitionskredit ist von mir und meiner Exfrau unterschrieben, die beiden anderen Verträge tragen nur meine Unterschrift.
Ich habe meine Exfrau im letzten Monat aufgefordert, sich an den laufenden Zinszahlungen für die Zukunft zu beteiligen und auch bei einer Weiterführung ab Mai 2010 die Zinsen hälftig zu tragen.
Nun fordert mich der RA meiner Exfrau mit Frist und Klageandrohung auf, meine Exfrau schuldenfrei zu stellen.

Meine Frage lautet nun, ob ich dieser Klageandrohung gelassen entgegensehen kann (der Kredit trägt ja auch Ihre Unterschrift und ist nicht zweckgebunden) oder ob es für mich besser ist (Klageverhinderung), sie schuldenfrei zu stellen.

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Böttcher

Hallo Herr Böttcher,

ich kann die Anfrage leider nicht beantworten, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Um dies korrekt und bestens geklärt zu bekommen, informieren Sie sich bitte bei einem Rechtsanwalt, da ja sie beide den Vertrag unterschrieben haben.
(Den Weg würde ich an Ihrer Stelle gehen)

Es tut mir leid Ihnen nicht weiterhelfen zu können, aber dies ist in meiner Sicht definitiv eine Sache für einen Rechtsanwalt.

mfg

S. Schäfer

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hallo Herr Böttcher,

sicher keinen einfache Frage. aber es spielen viele Dinge eine Rolle z.b.:

solange Sie verheiratet waren, waren Sie Gesamtschuldner im Sinne des BGB.
Ist der Kreditgeber über die Scheidung informiert worden und ist ggf. eine Umschuldung oder erneute Anpassung der Modalitäten erfolgt?

die Forderung des RA die exfrau schuldenfrei zu stellen versteh ich auch nicht. Allerdings wenn ihre ex-Frau nicht mehr zahlt kann die Bank „von jedem der Gläubiger die Gesamte Restschuld verlangen“ - Gesamtschuldnerische Haftung, da spielt es auch keine Rolle ob beide unterschreiben haben oder nicht.

da ich hier keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen darf. Rate ich Ihnen vorsorglich antwaltlichen Rat einzuholen (Bertaungshilfe in Abh. v. Einkommen)erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht.

Noch Fragen ?

Liebe Grüße aus dem Schwarzwald

M.Mantwillat

Hallo,
zunächst frage ich mich, warum während des Scheidungsverfahrens über diesen Punkt nicht verhandelt wurde. Die Auseinandersetzung über die Vermögenswerte sollte doch wohl vorgenommen worden sein, oder?
Jetzt nur mal logisch weiter:
Was ist mit der Lebensversicherung? Aus dieser Summe wird doch der gesamte Kredit 2014 getilgt werden. Wer bedient derzeit die Lebensversicherung, wer ist Versicherungsnehmer?
Wenn Sie die Sache mal ganz wirtschaftlich betrachten, so wird es jeder Richter auch tun, wer hat welchen Nutzen und wer hat welche Lasten, wer trägt am Ende den Gewinn? Wenn Sie da einen Ausgleich sehen, sollte dass die Lösung sein.
Wenn also die Gelder letztendlich Ihnen zur Verfügung stehen, sollten Sie die geschiedene Frau freistellen. Wenn diese aber auch einen wirtschaftlichen Vorteil hatte oder noch haben wird, sind diese Punkte zu klären. Und noch einmal, was war im Auseinandersetzungsverfahren für und gegen gerechnet worden.

MfG
Peter Bötticher

Guten Tag Herr Böttcher,

wie lautet denn die Begründung des Anwalts? Diese Frage ist zu komplex, als dass man sie über dieses Forum beantworten könnte. Sie sollten das evt. im Rahmen einer Erstberatung klären lassen, um eine verbindliche EInschätzung der Rechtslage zu erhalten.

Beste Grüße

Caroline Steurer
-Rechtsanwältin-

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