Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
am Samstag, 23.07.2009 war ich beim Optiker und habe (mit meiner Unterschrift) neue Brillengläser bestellt. Weil ich aber schlecht beraten worden bin (im Prospekt wurden 50 % Rabatt versprochen, die ich aber offenbar nicht erhalte), habe ich gleich am folgenden Tag brieflich storniert. Den Brief habe ich selbst in dessen Briefkasten eingeworfen. Jetzt schickt der Optiker eine eMail an mich und verlangt entweder den vollen Preis oder 50 % Stornogebühren. Ist das rechtens? -

Würde mich über eine Auskunft freuen! Herzlichen Dank im voraus,
Rolf Berty

Sie haben etwas unterschrieben = Es ist ein Vertrag zustande gekommen! Wo sind die Vertragsbedingungen? Diese müssen Sie irgendwo einzusehen bekommen.

Anhand dieser Bedingungen entscheidet sich (in der Regel) ob es rechtens ist, oder nicht.

P.S: Kündigungen, Stonos e.t.c… IMMER nur per Einschreiben. Alles andere hat leider keine rechtliche Relevanz…

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Hallo Herr Berty,

eins vorweg. Stornogebühren sind nur dann rechtens, wenn Sie vor dem Kauf über deren Höhe Informiert wurden.

Sie haben sich Brillengläser anfertigen lassen und waren beim Optiker im Geschäft. d.h. Widerruf scheidet hier schon mal aus da kein Haustürgerschäft n. §312ff. BGB.

War der Preis nicht bei Unterschrift klar? Im Prospekt wird oft auf eine bestimmte Sehstärke oder die Gläserqualität hingewiesen auf die der Rabatt gilt.

Sollte sich allerdings herausstellen, dass Sie im Angebot des Verkäufers tasächlich einen anderen Preis vereinbart hatten und sie erst hinterher festgestellt haben , dass es eigentlich mehr kostet. Dann gfilt dies als „geändertes Angebot“ dem Sie zustimmen müssen, das haben Sie nicht demnach wäre der Vertrag nicht zustandegekommen.

Da es sich bei Brillengläsern um individuelle Anfertigungen handelt. müssen Sie dem Verkäufer die Kosten erstatten, die Ihm nachweislich eintstanden sind. d.h. Sie haben zwar am Folgetag storniert, wäre z.b. die Anfertigung der Gläsen nun nicht mehr rückgängig zu machen müssten Sie ihm die Kosten erstatten.

Ein Rücktritt wäre nur bei arglistiger Täuschung (z.B.über der Preis), Betrug, Drohung oder Sittenwirdigkein gegeben.

Vielleicht haben Sie noch ein paar informationen dann kann ich näheres sagen vllt den Text der Stornierung oder des Angebots ??

Hinweis: Diese Auskuft ist nicht rechtsverbindlich.
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Mit freundlichen Grüßen

Mario Mantwillat

Hallo Herr Mantwillat,

haben Sie vielen Dank für Ihre ausführlichen Auskünfte!

Ich bin aufgrund eines Prospektes in das Geschäft gegangen, in dem 50 % Rabatt auf alle „sowieso“-Gläser (irgendein Fabrikat) angeboten wurde. Außerdem waren im Prospekt Gestelle angeboten für um die 30 Euro. Das versprach einen preisgünstigen Einkauf. Auf den Prospekt hingewiesen erläuterte mir der Mann, nein, nein, das sei nicht der Preis für die Gläser, sondern für die Gestelle. Vereinbart wurden 220 Euro für die beiden Plastiklinsen, was ich leider auch unterschrieben habe. Daheim angekommen bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass der Preis doch sehr hoch ist. Entweder es handelt sich nicht um „sowieso“-Gläser, wodurch kein Rabatt in Anrechung stehen würde, oder die Gläser würden - unter Anrechnung des Rabattes - 440 Euro normal kosten, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Ich vermute, dass ich irgendwelche anderen Gläser gekauft habe, ohne auf die billigeren „sowieso“-Gläser hingewiesen worden zu sein. Da fühle ich mich dann aber irgendwie nicht gut beraten. Dennoch, vermutlich muss ich das Geld bezahlen. Das ist bitter, hat aber zur Folge, dass ich den Laden zukünftig meiden werde.

Was meinen Sie dazu?

Nochmals danke!
Gruß,
Rolf Berty

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Grds. müssen Sie den Preis bezahlen, wenn Ihnen kein vertragsliches Widerrufsrecht zusteht. Wenn Sie jedoch über etwas getäuscht worden sind o.ä., könnten Sie ggf. Ihre Willenserklärung anfechten. Mehr als diese erste Info kann und darf ich Ihnen über diese Forum nicht geben.

MfG
Caroline Steurer

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Hallo Herr Berty,

das ist schon ärgerlich. Die einzige Möglichkeit , die ich noch sehe wäre die Anfechtung wegen Irrtum.

Oder Sie weisen nach, dass ihnen tatsächlich das günstigere Angebot „verschwiegen“ wurde.

Wenn Sie allerdings im Geschäft die Vereinbarung unterschreiben kömmen Sie dort nicht mehr so einfach raus. Leider!

Warum haben Sie uberhaupt unterschrieben, wenn es ihnen zu teuer war? Gingen Sie davon aus, dass die Gläser rabattiert sind.

Hinweis: Diese Auskuft ist nicht rechtsverbindlich.
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Mit freundlichen Grüßen

Mario Mantwillat

Hallo,

leider bin ich mir in diesem Fall auch nicht sicher, da aber einen Tag später sicherlich noch nicht die Brillengläser angefertigt worden sind sollte man Ihnen schon die Möglichkeit zu einem Rücktritt geben. Als Stornogebühr 50% zu verlangen halte ich schon für überzogen, vorallem wenn die Beratung mangelhaft war und ihnen der in der Werbung versprochene Rabatt nicht gewährt wurde.

Tut mir leid, aber eine 100%ig Aussage kann ich Ihnen leider nicht geben.

LG
Svea

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