hallo,
ich habe gehört das man wenn man einen versicherungsschaden - z.b. hausrat / haftpflicht oder wohngebäude hat - das man dann zu einem sachverständigen gehen kann und dessen gutachtachten mit der versicherung abrechnen kann -
stimmt das hast du par infos zu dieser thematik
dank und gruss knut d9e
Hallo,
wenn Sie ohne Aufforderung der Versicherung direkt ein Gutachten erstellen lassen, zahlen Sie das im Regelfall selber.
Ich wuerde einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den einreichen. Sollte der bestritten werden, kann man ein Gutachten erstellen lassen. Die Kosten bleiben aber erst einmal bei Ihnen. Es ist auch nicht sicher, ob die Versicherung das Gutachten anerkennt. Eventuell lassen sie dann selber ein Gutachten erstellen.
Haeufig laeuft das dann auf einen Rechtsstreit hinaus.
Das Problem ist dann, das Gericht bestellt einen Gutachter und man muss das Ganze von vorne beginnen.
Gruesse Barbara
Hallo,
die neue Art, die Fragen zu übermitteln und auch - wie hier - die Antworten anderer Personen zu bekommen, ist für mich eigenartig und neu.
Also hier meine Antwort:
Wenn Sie selbst einen Gutachter beauftragen, kann das von Vorteil sein, wenn Sie völliger Laie sind, denn die Versicherung schickt oft Gutachter, die im Sinne der Versicherung handeln. Das Gutachten sollte aber bei der Schadensmeldung sofort mit vorgelegt werden, damit die Versicherung erst gar keinen Gutachter selbst in Auftrag gibt. Es kann natürlich passieren, dass Sie auf den Gutachterkosten zumindest zum Teil selber hängen bleiben. Wenn die Versicherung vorab bereits einen eigenene Gutachter beauftragt hat, zahlt sie nicht zwei Gutachter. Wenn Ihr Gutachter liquidiert und die Rechnung erheblich über die Vorstellungen der Versicherung liegen, zahlt die Versicherung die Gutachterkosten nur anteilig. Im Gesetz heißt es, der Schaden muss so niedrich wie möglich gehalten werden!
Wenn sich aber herausstellt, dass Ihr Gutachter gegenüber normalen Gutachten viel zu hoch in seiner Bewertung liegt/lag, haben Sie auch ein Problem. Die Versicherung kann im Zweifelsfalle nämlich doch einen eigenen Gegengutachter beauftragen, wenn Sie an der Richtigkeit Ihres Gutachters zweifelt.
Also:
Bei Autohaftpflichtschäden beauftragt man üblicher weise selbst einen Gutachter, das ist normal, aber wichtig, der Schaden muss eine gewisse Grenze überschreiten (ich glaube bis ca. 1000 Euro), darunter reicht ein Kostenvoranschlag.
Bei Kaskoschäden gilt, was am Anfang steht.
Bei Gebäudeschäden kommt es darauf an, worin der Schaden besteht, ob technische Probleme oder nur (z.B. Dach- Fenster oder Türenerneuerungen vorliegen, dann hilft ein Kostenvoranschlag, wenn Heizungsanlagen oder änliches im technischen Bereich betroffen ist, sollte mann den Fachmann fragen, ob ein Gutachten angebracht ist. Bei Hausratsschaden ist man neuwerteversichert und bekommt alles im Neuanschaff bezahlt, wann unbrachtbar wurde. Gutachten und Kostenvoranschläge sind hier kaum gefragt, er Einzelfall müsste besprochen werden.
Also, wenn ein spezieller Fall vorliegt, bitte speziell Nachfrage halten, dann kann ich konkret weiterhelfen.
MfG
PB
Hallo, da kann ich Barbara nur beipflichten.
In den seltesten Fällen (mir wäre gerade keine Bekannt) kann man selbst ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben und sicher gehen, dass es von der Gegenpartei bezahlt werden MUSS, da diese ja meistens auch die Möglichkeit haben selbst eines machen zu lassen. Gutachten dienen ja meiß als Beweis und beweise gegen eine Partei von derselbigen noch bezahlen zu lassen wäre in einem Rechtsstaat äußerst zweifelhaft.
Mit Gutachten ist es wirklich schwierig.
Wir haben einmal durch die Firma einen gerichtlich zugelassenen Gutachter bestellt. Es ging um unzumutbare Baumängel an der angemieteten Immobilie.
Der Gutachter ging 100 % konform mit dem Amt für Arbeitsschutz.
Der Vermieter war nicht einsichtig und so kam es zum Rechtsstreit. Das Gericht forderte ein Gutachten und legte den Gutachter fest.Ein Gutachter bestellt durch eine Partei wird nicht zwingend anerkannt.
Ein durch eine Partei beauftragter Gutachter ( auch wenn er gerichtlich zugelassen ist ) kann von der Gegenpartei beanstandet werden.
Auf jeden Fall mussten wir diesen 2. Gutachter auch vorab bezahlen.
Das Geld haben wir nie wieder gesehen. Der Vermieter ging im Verlaufe des Prozesses in die Insolvenz.
Ich wäre auf jeden Fall mit den Kosten vorsichtig und würde erst einen Kostenvoranschlag einreichen.
Bei Aufforderung der Versicherung, kann man ein Gutachten erstellen lassen.
Im übrigen: Nicht immer sind Gutachten von Versicherungen falsch.
Grüße Barbara
hallo,
in erster Linie kommt es darauf an, was für ein Schaden eingetreten ist und wie hoch dieser ungefähr zu beziffern ist.
I.d.R. kommt bei einem höheren Schaden ein Regulierer oder ein von der Versicherung beauftragter unabhängiger Sachverständiger raus um sich den Schaden genau anzusehen.
Dann wenn die Schadenhöhe feststeht, wird der Regulierer bzw. das Versicherungsunternehmen (VU) den Schaden regulieren.
Dieses kann nach Gutachten oder aber nach Reparaturrechnung erfolgen. Nach Gutachten bekommst du aber keine MwSt erstattet, weil diese ja nicht anfällt.
Der Regulierer sowie der beauftragte Sachverständige wird vom VU bezahlt, es fallen für dich keine Kosten an.
Was zu beachten ist: Die Haftpflicht zahlt immer nur den Zeitwert. z. B. du machst bei einem Bekannten versehentlich den PC kaputt, (dieser ist bereits 2 Jahre alt)dann kann der Bekannte sich zwar einen neuen holen, bekommt jedoch nur noch den Wert den der PC zum Schadenzeitpunkt noch wert war ersetzt.
Bei Hausrat und Wohngebäude kommt es immer auf die Bedingungen an.
I.d.R. werden diese zum Neuwert versichert.
D.h., dass der Fernseher usw. z.B. durch Feuer kaputt ging, auch wieder neu gekauft werden kann.
War jetzt ziemlich viel aber ich hoffe, dass es dir etwas hilft.
Gruß
Kerstin72
Hallo Knut,
ich würde mich vorher mit der Versicherung kurz schliessen. Denn wenn die Versicherung selbst einen Gutachter losschickt, muss sie im zweifel dein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten nicht bezahlen.
Grüße
Armin