Wenn eine Firma einen Wartungsvertrag mit einem Kunden abschliesst der jährl. aktualisiert wird, muss dann bei einem neuen Firmennamen seitens des Dienstleisters, der Vertrag neu verfasst werden oder reicht eine Klausel?
soll ja Menschen geben…
… die mal Hallo, Guten Tach oder Danke sagen…
Bernd
Hi Christoph,
wenn der neue Anbieter mit dem bisherigen identisch ist und nur der Name des Unternehmens geändert wird, ändert sich an dem Vertragsverhältnis nichts. Es reicht dann, dem Kunden den neuen Firmennamen mitzuteilen.
Ist die Gesellschaftsform geändert worden, muß dem Kunden mitgeteilt werden, dass die neue Firma die Nachfolgegesellschaft der alten ist.
Gruß,
Francesco