Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ein problem mit der telekom, ich hoffe das mir einer von euch weiter helfen kann.
kurze Schilderung:
Bin schon paar Jahre bei der Telekom, musste zu meinem Bruder ziehen, das war ein grund der sonderkündigung, wurde auch anerkannt.
Sonderkündigung, weil ich bei meinem Bruder nur vorrübergehend bin und er mir keinen anschluss, also diese box in der wand zur verfügung stellt.
jetz hat die telekom das falsch verstanden und hat mir neuen vertrag abgeschlossen, jetz bezahle ich schon länger ohne überhaupt ein einziges mal internet oder telefon genutzt zu haben, wie denn auch wenn ich KEINEN Anschluss habe?

Kann mir jemand helfen das ich da raus komme und mein geld zurück bekomme? wie muss ich vorgehen? Muss ich bezahlen obwohl ich keine Leistung erhalten kann?

bitte antwortet mir schnell

vielen dank schon mal im vorraus

katharina

Hallo,

kann leider nur bei IT Verträhen nicht bei TK Verträgen weiterhelfen. Versuche es doch mal bei www.brittahorney.de oder www.ift-ag.de

hallo

bin grad in eile aber auf die schnelle sofort die einzugsermächtigung entziehen melde dich bitt nochmal an meine mail [email protected]. und schreib mir die genauen daten . morgen habe ich mehr zeit

LG mario

Hallo Katharina,

es ist schon öfters vorgekommen, dass die Telekom „was falsch versteht“. Darüber habe ich schon öfters mitteilung hier bekommen.

Ich schlage Dir vor, du schreibst an die Telekom einen netten aber doch in direkter Art einen Brief. Diesen schickst Du per Einschreiben+Rückschein, damit keiner sagen kann er hätte ihn nicht bekommen. Alternativ per Fax.

Im Brief sollte unbedingt stehen, dass Du keinen Auftrag für einen Anschluss gestellt hast und damit eine soforttige stornierung wünscht.

Wenn die Telekom die Rechnungen per Lastschrift eingezogen hat, kannst Du diese bei Deiner Bank zurückholen. Jedoch spätestens 6 Wochen nach der Lastschrift. Alles was davor abgebucht wurde, geht nicht mehr zurück.

Natürlich ist auch das Problem, dass Du wie Du schreibst schon länger die Rechnungen des nicht geschalteten Anschlusses zahlst. Das macht es natürlich etwas schwieriger, denn ein Rücktrittsrecht gibt es nach BGB / Fernabsatzgesetz nur 14 Tage.

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße

Sven

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Hallo Katharina,

eine Möglichkeit wäre,den Vertrag über Erklärungirrtum § 119 BGB anzufechten. Die Anfechtung muss aber unerzüglich, d.h. nach Bekanntwerden des Grundes geschehen. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, dann ist der Vertrag nichtig.

Gruß Pifane

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Hallo Katharina,
du musst den Rechnungen und den „neuen“ nicht beantragten Vertrag sofort reklamieren (Widersprechen) und dabei auf die Kündigung hinweisen. Des Weiteren musst du der Telekom die Kundennummer von deinem Bruder mitteilen, damit sie sehen, dass schon ein Vertrag für diese Wohnung besteht. Vor allem musst du auf die Erstattung der bereits abgebuchten Rechnungsbeträge bestehen und die neueste Abbuchung bei deiner Bank widersprechen.

MfG
Kerstin

vielen dank erst mal an alle, das ich so viel antwort bekomme habe ich nicht erwartet… um so mehr freut es mich

ich wollte noch grad anmerken das mein bruder noch keinen vertrag hat, aber er denkt darüber nach und will es sich deswegen frei halten…