hallo,
welche möglichkeiten hat man wenn einem ein vollstreckungsbescheid zugeschickt wird - kann man da noch einspruch einlegen
dank und gruss knut d9e
Hallo Knut,
sicherlich ist es möglich gegen einen Vollstreckungsbescheid, einen Einspruch einzulegen.
Unter diesem Link, weitere Infos dazu.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/700.html
Weitere Hilfe kann ich Dir nicht geben.
Für weiteres nehme bitte Kontakt zu einem Anwalt auf.
Ein Anwalt muss auch nicht immer gleich was kosten.
Wenn Du z.B. Arbeitslosengeld, Sozaialhilfe o.ä. bekommst, kannst Du bei Deinem Zuständigem Amtsgericht, Beratungshilfe beantragen.
Für eine Beratung bzgl. Beratungshilfe mehme Kontakt mit dem Antsgericht auf.
Viele Grüße,
Sven
hallo,
welche möglichkeiten hat man wenn einem ein
vollstreckungsbescheid zugeschickt wird - kann man da noch
einspruch einlegen
dank und gruss knut d9e
Hallo,
bei einem Vollstreckungsbescheid sieht es nicht gerade rosig aus, da dieser ja vom Gericht aus kommt, sollten Sie sich bei der zuständigen Stelle direkt melden. Vorallem, wenn dieser Bescheid nicht berechtigt ist, Widerspruch sofort einlegen.
hallo,
welche möglichkeiten hat man wenn einem ein
vollstreckungsbescheid zugeschickt wird - kann man da noch
einspruch einlegen
dank und gruss knut d9e
Hallo,
gegen einen Vollstreckungsbescheid kann man binnen von 14 Tagen einen Einspruch einlegen.
mfg
Barbara
hallo,
welche möglichkeiten hat man wenn einem ein
vollstreckungsbescheid zugeschickt wird - kann man da noch
einspruch einlegen
dank und gruss knut d9e
Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.
Sinnvoll wäre es gewesen bereits den Mahnbescheid anzugreifen.