Vertragsrecht

Hallo, einen schönen Tag wünsch ich

Ich habe eine Frage zum Vertragsrecht.
Mein Bruder hat am 22.09.2006 ein Vertrag mit Freenet abgeschlossen ( DSL Internet). Er ist aber noch bei der Telekom- Anschluß. Irgend wann 2007 hat er bei Freenet zu einem anderen Tarif ( Flatrate) gewechselt, weil die ja schreiben , mann kann sich den besten Tarif für sich raussuchen.
Er hat dann dann Anfang Januar 2008 bei Freenet gekündigt, zum 22.09.2009. Im Antwortschreiben stand, das sie die Kündigung zum Datum ??? vorgemerkt haben.Danach kam ein Schreiben mit Kündigungsdatum zum 22.09.2010. weil sich angeblich der Vertrag verlängert, wenn man eine anderen Tarif wählt.
Aber als er den Vertrag abgeschlossen hat stand da 2 Jahresvertrag.
In zwischen hat er einen neuen Vertrag mit T-Home abgeschlossen, welcher nach dem 22.09.2009 in Kraft trat.
Genau am 22.09.2009 hat Freenet seinen Internetanschluß geschlossen. Im draufolgenden Brief stand dann, das Freenet erfahren hat, das sein Telefonnschluß abgemeldet sei.
Dann kam für den nächsten Monat eine neue Rechnung.
Hat er nicht bezahlt. Dann Mahnung plus 10 €. Dann Mahnung plus die 10 € und 20 € Sperrgebühr. Und gestern kam eine Schlußrechnung über 230 € minus 115 € Kulanz, also 115 €.
So, nun meine Frage. Wie soll sich mein Bruder verhalten.
Soll er bezahlen oder nicht? Oder kann man da noch andere Wege gehen.

Ich danke im Voraus und noch einen schönen Tag

Peter

Hallo,

die Tele- und Handy-Firmen arbeiten alle mit teils unlegalen Vertragsgestaltungen. Nach meiner Rechtsauffassung hätte bei der Tarifänderung und Bestätigung dazu mitgeteilt werden müssen, dass dadurch jetzt ein weiterer 2 Jahresvertrag gilt. Jetzt drohen die Firmen dann auch noch mit Klage, sie haben den längeren (mehr Geld) Arm. Ob sich Ihr Bruder auf einen Prozess einlassen will, muss er selbst entscheiden. leider kann ich nicht vorhersagen, wer gewinnen wird, normaler Weise Ihr Bruder, aber genaues weiss man nicht. Noch eins, zwei Anschlüsse zu bezahlen dürfte nicht vertretbar sein. Also mein Rat, fragen sie nach einem Fachrechtsanwalt in Ihrer Nähe. Die Ratkosten sind bestimmt billiger als ein Prozess.
MfG
PB

Guten Morgen, ich bedanke mich für die schnelle, hilfreiche Antwort.

Grüße aus Sachsen
Peter

Guten Morgen,

das hört sich alles etwas komisch an. Fakt ist, dass sich ein Vertrag bei Vertragsänderungen oftmals wieder um 2 Jahre verlängert. Auf dieser Schiene fahren die meisten Anbieter und rufen daher gerne ihre Kunden an, um Vertragsänderungen während der Laufzeit durchzuführen.
Warum Freenet dann doch zum 22.09.2009 die Kündigung akzeptiert, ist nicht ganz nachvollziehbar. Im Normalfall bestehen die Anbieter dann auf die volle Summe.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb der Anschluss laut Freenet bei der Telekom erloschen sein sollte. Weshalb Sperrgebühren??
Gab es einen weiteren Schriftwechsel, oder warum gab es eine Ermäßigung aus Kulnaz? So ganz ohne Aufforderung erfolgt das eigentlich nicht.
Eigentlich ist das ein einfaches Rechenspiel.
Restlaufzeit x monatlichem Betrag = X Euro.
Dagegen Schlußforderung. Ich denke, die Schlußforderung ist niedriger und würde sie daher bezahlen.

Aber ohne genauen Einblick in die Unterlagen ( Vetrag ) ist das schwierig.
Und wie imer, dieses ist keine Rechtsauskunft.
Fragen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt.

Grüße Barbara

Hallo, guten Tag. Zunächst, verwirrend ist, dass Sie das Datum der „Vormerkung“ der Kündigung durch freenet mit ??? versehen haben. Dieses bedeutet, dass freenet die Kündigung erhalten hat. Darauf kann man sich rechtssicher berufen. Die Grundfrage ist, wann ihr Bruder bei freenet zu einem anderem Tarif gewechselt hat. Sollte dieses nach dem 22.09.2007 gewesen sein, ihr Bruder aber zum 22.09.2009 gekündigt hat, so sind zwei Jahre Vertragsbindung nicht um. Nun kann man, sollte es so sein, die Meinung vertreten, dass eine nicht fristgerechte Kündigung auf den nächsten fristgerechten Termin greift. Das nun freenet zum 22.09.2009 den Internetzugang gesperrt hat, werte ich als Zeichen, dass die Kündigung mit freenet zu diesem Zeitpunkt zustande kam. Mit dieser „Abmeldung“ durch freenet erfolgen keinerlei Leistungen mehr durch diesen Provider.Wofür wird jetzt in einer Schlussrechnung noch ein Betrag eingefordert? Mein Rat ist, dass Sie unter Kopiebeilage freenet ihre Kündigung von Anfang Januar 2008 beilegen und in einem Schreiben auf die fristgerechte Kündigung hinweisen.

Guten Tag Peter,

ich fasse einmal kurz zusammen, man sollte nie zwei Verträge abschließen. Da bei Freenet und bei der Telekom zwei Laufzeitverträge abgeschlossen wurden, müssen auch beide bezahlt werden.

Da bei Freenet der Tarif gewechselt wurde, hat sich die Laufzeit um weitere zwei Jahre verlängert, welches ganz normal ist. Dies ist nach meinem Stand bei jedem Anbieter so.

Ob Dein Bruder die Schlussrechnung zahlt oder nicht, muss ich Euch überlassen. Ich kann ja nicht sagen wie Ihr Euch verhalten sollt… :wink:

Wenn Freenet den Vertrag gekündigt hat, müsste die Schlussrechnung bezahlt werden. Dies sollte allerdings nur geschehen, wenn der Anschluss auch Technisch nicht mehr aktiv ist.

Evtl. währe es eine Chance bei Freenet, schriftlich zu der Schlussrechnung stellung zu nehmen. Vielleicht lassen die ja mit sich „reden“ und erlassen die Schlussrechnung. Das macht aber auf jeden Fall schriftlich !!

Viele Grüße
Sven

Hall0 Sven, danke für die schnelle Antwort.ich denke wir werden uns mit Freenet nochmal in verbundung setzen
Gruß Peter

Hallo , danke für die schnelle Antwort.ich denke wir werden uns mit Freenet nochmal in Verbindung setzen
Gruß Peter

Hallo Babara, danke für die schnelle Antwort.ich denke wir werden uns mit Freenet nochmal in Verbindung setzen
Gruß Peter