ich bin Orga-Leiter bei einem Versicherungsunternehmen, welches ich gerne verlassen möchte. Da der Vertrag sehr kompliziert ist bitte ich Sie um Ihre Hilfe.
So bald Sie einverstanden sind, werde ich Ihnen die wichtigsten Seiten zukommen lassen.
Für Ihre kostbare Zeit danke ich Ihnen jetzt schon.
Guten Tag. Kündigungsfristen werden grundsätzlich im BGB §622 geregelt. Einzelvertragliche Kündigungsfristen können jedoch vereinbart werden oder es kommen Tarifverträge- sollten diese Bestandteil des Arbeitsvertrages sein- zur Anwendung. Das Recht der fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund ist jedoch immer gegeben. In einem solchen Fall würde sogar ein eventuell vereinbartes Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn man schriftlich erklärt, dass man sich nicht mehr an diese Vereinbarung gebunden hält. Ansonsten ist das Thema sehr komplex. Ich rate dringend an, sich der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu bedienen. Die Rechtsanwaltskammer nennt Ihnen entsprechende Adressen. Viel Glück.