Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es bei öffentlichen Aufträge Regelungen hinsichtlich .

Im konkreten Fall gehts um Rabatte für kurzfrisitige Beauftragung bei freihändigen Vergaben.

Vielen Dank.

Öffentliche Aufträge u freihändige Verträge ist leider gar nicht mein Gebiet.

MfG

Um diese Frage zu beantworten brauche ich genaue Ausführungen!
MfG HPW

hinsichtlich was genau???

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es aus Wettbewerbsgründen bei öffentlichen Aufträgen Regelungen hinsichtlich Preisnachlässen?
z.B. Preisnachlässe, die dann auch für andere öffentliche Auftraggeber bei ähnlicher Leistung verbindlich sind (sein müssen)?

Im konkreten Fall gehts um Rabatte für kurzfrisitige Beauftragung bei freihändigen Vergaben.

Nach meiner Ansicht besteht Vertragsfreiheit und ich kann jedem Nachlässe gewähren, wie ich es finanziell verkraften kann.

Vielen Dank

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es aus Wettbewerbsgründen bei öffentlichen Aufträgen Regelungen hinsichtlich Preisnachlässen?
z.B. Preisnachlässe, die dann auch für andere öffentliche Auftraggeber bei ähnlicher Leistung verbindlich sind (sein müssen)?

Im konkreten Fall gehts um Rabatte für kurzfrisitige Beauftragung bei freihändigen Vergaben.

Nach meiner Ansicht besteht Vertragsfreiheit und ich kann jedem Nachlässe gewähren, wie ich es finanziell verkraften kann.

Vielen Dank.

Sie haben sicherlich recht aber mein Exp.Gebiet ist das Erbrecht!
MfG HPW

Die Anfrage ist verstümmelt und so unverständlich.