Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen, Auftraggeber A erteilt Dienstleister D einen Auftrag im Rahmen eines Projekts. Außerdem engagiert D parallel dazu noch andere Dienstleister, die gemeinsam mit D ebenfalls am Projekt arbeiten. Sie bilden ein Team, jedoch arbeitet jeder auf eigene Rechnung.

Weiterhin beauftragt A eine Firma F mit der Projektkoordination, was bisher nicht annähernd funktionierte.

Nun hat D wie vereinbart die erste Rechnung gestellt. A verlangt jetzt aber plötzlich von D, dass D diese Rechnung ebenso an F weitergibt, damit diese zum einen „alle Tätigkeiten dokumentieren können, die im Projekt bereits geleistet wurden“ und zum anderen damit F „mal drübergucken“ soll, ob die Rechnung „so in Ordnung sei“.

D möchte das aber nicht, denn D hält seine Rechnungen für vertrauliche Dokumente die zwischen dem A und D aber eben nicht einer weiteren Firma wie F, die ja auch Konkurrenzunternehmen ist, ausgetauscht werden sollte. Außerdem ist sich D absolut sicher, dass die ausgestellte Rechnung „so in Ordnung ist“, denn D ist schließlich kein Trottel :smile:

D empfindet diese Bitte als anmaßend und ist sehr verärgert. Das möchte D aber so nicht zeigen und auch im Gegenzug A nicht re-verärgern, da dieses Projekt noch einige Zeit laufen wird, und noch ein paar Rechnungen gestellt werden, die dann ja auch bezahlt werden sollen.

D wäre bereit, F eine Art „Lieferschein“ zu geben, also dasselbe wie auf der Rechnung steht, jedoch ohne Beträge, usw. Wie könnte D das nennen?

Wie ist die Rechtslage?
Darf A das verlangen?
Hat F das Recht Rechnungen von D oder anderen Ds einzusehen?
Darf A die Rechnung ohne Ds Einverständnis an A oder sonstjemanden weitergeben oder Einsicht in die rechnung gewähren?
Wie kann D die Weigerung die Rechnung an Dritte weiterzugeben oder Einsicht durch Dritte zu gewähren formulieren, dass es diplomatisch und ein bisschen nach einer „Standardfloskel“ klingt und nicht nach „Querschießen“?

Sind Ds negative Gefühle denn überhaupt berechtigt oder ist das völlig normal, dass Rechnungen außerhalb der beteiligten Unternehmen rumgereicht werden wie die Bildzeitung??

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Liebe Grüße, Blondie2000

Hallo,

ich finde das vollkommen in Ordnung. Im Baugewerbe ist das auch üblich.

Grüße Barbara

Hallo Barbara,

das war mir jetzt ein bisschen zu knapp *verwirrt guck* Was ist im Baugewerbe auch üblich?
?

Lg, Blondie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Blondie,

ehrlich gesagt, verstehe ich nicht genau, wo das eigentliche Problem liegt.

Es wird häufig ein Planungsbüro etc. beauftragt, um
die Koordination zu gewährleisten. Dieses ist Sache des Auftraggebers und bedarf nach meinem Kenntnisstand nicht der Zustimmung eines Dienstleisters.

Vielmehr bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, wenn der von ihm beauftragte Dienstleister weitere Firmen beuaftragt. Besonders, wenn diese auf eigene Rechnung arbeiten. Ist das überhaupt vertraglich geregelt? Ansonsten könnte das eine Leistung ohne Auftrag sein.

Wenn der Auftraggeber also F beauftragt, die Rechnungen zu prüfen und abzuzeichnen, wird er ohne dessen Freigabe wahrscheinlich keine Zahlungen an D leisten.
Eventuell fehlen A auch die Kenntnisse um die Leistungen von D zu prüfen…

A unterstellt D damit nicht, dass er die Rechnungen anzweifelt. Das ist eigentlich eine übliche Vorgehensweise.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Grüße Barbara