Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

ich bin nun seit mitlerweile ca. 4 1/2 Jahren in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis (taglich 5 h Arbeitszeit) bei einer großen Reinigungsfirma tätig.

Ich war zuletzt in einem Altenheim, welches nun pleite ist und seit Monaten nicht mehr an meine Firma zahlt.

Seit meinem letzten Arbeitstag sind nun schon über 2 Wochen vergangen.

Ich habe mich in unserer Tochterfirma beworben (war ein Tip von meinem Chef). Um dort anzufangen mußte ich vorher zum Amtsarzt und warte nun auf meine Blutergebnisse, erst dann darf ich anfangen.

Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben. Ich war vorgestern beim Arbeitsamt und die waren der Meinung, dass mein Arbeitgeber mich vorerst weiterbezahlen muß. Mein Arbeitgeber war anderer Meinung.

Er hat mich auch nicht betriebsbedingt gekündigt, so das ich Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hätte. Kündige ich habe ich auf jeden Fall die „3 Monats-Sperre“. Ich wäre aber dringend auf das Geld angewiesen, da vor kurzem mein Vater verstorben ist, seitdem bin ich in psychiatrischer Betreuung. Meine Frage wäre: ist es rechtens ,dass mein Arbeitgeber kein Geld an mich zahlt? Darf er das? B.z.w. hätte ich Chancen vor Gericht mein Geld einzuklagen.

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten!

Liebe Grüße

Sunny

Hallo Sunny,

meine Fachkenntnisse beziehen sich auf Vertragsrecht für Handy- und Telefonverträge. (müsste auch in meinem Profil stehen)

Zu Arbeitsrecht kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Sven

Hallo,
etwas merkwürdig ist der letzte Werdegang schon. Sind Sie noch bei der Firma beschäftigt oder wurde Ihnen gekündigt? Wenn Sie beschäftigt sind, haben Sie auch Anspruch auf Ihr Entgelt. Einen Arbeit zuweisen muss nun schon die Firma vornehmen. Wenn die bisherige Reinigungsstelle weggefalen ist, muss Ihnen eine neu Aufgabe gegeben werden oder es muss offiziell eine Kündigung erfolgen. Was ist passiert?
Ab nun ganz einfach, ich bin kein richtiger Arbeitsrechtler, Sie könne sich aber direkt an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Dort sind Rechtspfleger vorhanden, die Ihnen rechtlich weiterhelfen und zwar kostenlos. Die machen für Sie auch die Klageschrift fertig. Bevor Sie also unbedarfte Leute fragen, gehen Sie zu den Fachleuten beim Arbeitsgericht, die sind für Sie da!!!
MfG
PB

Die Angaben sind recht dürftig, man müsste auch mal den Vertrag sehen.
gehts da um einen Arbeitsvertrag mit einem festen Monatsgehalt oder werdet ihr da für Stunden/Tage bezahlt? Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber aber verpflichtet sein, das Gehalt zu zahlen, wenn ein entsprechender Arbeitsvertrag besteht- Solange der Arbeitsvertrag in der Welt ist und Sie Ihre Dienset anbieten, muss er m.E zahlen.
aber wie gesagt- ich kenne die genaue Vereinbarung nicht.

Hallo Sunny,

wie du schreibst, befindest du dich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Dein Arbeitgeber darf dir also in den gesetzlich geltenden Kündigungsfristen kündingen (bei deinem Fall glaube ich 4 Wochen zum Monatsende) sofern du dich nicht mehr in der Probezeit befindest.

Bis zum fristgerechten Kündigungstermin muss er dir weiterhin deinen Lohn zahlen.

In der Probezeit allerdings darf er dir fristlos ohne Angaben von Gründen kündigen. Da hättest du dann keinen Anspruch auf weiteren Lohn.

Sofern du dich also nicht mehr in einer Probezeit befunden hast, müsstest du gute Chancen haben das Geld einklagen zu können. Jedoch kann sich das natürlich einige Monate, wenn nicht sogar ein Jahr hinziehen bis ein Gericht das überhaupt entscheiden würde.

Grüße
Armin