Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
habe mir von einer Küchenfirma eine Küche planen und einbauen lassen. Beim Montagetermin konnte die Küche nicht fertig gestellt werden und nur zum Teil aufgebaut. Nach über 3 Monaten bekam ich einen neuen Ersatztermin. Dieser wurde auch wahrgenommen. Dafür, dass ich sich der Einbau verzögerte und auch das Montageteam viele Fehler machte, ebenso beim Ausmessen Fehler passierten, habe ich nach zähen Verhandlungen 1000 Euro Erstattung versprochen bekommen. Die Küche sollte ursprünglich 6100 Euro kosten. Ebenfalls sollte ein Schrank ersetzt werden, der zu schmal war. Dieser wurde allerdings nicht geliefert und auch nicht eingebaut. 2 Hängeschränke wurden ebenfalls nicht ausgetauscht, da sie anscheinend an eine falsche Adresse geliefert wurden. Jetzt soll ich wieder 3 Wochen warten, da die Arbeitsplatten von der Herstellerfirma zu klein geliefert wurden. Bemi ersten Montagetermin waren die Platten ebenfalls zu klein, da der Küchenplaner diese zu kurz bestellt hatte. Meine Frage nun: Was steht mir als Entschädigung zu? Der Deal mit den 1000 Euro habe ich gestoppt, da der 2. Küchentermin nicht die Fertigstellung brachte und ich jetzt schon wieder warten soll.
Für die Küche musste ich 1600 Euro anzahlen, die restlichen 4500 Euro werden finanziert.
Ich habe den Küchenplaner gebeten, die Bank zu informieren, dass ich noch nicht abbezahlen muss, da die Küche ja noch nicht fertig montiert ist. Da hieß es nur, dass man da nicht machen könne. Im Klartext heißt das, dass ich seit Februar eine Küche abbezahle, die noch nicht komplett steht und die Küchenfirma schon ihr Geld erhalten hat.
Ich danke für Antworten, die mir weiterhelfen, da ich keine Ahnung habe, welche Rechte mir zustehen. Die Küchenfirma sagt nur, dass sie ja 3 Mal nachbessern dürfen. Das hat ja aber nichts mit nachbessern zu tun, oder?

Heute wurde mir angedroht, dass wenn ich die 1000 Euro nicht annehme, alles vor Gericht gegen soll. Der Chef der Küchenfirma hat mir telefonisch zu verstehen gegeben, dass seine Angestellten mich wegen fehlender Schränke angelogen hätten und er nichts davon wüsste. Ich komme mir vor wie im falschen Film. Da die Küchenfirma mit Otto-Versand zusammenarbeitet, ist es für mich noch undurchschaubarer. Ich habe die Küche über Otto geordert, dann kommt von Küche & Co. jemand zum Ausmessen… Und jetzt will keiner Schuld sein. Otto schiebt es auf das Küchenstudio, das Küchenstudio sagt, dass Otto den Fall hätte schneller melden müssen ans Küchenstudio, damit die Küche schneller eingebaut wird. Ist für mich unlogisch, da die Herren des Küchenstudios doch die Lage vor Ort kennen. Das sind für mich alles Ausreden. Deshalb finde ich 1000 Euro auch nicht so viel. Ich muss jedes Mal alles ausräumen, wegräumen, einen ganzen Tag versuchen meine Kinder fern zu halten (1 und 3 Jahre alt). Ich werde jedes Mal vertröstet, belogen und es passiert nichts.

Der neue Termin wurde auf 23.04.10 festgelegt. Der Chef des Küchenstudios räumt ein, dass seine Angestellten sehr viele Fehler gemacht haben und er selbst auch belogen wurde, was den Einbau betrifft.
Er räumte auch mir gegenüber ein, dass es wirklich nicht nur kleine Nachbesserungen sind, da der dritte Termin ebenfalls mehrere Stunden Arbeitszeit erfordere.
Kann ich von Otto noch einfordern oder nur vom Küchenstudio, oder von beiden?
Können Sie mir da weiterhelfen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Diesen Donnerstag soll sich alles entscheiden, doch wie soll ich mich verhalten. Was sind meine Rechte?
Leider bin ich nicht rechtschutzversichert.
Liebe Grüße

Hallo

verlange die ordnungsgemäße fertigstellung der küche binnen 4 wochen sollte sich die firma darauf nicht einlassem trete vom vertrag zurück
am besten per fax bis donnerstag )fax vorher unterschreiben.

  1. sollte das geld für eine rechtsberatung nicht ausreichen kannst du beim amtsgericht beratungshilfe beantragen dann zahlst 11,90 Euro für die beratung

ich würde mich auf nichts mehr einlassen … es wurde eine küche geplant … solange die nicht fertig ist gibts auch kein geld… punkt !

so das wars in aller kürze

LG Mario

Hallo

verlange die ordnungsgemäße fertigstellung der küche binnen 4
wochen sollte sich die firma darauf nicht einlassem trete vom
vertrag zurück
am besten per fax bis donnerstag )fax vorher unterschreiben.

  1. sollte das geld für eine rechtsberatung nicht ausreichen
    kannst du beim amtsgericht beratungshilfe beantragen dann
    zahlst 11,90 Euro für die beratung

ich würde mich auf nichts mehr einlassen … es wurde eine
küche geplant … solange die nicht fertig ist gibts auch kein
geld… punkt !

so das wars in aller kürze

Das Geld wird seit Februar eingezogen. Ich will ja keinen Ärger mit der Finanzierungsbank.
Außerdem kann ich doch die Küche nicht wieder ausbauen lassen, habe ja keinen Ersatz dafür. Bekomme so schnell auch keine andere.
Wissen Sie was ich an NAchlass rechtlich verlangen kann? LG

Hallo

verlange die ordnungsgemäße fertigstellung der küche binnen 4
wochen sollte sich die firma darauf nicht einlassem trete vom
vertrag zurück
am besten per fax bis donnerstag )fax vorher unterschreiben.

  1. sollte das geld für eine rechtsberatung nicht ausreichen
    kannst du beim amtsgericht beratungshilfe beantragen dann
    zahlst 11,90 Euro für die beratung

ich würde mich auf nichts mehr einlassen … es wurde eine
küche geplant … solange die nicht fertig ist gibts auch kein
geld… punkt !

so das wars in aller kürze

Das Geld wird seit Februar eingezogen. Ich will ja keinen Ärger mit der Finanzierungsbank.
Außerdem kann ich doch die Küche nicht wieder ausbauen lassen, habe ja keinen Ersatz dafür. Bekomme so schnell auch keine andere.
Wissen Sie was ich an NAchlass rechtlich verlangen kann? LG

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Hallo

es geht hier um eine grundsätzliche leistungspflicht. d.h. die küche muss fertig gestellt werden ist das in absehbarer zeit nicht möglich kannst du vom vertrag zurücktreten und die komplette anzahlung + raten zurückverlangen welche kosten der firma entstanden sind hat diese zu beweisen.

d.h. keine küche =keine finanzierung also nur Mut

noch einmal eine frist setzten und dann sofort zum anwalt.

LG

Hallo,

das scheint ja alles recht „verzwickt“ zu sein und es ging schief, was nur schief gehen konnte…

Da ich aber keinen falschen Rat geben will und mir über die rechtliche Lage auch nicht ganz sicher bin (soll heißen: bei wem kannst du evtl. finanzielle Ansprüche anmelden oder hast du jetzt schon das Recht, den gesamten Kauf und die Finanzierung rückabzuwickeln), denke ich, dass es dir wohl nicht erspart bleiben wird, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Leider würden dann - aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung - diese Kosten auch noch an dir „hängen“ bleiben, sofern ein evtl. Rechtsstreit zu deinen Ungunsten ausgeht…

Evtl. findest du ja bei „wer-weiss-was“ einen Experten, der Rechtsanwalt ist und dir paar gute Tipps geben kann.

Sorry und viel Glück bzw. Erfolg bei deiner „Sache“.