Vertragsrecht

Hallo,
Ich kenne eine Person die hat jemanden Geld gegeben.
Sie haben einen Vertrag gemacht wo sie alles angegeben haben.
Der Mann der das Geld angenommen hat wollte es nach einem Jahr zurückzahlen mit ein paar Zinsen.
Der Mann, der das Geld zurückzahlen wollte, ist aber jetzt gestorben.

Muss die Frau des Verstorbenen das Geld zurückzahlen oder nicht?

Danke
Andreas

Hallo!

Muss die Frau des Verstorbenen das Geld zurückzahlen oder
nicht?

Wenn der Mann weder Kinder noch Eltern hat und die Frau das Erbe nicht ausschlägt, ja.

Auch hallo.

Ich kenne eine Person die hat jemanden Geld gegeben.
Sie haben einen Vertrag gemacht wo sie alles angegeben haben.
Der Mann der das Geld angenommen hat wollte es nach einem Jahr
zurückzahlen mit ein paar Zinsen.
Der Mann, der das Geld zurückzahlen wollte, ist aber jetzt
gestorben.

Muss die Frau des Verstorbenen das Geld zurückzahlen oder
nicht?

Kommt drauf an: wenn die Frau als Bürge aufgetreten ist oder die Geldleihe im Rahmen einer ehelichen Zugewinngemeinschaft geschehen ist, heisst die Antwort ja. Ansonsten nicht, da jeder für seine Gewinne und Schulden gerade steht.

HTH
mfg M.L.

Ansonsten nicht, da
jeder für seine Gewinne und Schulden gerade steht.

Oha, da hab ich wohl eine grundlegende Erbrechtsreform verschlafen. Dann wirft man also jetzt bei Beerdigungen wahlweise Blumen, Erde oder Mahnbescheide in die Grube?

3 „Gefällt mir“

Kinder hat er zwei.
Wenn sie aber das Geld nicht hat?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal.

Oha, da hab ich wohl eine grundlegende Erbrechtsreform
verschlafen.

Eigentlich nicht. Ich hatte den Fall, dass die Frau die Vermögen und Schulden im Fall des Erbantritts übernimmt, unterschlagen…
Das kommt davon, wenn man 3 Sachen gleichzeitig macht :wink:

mfg M.L.

Hallo,

zunächst mal sollte man einige Wochen abwarten, bis man seine Forderung präsentiert. Und zwar so lange, dass die Erben das Erbe nicht mehr so einfach ausschlagen können. Dann informiert man sich, wer Erbe geworden ist (bei gesetzlichem Güterstand und gesetzlicher Erbfolge die Ehefrau zu 1/2 und die Kinder zu je 1/4) und sucht sich dann den potentesten Erben aus um seine Forderung geltend zu machen. Die Erben haften als Gesamtschuldner, d.h. Du kannst bei einem beliebigen Erben die komplette Forderung geltend machen. Wie die Erben sich im Innenverhältnis ausgleichen ist deren Sache. Hat z.B. die Frau das Erbe ausgeschlagen, die Kinder dies aber vergessen, ist die Frau aus dem Schneider, die Kinder aber nicht.

Geht es um mehr als Erdnüsse, nimm Dir einen Anwalt, sobald es Probleme gibt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“