Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

vorab kurz ein paar Infos, unsere Tochter ist seit Ende 2006 Kundin bei E-Plus (BASE) bis Ende 2009 haben wir die Rechnungen bezahlt, da diese immer höher wurden, baten wir sie sich beraten zu lassen und einen auf sie zugeschnittenen aber vor allem für sie bezahlbaren Tarif zu wechseln (sie ist Schülerin und hat im Monat ca. 300,- Euro zur Verfügung) wir hätten gerne gekündigt, kam aber laut Vertragsbedingungen nicht in Frage. Dann kam Mitte Februar (Wechsel war im Jan.) eine Rg. von 245,- Euro welche die entstandenen Kosten vor dem Wechsel, anteilige Flat für Jan. Flat für Febr. und eine Wechselgebühr von 25,- Euro enthielt, ich dachte ich flipp aus, am selben Tag rief sie beim Finanzservice an und erhielt einen Aufschub von ca. 12 Tagen (ich brauch nicht erwähnen das die Frist und die Summe in keinem Verhältnis stehen) einen Tag vor ablauf der Frist rief sie erneut an, zu diesem Zeitpunkt hatte sie schon die dritte Rg. bekommen insgesamt war nun eine Summe von sage und schreibe 390,- Euro offen!! sie erhielt eine Frist von 24 Std. und konnte von diesem Tag an nicht mehr telefonieren. Wir schrieben ein zweites mal an Base(Geschäftsführung) und ich erhielt daraufhin einen Anruf, das Fazit: aus Kulanz werden die 25,- Euro erstattet und sie hat bis Ende Juni zeit 450,- Euro zu zahlen. Ist das alles so rechtens?? auch für die zeit als sie nicht telefonieren und ins Internet konnte soll sie zahlen. wäre noch zu erwähnen das sie weil sie wechselte weitere 2 Jahre „Kunde“ bleiben MUSS!!! was kann man tun?? könnt ihr uns einen Tipp geben??
Vielen Dank im voraus
LG Gabi

Hallo,
manchen Menschen kann man einfach nicht helfen.

  1. Warum lassen Sie ihr Kind für solche Summen monatlich telefonieren,
  2. Warum kümmern Sie sich nicht um einen vernünftigen Handyvertrag? Auch Sie sollten sich umfassend schlau machen, bevor Sie Ihrer Tochter zum Handeln bewegen.
  3. Jeder kennt heutzutage Flatrateverträge:
    Eine Flatrate ist ein Tarif, bei dem man für einen festen Pauschalbetrag unbegrenzt lange telefonieren kann. Darüber hinaus gibt es Flatrates in alle Netze, bestimmte Netze, SMS, Daten oder für Auslandsgespräche. Nachdem Flatrates zunächst nur dem Vertragskunden vorbehalten waren, kommen Kunden jetzt auch bei Prepaid in den Genuß. Die Prepaid-Discounter, wie Tchibo, haben nachgezogen und bieten ebenfalls solche Flatrates an.

Eine andere Variante ist die sogenannte Daten-Flatrate. Hierbei können Sie für einen Pauschalbetrag mobil ins Internet. Eine derartige Online-Flatrate wird zumeist nur für moderne Handys angeboten, die UMTS-fähig sind.

Mein -kein rechtlicher Rat, da ich durch das Vertragsvolumen Ihres Kindes ohne Kenntnis aller Vertragsinhalte nichts sagen kann- ist Folender:
Sie gehen mit Ihrem Kind, mit den Verträgen zu einem anderen Anbieter (oder auch mehreren anderen Anbietern) in Ihrer Nähe, und lassen sich von den Fachleuten beraten, ohne gleich dort einen neuen Vertrag abzuschließen und erkundigen sich erst einmal, wer da was falsch gemacht und wer wer übers Ohr gehauen hat. Es ist schon eigenartig, dass Sie die unmöglichen Telefoniergewohnheiten Ihres KIndes einfach so hinnehmen. Ich hätte dem Kind eine Hände ohne Vertrag und nur mit Guthabenkarte von monatlich z.B. 25,00 Euro zur Verfügung gestellt und „PUNKT“. Wenn Ihr Kind nun monatlich 300,00 € zur Verfügung hat, soll es damit auch klar kommen. Auch da fehlt es wohl an die richtien Lehrmeister. Sie können dem Kind auch alle Zuwendungen streichen und die Ansage machen, das es mit den 300,00 Euro auskommen muss und Sie keine weiteren Beträge beisteuern.
Also denken Sie mal über meine Vorhalte nach.
Mein letzter Rat, bringt aber auch nicht viel, da die Händyfirmen und deren Verträge eigentlich immer wasserdicht sind, ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der kostet dann eine Auskunftsgebühr von 50 - 100 Euro und Sie sind dann (etwas) schlauer.
Tut mir leid, wenn ich solche Dinge lese, denke ich an meine Jugendzeit (vor 45 Jahren) da ging die Sache strenger und brauchbarer zu.
MfG
PB