Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
hallo ihr Rechtsgelehrten,

(habe folgende Frage auch im Forum gestellt):

Mal angenommen, ein Mensch A hat einen Garten. Hinter dem Garten ist eine etwas höher gelegene Ebene. Der Garten ist mit Pflanzsteinen eingegrenzt.
A will nun einen Aufgang nach oben legen lassen und fragt nach einem Kostenvoranschlag dafür bei dem Landschaftsgärtner G.

G. meint, das könne man so nicht sagen, er müsse dazu eine Gesamtplanung machen und diese würde 220 Euro kosten.
Damit ist A einverstanden.

G fragt noch wofür A denn die obere Fläche möchte und dieser meint für Spielgeräte für die Kinder.

Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220 Euro, eben in der Hoffnung dadurch einen Kostenvoranschlag zu bekommen.
In dem Vertrag steht lediglich dass es sich um Planungsabrbeiten für das neu zu nutzende Gelände handelt.

Via Mail macht A deutlich, dass der Schwerpunkt auf dem Übergang und dem Aufgang liegen soll. (diese Mails hat A noch auf seinem Rechner)

Dann kommt G. und vermisst den Garten. Auf die Frage nach dem „Wozu“ bekommt A von G die Antwort, dass dies eben für das Gesamtkonzept wichtig sei.

Nun erhält A einen Plan, auf dem ist der obere Gartenteil eingezeichnet. Weiterhin ist auf dem Plan eingezeichnet eine Schaukel eine Wippe, Sandkasten, Pflanzen. Und er erhält eine Rechnung von 220 Euro. Die Zeichnung erinnert eher an ein Kinderbild. Aber mag ja sein, dass dies so üblich ist.

A erhält kein Konzept für den Übergang und die Treppe und keinen Kostenvoranschlag.

Nach einem klärenden Telefonat indem A G bittet, die Planung für Über-und Aufgang nachzureichen und das A so nicht mit der Planung einverstanden ist, bezichtigt G A, dass er die Rechnung prellen wolle und beendet das Gespräch. Eine schriftliche Erläuterung, worum es A geht, nämlich eben um die Planung der Treppe, bleibt unbeantwortet.

  • Wie könnte sich A zum Beispiel gegen diese Rechnung wehren?
  • Sollte es tatsächlich zu einem Mahnverfahren kommen, wo liegt die Beweislast (es wurde viel mündlich besprochen, Mails sind noch auf As Rechner)?
  • Wie läuft so ein Mahnverfahren?

Vielen Dank jetzt schon und liebe Grüße

Stefan

Guten Tag Stefan, nun, dass man mit in Auftrag gegebenen Arbeiten nicht immer im Ergebnis zufrieden ist, gehört zum Alltag.Stellen Sie sich vor, Sie geben ein komplexes Thema in Auftrag, weisen es wegen Unzulänglichkeit zurück und benutzen die Ausarbeitung für ihre Belange. In ihrem Fall rate ich an, dem Gartenbauer schriftlich die abgesprochene Planung zurückzuweisen, da sie nicht der abgesprochenen Gestaltung entspricht. Beziffern sie genau, was sie sich vorstellen und weisen Sie darauf hin, dass sich die Planung darauf abstellen soll.Ich bezweifel jedoch, dass es eine vernünftige Geschäftsbeziehung geben wird. Ich persönlich würde dem Betrieb den hälftigen Betrag anbieten und mir eine Firma suchen, die mit dem Auftrag besser umgehen kann. Nur am Rand. Auf jeden Fall auf einen eventuellen Mahnbescheid reagieren. Viel Glück.

Hallo Stefan,
stehen in dem Autrag für die Gesamtplanung, der von Dir unterschrieben wurde, Deine hier genannten Kundenwünsche drin bzw. wurde Deine Mail mit den genannten Treppenwünschen vom Unternehmer beantwortet oder lief das nur telefonisch? Mit Deiner Unterschrift im Vertrag hast Du nämlich dem genannten Angebot zugestimmt und somit ist der Auftrag bindend.
Sollte eine Zahlungsaufforderung oder ein Mahnschreiben bei Dir eingehen, müsstest Du unverzüglich Einspruch einlegen um evt. folgende, rechtswirksame Schritte vorerst ausschließen zu können. Bitte Einsprüche immer schriftlich, am Besten als Einschreiben/Rückschein zustellen lassen!

Hallo,

also, wenn ich einen Plan in Auftrag gebe und von vornherein dafür auch noch 220,00 € bezahlen soll, ist das schon merkwürdig genug. Jetzt kenne ich den Vertrag, den Sie unterschrieben haben nicht, was aber notwendig wäre um korrekt antworten zu können. Wenn Sie jetzt einen einfachen Plan wie geschildert bekommen haben, dürfte das keine kostenpflichtige Sache sein. Als Beilspiel, wenn der Architekt ein Haus plant, stehen darin alle Maße und alle Maßnahmen. Würde er Ihnen nur ein „Fünfstrichehaus“ liefern, kann man sich darüber nur kaputtlachen. Also, wie ich das sehe, haben Sie keinen Plan sondern eine Pfuschzeichnung erhalten, wofür ich nichts bezahlen täte. Ich würde der Firma schriftlich mitteilen, dass Sie diese überreichte Zeichnung nicht als vereinbarten Plan ansehen und dafür auch nicht bezahlen werden und auf einen korrekten Plan mit allen Angaben bestehend aus: (hier genau auflisten, was in dem Plan stehen soll und muss). Solange ein solcher Plan nicht vorliegt, erkennen Sie die gelieferte Sache nicht an und verweigern jede Zahlung. Eine Abnahme der gelieferten Sache wird abgelehnt.
Wenn Sie das mitgeteilt haben, ist Ihr Vertragspartner am Zuge, da er eine nicht abgenommene Sache vorgelegt hat. Er wird sich hüten, das Gericht einzuschalten, es sei denn, er hat noch keine Erfahrung. Sollte ja, dann suchen Sie einen Anwalt auf, aber erst, wenn Ihnen vom Gericht ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift zugestellt wurde. Nur dann müssen Sie -umgehend- handeln.
Abschließend: Für einen Gartenplan hätte ich sowieso kein Geld vereinbart, Vorschläge hätte die Firma am Ort machen müssen und dann einen (kostenlosen) Kostenvoranschlag vorlegen müssen, in dem alle Fakten aufgelistet stehen mit Preisen zu allen Punkten.
MfG
PB

Für die Honorierung von Planungsleistungen ist die HOAI anzuwenden. HOAI steht für Honorarordnung für Archi-tekten und Ingenieure.
Um Ihre Frage beanten können, muss man den ganzen Plnungsvertrag kennen. Nur so kann man erkennen, ob dieser der HOAI entspricht.