Vertragsrecht

Hallo,
Ich kenne eine Person die hat jemanden Geld gegeben.
Sie haben einen Vertrag gemacht wo sie alles angegeben haben.
Der Mann der das Geld angenommen hat wollte es nach einem Jahr zurückzahlen mit ein paar Zinsen.
Der Mann, der das Geld zurückzahlen wollte, ist aber jetzt gestorben.

Seine Frau hat das Erbe nicht angetreten.

Von wem bekommt die Person jetzt das Geld?

Danke
Andreas

Ich würde mal sagen: Gar nicht, da es in Deutschland so etwas wie Sippenhaftung nicht gibt.

Das war eben Pech (für beide beteiligten).
Gruss
Dirk

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Moien,

man aknn sich informieren, ob jemand anderes das Erbe - auch wenn es eher unwahrscheinlich ist - angenommen hat.

Gruß

Bernd

Hallo Andreas,

Seine Frau hat das Erbe nicht angetreten.

Von wem bekommt die Person jetzt das Geld?

Da muss man jetzt mal forschen, ob es weitere Erben gibt, und ob einer dieser Erben ggf. das Erbe nicht ausgeschlagen hat. Hier wären zunächst die ggf. vorhandenen Kinder der richtige Ansprechpartner.

Sollte das Erbe aber tatsächlich überschuldet sein, würde ich mir keine zu großen Hoffnungen machen, das Geld wieder zu sehen.

Daher der nur immer wieder zu gebende Rat: Kein Geld privat verleihen, wenn es hierfür keine Sicherheiten (genau wie Banken es mit Bürgschaften, Grundschulden, Sicherheitsübereignungen, … machen) gibt.

Gruß vom Wiz

Wie sieht es aus wenn diese Person Eigentum haben z.B ein
Grundstück mit einem Haus?
Wenn sich diese Person einen Anwalt nimmt welcher soll es sein?

danke
Andreas

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Wie sieht es aus wenn diese Person Eigentum haben z.B ein
Grundstück mit einem Haus?
Wenn sich diese Person einen Anwalt nimmt welcher soll es
sein?

danke
Andreas

Tagchen Andreas,

und was soll der Anwalt tun ? Wenn wirkllich niemand das Erbe angetreten hat ist das Geld futsch ! Der Schuldner ist tot, und wenn niemand seine Verpflichtungen übernommen hat (durch Annahme des Erbes) ist nichts zu holen, auch mit dem besten Anwalt nicht !

Gruß
Dietmar