Liebe/-r Experte/-in,
Ein Mietvertrag, in dem zwei Mieter A und B aufgeführt sind. A hat unterschrieben, B nicht. Wohnung wurde nicht bezogen. 10 h nachdem A seine unterschrift gesetzt hatte, Haben A und B dem Vermieter die Wohnung abgesagt. VERTRAG GÜLTIG ? oder nichtig ?
Kommt auf die Vereinbarung im Vertrag an! Gibt es dazu eine Klausel im Vertrag?
Kommt auf die Vereinbarung im Vertrag an! Gibt es dazu eine
Klausel im Vertrag?
nein
Mit jeder Unterschrift ist ein Vertrag gültig, soweit keine Ausstiegsklauseln enthalten sind. Auch wenn nur ein Partner unterschreibt, hat zumindest der die Rechte und Pflichten akzeptiert. Es liegt nun an dir, inwie weit man den Vertragspartner entgegenkommt.
Gruß Pieter
meiner meinung nach ist der vertrag nach 154 bgb und 164 bgb nichtig. es gingen alle beteiligten davon aus, dass 3 parteien "das Spiel spielen ". ein vertrag kommt nur zustande wenn alle beteiligten parteien unterschreiben. dies ist nicht geschehen. Bei Ehepartnern gibt es dazu Präzedenzfälle.
Paragraphen, auf die man sich stützen kann wären sinnvoll…bloße Vermutungen helfen den wenigsten. " der Glaube ist des Menschen untergang "
Wenn der 2. Mieter volljährig und voll geschäftsfähig ist, JA!
Wenn der 2. Mieter volljährig und voll geschäftsfähig ist, JA! Bitte nur fundierte Beiträge bitte…mit Paragraphenangabe. Stammtischweisheiten gibt es schon zu viel. denn wie wäre es denn wenn 10 leute eine villa mieten wollen. alle sitzen beisammen und der erste unterschreibt…die anderen 9 stehen auf und gehen ohne zu unterschreiben. jetzt muss er für alles aufkommen ? bei allem verständnis…das glaube ich aber nun wirklich nicht
Alle Vertragspartner müssen zustimmen. Nur so wird die Richtigkeit des Vertrages bestätigt.
Alle Vertragspartner müssen zustimmen. Nur so wird die
Richtigkeit des Vertrages bestätigt.
da bin ich auch deiner Meinung. wüsstest du einen Paragraphen auf den man sich berufen kann ? § 154 bgb ?
Paragraphen, auf die man sich stützen kann wären
sinnvoll…bloße Vermutungen helfen den wenigsten. " der
Glaube ist des Menschen untergang "
In den §§ 145 ff. steht doch nichts drin, dass drei Parteien zum Abschluss eines Vertrages notwendig sind. Derjenige, der Unterschrieben hat, hat mit seiner Unterschrift die Rechte und Pflichten aus den Mietvertrag anerkannt. Wenn nun ein weiterer Vertragspartner nicht unterschreibt, kann doch wohl die Willenserklärung des anderen nicht falsch sein. Wenn dir dieser Rat nicht weiterhilft, wirst du letztendlich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen müssen.
Gruß Pifane
Paragraphen, auf die man sich stützen kann wären
sinnvoll…bloße Vermutungen helfen den wenigsten. " der
Glaube ist des Menschen untergang "In den §§ 145 ff. steht doch nichts drin, dass drei Parteien
zum Abschluss eines Vertrages notwendig sind. Derjenige, der
Unterschrieben hat, hat mit seiner Unterschrift die Rechte und
auweia !
Pflichten aus den Mietvertrag anerkannt. Wenn nun ein weiterer
Vertragspartner nicht unterschreibt, kann doch wohl die
Willenserklärung des anderen nicht falsch sein. Wenn dir
dieser Rat nicht weiterhilft, wirst du letztendlich einen
Rechtsanwalt in Anspruch nehmen müssen.
Gruß Pifane
finde ml einen guten rechtsanwalt. jede menge spaß. aber so wie es hier aussieht bleibtder gang zum prof.wohl nicht aus. anstatt § 145 bgb hättest du auch $ 1 GG nehmen können. aber…der gute wille war erkennbar…
finde ml einen guten rechtsanwalt. jede menge spaß. aber so
wie es hier aussieht bleibtder gang zum prof.wohl nicht aus.
anstatt § 145 bgb hättest du auch $ 1 GG nehmen können.
aber…der gute wille war erkennbar…
Deine Ironie kannst du dir sparen!!! Da hilft nur die Brezel ins Bier tauchen und Prost!
bitte nur fundierte kommentare. du hast dich hier als experte gemeldet…und dann kommt sowas. sehr schade eigentlich
also brezzll,
folgendes: Dies hier ist ein Forum und keine Rechtsauskunft, weil VERBOTEN!!! deshlab gebe ich dir auch keinen § hier an!
nun zu deiner 2. Bemerkung: Deine erste Frage unterscheidet sich von deiner 2. darstellung mit den 10 mann wie folgt:
- Erstes Beispiel: 2 Mieter stehen im Mietvertrag, einer unterschreibt,
- Zweites beispiel: „denn wie wäre es denn wenn 10 leute eine villa mieten wollen. alle sitzen beisammen und der erste unterschreibt…die anderen 9 stehen auf und gehen ohne zu unterschreiben“ Ja eben, Nur einer unterschreibt, weil auch nur einer im Mietvertrag steht. Logisch. Wenn der dann vom vermieter die Erlaubnis bekommt, noch weitere 9 andere einziehen zu lassen, ist das okay. Aber er alleine haftet.
So ein typisches Beispiel sind WG´s. ALLE müssen auf aufgeführt sein im Mietvertrag, aber nicht alle müssen unterschreiben. Ist meistens als Klausel im Mietvertrag verankert.
Also: Hier findet keine Rechtsberatung statt. Dafür such dir einen Anwalt! Und ein tipp noch: sei froh, dass bei deiner unsachlichkeit überhaupt noch reagiert wird. Du hast dich heute hier bei wer-weiß-was angemeldet und wahrscheinlich nicht gewußt, was hier erlaubt und eben nicht erlaubt ist!
also brezzll,
folgendes: Dies hier ist ein Forum und keine Rechtsauskunft,
weil VERBOTEN!!! deshlab gebe ich dir auch keinen § hier an!
nun zu deiner 2. Bemerkung: Deine erste Frage unterscheidet
sich von deiner 2. darstellung mit den 10 mann wie folgt:
- Erstes Beispiel: 2 Mieter stehen im Mietvertrag, einer
wenn hier keine sogenannte rechtsberatung ( wie du es formulierst, köstlich ) erlaubt ist…dann wohl auch keine medizinische, psychologische…usw. Was du dir wünschst ist eine art Zensur, wie in einer Monarchie oder Schurkenstaat. wir leben hier in einer freien gesellschaft und hier gilt freie rede, freies wort.welchen sinn hätte es denn solch ein forum hier zu betreiben. Solange ich keine Personen nenne und" A und B" benutze, ist alles vollkommen ok. Wenn keiner zu dir in die Kanzlei kommt tuts mir leid, aber mach doch nicht dieses Forum hier verantwortlich. und lese bitte die forumregeln bevor du hier laut rumbrüllst. W
unterschreibt,
- Zweites beispiel: „denn wie wäre es denn wenn 10 leute eine
villa mieten wollen. alle sitzen beisammen und der erste
unterschreibt…die anderen 9 stehen auf und gehen ohne zu
unterschreiben“ Ja eben, Nur einer unterschreibt, weil auch
nur einer im Mietvertrag steht. Logisch. Wenn der dann vom
vermieter die Erlaubnis bekommt, noch weitere 9 andere
einziehen zu lassen, ist das okay. Aber er alleine haftet.
So ein typisches Beispiel sind WG´s. ALLE müssen auf
aufgeführt sein im Mietvertrag, aber nicht alle müssen
unterschreiben. Ist meistens als Klausel im Mietvertrag
verankert.Also: Hier findet keine Rechtsberatung statt. Dafür such dir
einen Anwalt! Und ein tipp noch: sei froh, dass bei deiner
unsachlichkeit überhaupt noch reagiert wird. Du hast dich
heute hier bei wer-weiß-was angemeldet und wahrscheinlich
nicht gewußt, was hier erlaubt und eben nicht erlaubt ist!
Alle Vertragspartner müssen zustimmen. Nur so wird die
Richtigkeit des Vertrages bestätigt.
paragraph 126 bgb, abs. 2, satz 1. Dh. : ES MÜSSEN ALLE VERTRAGSPARTNER UNTERZEICHNEN.DIE FORMVORSCHRIFT WURDE NICHT GEWAHRT. DER GANZE VERTRAG IST NICHTIG !!!
Hallo Brezell
Nach welchem Recht richtet sich der Vertrag (Land?)
Meine Antwort stützt sich auf CH-Recht:
Der Vertrag käme „hinkend“ zu Stande, wenn B auch unterschreiben würde. Ich gehe davon aus, dass er zunächst seine Zusage signalisiert hat (sonst wäre er im Vertrag nicht als Partei aufgeführt); wenn er hinterher seine Unterschrift verweigert, muss er sich u.U. „culpa in contrahendo“ vorwerfen lassen, d.h. er wird dem Vermieter - und möglicherweise auch dem A (falls dieser seinen Vertragswillen vom Mitmachen des B abhängig gemacht hat)- schadenersatzpflichtig wegen schuldhaftem Verhalten beim Vertragsschluss.
Hallo Brezell
Nach welchem Recht richtet sich der Vertrag (Land?)
Meine Antwort stützt sich auf CH-Recht:Der Vertrag käme „hinkend“ zu Stande, wenn B auch
unterschreiben würde. Ich gehe davon aus, dass er zunächst
seine Zusage signalisiert hat (sonst wäre er im Vertrag nicht
als Partei aufgeführt); wenn er hinterher seine Unterschrift
Vielen Dank Herr Hagmann für Ihre Antwort. Ich dachte schon hier gibts überhaupt nichts mehr zu holen. Es geht ums Deutsche Recht, wahrscheinlich ausschliesslich BGB. Wenn man sich hier die Paragraphen 126 und 550 BGB anguckt und zusätzlich Rechtssprechungen, dann sieht alles so aus als wäre der Vertrag NICHTIG. Denn es müssen ALLE Vertragspartner unterzeichnen. Bei Personenmehrheit auf einer Vertragsseite ( zB : mehrere Mieter ) muss Jeder einzelne unterzeichnen. Geschieht das nicht, so liegt ein Schriftformfehler vor ( 126 BGB ) der diesen Vertrag NICHTIG macht. lg carsten
verweigert, muss er sich u.U. „culpa in contrahendo“ vorwerfen
lassen, d.h. er wird dem Vermieter - und möglicherweise auch
dem A (falls dieser seinen Vertragswillen vom Mitmachen des B
abhängig gemacht hat)- schadenersatzpflichtig wegen
schuldhaftem Verhalten beim Vertragsschluss.