Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

schon im Voraus bedanke ich mich für das Lesen meiner Anfrage.

Vor 3 Jahren habe ich mein gesamtes” materielles leben” in einem container eingelagert um eine Stelle in Suedafrika annehmen zukoenen
Diese Woche bekam ich von dem Umzugsunternehmen die mitteilung, dass der komplette Gewerbekomplex inklusive der angemieteten Halle wo mein Container stand und die Bürogebäude abgebrannt sind.
Mein gesamtes Leben war in diesem Container eingeschlossen und nun ist alles weg.
Der Eigentümer des Unternehmens bat mich in einer Email um die Kopie des Lagervertrages, die ich besitze.
Ich habe meinen Container damals mit einem Wert 30.000€ dort versichern lassen, dies steht auch so in dem mir vorliegenden Vertrag.
Nur als ich mir heute alle Unterlagen jetzt genau angeschaut habe, habe ich festgestellt dass auf den Rechnungen die ich alle drei Monate von der Firma erhalten habe, das dort die Versicherungssumme als 3000Euro angeben war und dementsprechned ein niedriger Rechnugnsbetrag faellig war. Ich habe diesen Zahlendreher schlicht nie bemerkt, da auch sonst Fehler in der Rehcnung vorhanden waren und nur meine Rechung bezahlen wollte.
Da ich die Miete vierteljährlich gezahlt habe ist mir dies nie aufgefallen.
Ist das jetzt miene Schuld, dass ich nie gesagt habe, dass die Rehcnungen nicht stimmen.
Bekomme ich jetzt nur 3000€ von der Versicherung des Unternehmens.
Ich bin total fertig, wenn es irklich so ist, das kann doch cniht wahr sein, schlie0lich habe ich hier schwarz auf weiß den Vertrag liegen wo eine Verischerungssumme von 30.000€ eingetragen ist, mit Datum und Unterschirft des Vermieters.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Jan Nicolas

Hi & Guten Morgen!
Dein Versicherungsvertrag ist ausschlaggebend, nicht die RG!!
Rechnungs-Vermerke zu einer bestehenden Versicherung sind nicht bindend. Einzig und allein die Versicherungspolice ist das entscheidende. Wenn aber der Versicherungsbeitrag nur für 3 Mille berechnet und von dir bezahlt wurde und nicht für 30 Mille, hast du ein Problem! Leider!!
Hast du denn keine Hausratversicherung? Vllt. kann die dir ja weiter helfen.
Ansonsten würde ich eien Anwalt konsultieren. Für ein Beratungsgespräch. Das kostet so um die 50 EUR. Das wäre mir die Sache wert.
Ole

Hallo Jan Nicolas,
m. E. ist das verbindlich, was im Vertrag vereinbart wurde. Demnach hast Du einen Anspruch auf die volle Vergütung des Zeitwertes des Containerinhaltes.
Wenn der Umzugsunternehmer den Inhalt nur mit 3000,00 Euro versichert hat, dann liegt der Fehler beim Umzugsunternehmer. M. E. ist Dir dann der Umzugs-unternehmer schadensersatzpflichtig. Wenn der Umzugsunternehmer nicht einsichtig ist, bleibt Dir nur die Schadensersatzklage.

Entscheidend ist der Vertrag mit der Versicherungssumme, nicht die Rechnung. Hier liegt eindeutig ein Verschulden der Lagerfirma vor, die die Rechnung falsch ausgestellt hat. Eine Prüfpflicht deinerseits ist nicht notwendig gewesen.

Also darauf beharren, dass die Versicherungssumme ordnungsgemäß im Vertrag genannt ist. Dir stehen also die 30.000,- € zu.

Hallo Jan Nicolas,
das klingt ja furchtbar! Zuerst aber Kopf hoch, denn der geschlossene Vertrag ist rechtlich gültig. Gem. BGB sind Sie abgesichert, es sei denn im Vertrag gibt es Verweise zu Ausnahmeregelungen. Ich empfehle Ihnen daher, schnellstens mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt zu gehen.

Gruß
Hutsch

Hallo Jan Nicolas,

also bindend für den rechtlichen Tatbestand ist der im Vertrag angegebene Wert!

Wenn die Rechnungen falsch ausgewiesen wurden, hättest du diese zwar bemängeln müssen, da du nun u.U. einen Mehrbetrag nach zahlen müsstest - genaueres, bezogen auf die vierteljährlichen Prämien, müsste im Vertrag stehen - allerdings haben diese Dinge wenig mit dem eigentlichen Versicherungsschaden zu tun. Es wäre jetzt natürlich möglich, dass die Versicherung darauf zu drängen versucht, aufgrund eines nicht gezahlten Versicherungsbetrages die Leistung nun nicht auszahlen zu müssen, aber dies ist meines Erachtens nach nicht möglich, da schließlich auch das Umzugsunternehmen die Pflicht zur Ausstellung einer korrekten Abrechnung hatte.

Für alle Fälle, sollte es zu so einem Sachverhalt kommen, nehme besser einen Anwalt für Versicherungsangelegenheiten zu Rate und lasse ihn die Formalitäten erledigen - sicher ist sicher.

Wünsche dir alles Gute und viel Erfolg, dass dir zumindest der Sachwert erstattet wird.

Viele Grüße, TT

Hallo,

das klingt in der Tat nicht gut. Aufgrund des hohen Wertes würde ich gleich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Die Rechnung mit dem niedrigeren Versicherungswert könnte als Vertrags-Änderungs-Angebot aufgefasst werden, die entsprechende Zahlung als Annahme des Angebotes.
Wie gesagt, lieber einen Anwalt fragen…

Gruß,

twilight666