Vertragsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich war kürzlich mit meiner freundin in einem brautmoden geschäft und haben uns ein kleid angeschaut. wir fanden es gut, wollten aber noch in einem anderen laden schauen. die verkäuferin meinte jedoch, dass es sein kann, dass das kleid dann schon weg ist und wir es lieber anzahlen sollten (150€ von 600€). somit könnte man es reservieren. und wenn wir es nicht wollen, dann bekommen wir einen gutschein über den betrag. das hat sie mehrmals gesagt. dann überlegt wir kurz und zahlten an. ggf. könnten wir die 150€ für hemden krawatten oder so ausgeben. wir bekamen eine quittung über die 150€ und einen weiteren zettel, wo drin steht, dass wir kleid XY haben wollen und 150 von 600€ angezahlt haben. den haben wir unterschrieben.

nun hatten wir aber woanders das kleid gekauft und wollten die 150€ in einen gutschein umwandeln. die verkäuferin meinte aber, dass wir einen rechtsgültigen kaufvertrag eingegangen sind und wir die 600€ bezahlen müssen. darüber erhalten wir dann einen gutschein.
tatsächlich statt unscheinbar ganz unten auf dem 2. zettel, dass mit der anzahlung ein rechtsgültiger vertrag geschlossen wurde.

wir fühlen uns arglistig getäuscht und es scheint auch methodik bei denen zu sein. es war wie auswendig gelernt und die entsprechenden wörter hatten sie auch gleich parat.

das geschäft selbst ist ein großer brautausstatter in berlin und hat „normale“ AGBs.

wir waren gerstern auch dort und haben mit dem GF gesprochen. der ist vom format türsteher und war sehr aufbrausend. wir haben versucht sachlich mit ihm zu reden, aber er hat nicht mit sich reden lassen. er war knallhart. keine chance bei ihm.

was können wir tun?

chris

Natürlich ist das ein „rechtsgültiger Vertrag“… aber eben auch auf beiden Seiten und auch mündelich (wobei der nachweis mündlicher Verträge immer eine heikle Sache sind)… ABER… es gilt natürlich was verabredet war!

Dies bedeuted, das wenn verabredet war einen Gutschein zu erhalten, dann muss dem auch so sein! Wo steht das ihr dennoch das Kleid ganz bezahlöen müsst oder gar erworben habt?

Was sind „normale“ agb? An eurer Stelle würd ich da natürlich auch mal reinsehen und damit evlt. zur Verbraucherzentrale gehen. Für mich hört sich das nach Betrug/Abzocke an… da solltet ihr evtl. gegen angehen.

Es es ist auhc die Frage im Raum „was“ ihr da genau unterschrieben habt. Was steht auf dem Wisch?

Hallo Chris,

leider habe ich in meinem Familienkreis auch solch einen Schlamassel erleben müssen. Ich gebe dir da völlig Recht, wenn du sagst, dass es zu einem ausgeklügelten System gehört.

Tatsächlich ist es so korrekt - leider. In dem Moment wo du unterschreibst und die Anzahlung leistest, gibst du deine Willenserklärung zum Kauf des Objektes an.
Natürlich hat es mit „Reservierung“ im Sprachgebrauch nichts mehr zu tun. Du bestellst quasi Ware, die für dich noch angefertigt wird und leistest eben eine Teil-Vorkasse dazu.
Die Sache mit einem Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages, hätte allerdings dich zum Nachdenken bringen sollen, da eine Reservierungsgebühr etwas anderes ist als eine Anzahlung und die kann in der Regel nicht einfach in einen Gutschein umgewandelt werden, sondern nur wieder zurück gezahlt, wenn überhaupt. Aber genau darin liegt halt auch die Taktik der Brautausstatter. Du bist mit deiner „Frau“ dort und seit euphorisch, und wollt das „Kleid der Träume“ haben. Wenn der „kühle Kopf“ dann ausgeschaltet ist, haben die anderen leichtes Spiel.

Tut mir Leid keine besseren Nachrichten geben zu können.

Wünsche euch aber alles Gute - auch für die bevorstehende Hochzeit.

Viele Grüße, TT

Das ist definitiv etwas für einen Anwalt
Wie bereits aufgefallen zocken die so ab

Hallo, offenbar handelt es sich um eine „Masche“ des Geschäfts. GGf. hat es auch schon in vielen vergleichbaren Fällen geklappt. Das Geschäft wird sich bei Rückabwicklung bockig stellen. Ich persönlich würde so vorgehen: Vom Geschäft schriftlich -geht auch mit Mail- die, wie zugesagt, Umwandlungbestätigung in einen Gutschein verlangen. Dieses unter Fristsetzung von 7 Tagen. Da anzunehmen ist, dass keine Reaktion erfolgt, mit der ausgedruckten Mail zu einem Anwalt für Vertragsrecht. Kostet ein bisschen, aber ist werthaltig. Viel Glück.

Hallo,
Sie wollen ja nur Ihre 150,00 Euro als Gutschein bekommen und auf keinen Fall das Kleid kaufen. Ihre Freundin war ja dabei und ist also ein gute brauchbare Zeugin.
Also, nur schriftlich:
An die Firma Schreiben und erklären, dass Sie arglistig getäuscht wurden. Sie verlangen deshalb das Geld sofort, bis spätestens zum (Tag angeben, ca. eine gute Woche Frist setzen) das Geld per Scheck an Sie zurück und fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Sollte das Geld bis bis zu diesem Tag nicht bei IHnen eingegagen sein, werden Sie einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. Da die Firma dann im Verzug ist, hat sie auch die Rechtsanwaltskosten zu tragen.

Wenn Sie in diesem Sinne geschrieben haben, gehen Sie ein paar Tage später tatsächlich mit den Zetteln und einer Durchschrift Ihres Schreibens zu einem Rechtsanwalt.
Das war`s
MfG
PB

Hallo Chris,
Wenden Sie sich an die Verbraucherschutz-Zentrale Ihres Bundeslandes und tragen Sie dort Ihren Fall vor.
Überprüfen Sie die AGB des Brautausstatters auf ein Widerrufsrecht.
Erklären Sie dem Brautausstatter den Widerruf.
Hat Ihnen der Brautausstatter die AGB ausgehändigt bevor Sie unterschrieben haben?
Erfüllen Sie auf keinen Fall den Kaufvertrag.
Erklären sie gegeüber dem Brautausstatter, dass der Vertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, dass sich inzwischen den Verbraucherschutz mit dem Fall beschäftigt.
Erklären Sie dem Brautausstatter, dass Sie den Rechts-streit aufnehmen falls er auf Erfülllung klagen würde.
Viel Erfolg!
Adolf Schreiner

Hallo Adolf,

vielen Dank für die tolle antwort. ich habe mal die AGBs gesucht. http://www.crusz-ballmode.de/unternehmen/AGB_custom_…
die berufen sich jedoch ausschließlich auf den versandhandel.
ich kann somit leider die AGBs hinsichtlich eines vorortkaufes nicht bewerten.
gibt es somit auch keine greifbaren AGBs?

vg
chris

Hallo Chris,

offenbar seid ihr getäuscht worden. Einen Vorteil habt ihr allerdings. Ihr ward zu zweit. In einem Rechtsstreit habt ihr einen Zeugen. Ihr müsst euch nur entscheiden, wer als Käufer und wer als Zeuge auftreten will. Also auf keinen Fall bezahlen. Ich würde euch auch empfehlen, den Verbraucherschutz einzuschalten. Die können euch unterstützen und werden es sicherlich auch tun.

Von dem Brautmodengeschäft werdet ihr massive RA-Briefe mit Anmahnungen erhalten. Nicht einschüchtern lassen.

Notiert euch den Gesprächsverlauf, jede Einzelheit. Kann später sehr wichtig sein. Erinnert euch auch daran, wie euch der Zettel gereicht wurde. Waren die Zusatzbestimmungen deutlich sichtbar? Oder hat man versucht sie zu verdecken?

Wenn ihr Freunde habt, schickt sie zu einen vorgetäuschten Kauf vorbei. Wenn die, die gleichen Erfahrungen machen, habt ihr Zeugen! Viel Glück!

Gruß Pifane

Hallo Chris,
leider sind die AGB immer wieder das Problem. Diese Masche ziehen die meisten Verkäufer durch, es ist rechtlich abgesichert. Schlimmer noch ist die Tatsache, das die Anzahlung einen rechtsgültigen Kaufvertrag bestätigt. Der 2. Zettel hätte auffallen müssen, denn vor Gericht hält er stand. Also sollte der Gutschein angenommen werden, falls diese mündliche Zusage nicht auch durch die AGB ausgehebelt wird. Der Gutschein kann ja evt. verschenkt oder ggf. übertragen auf andere werden. Fazit: Tut mir leid, es können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Arglistige Täuschung liegt hier nicht vor, auch wenn es so erscheint. Beim nächsten Mal bitte die Zeit nehmen und ALLES gründlich lesen, bevor eine Unterschrift geleistet wird.

Gruß
Hutsch

Hallo Chris,
Der Brautausstatter hat eigene AGBs. Fordere diese beim brautausstatter an und prüfe ob die Argumente des Brautausstatters berechtigt sind.
Fordere bei dem Brautausstatter eine Kopie des Kaufvertrages an und prüfe genau was vereinbart wurde.
Viel erfolg
Adolf Schreiner

Hallo,

habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt! Was da abgezogen wird ist übelste Kundenverarschung. Selbst wenn es auf dem Zettel gestanden hat, habt Ihr eine abweichende mündliche Vereinbarung getroffen, die im Normalfall ebenso rechtsgültig ist.
Dummerweise wird das Kleid wohl noch nicht anderweitig verkauft worden sein, oder? Wenn ja, wäre das optimal für Euch, weil ja dann der eigentliche Vertragsgegenstand veräußert wurde. Dann müsst Ihr sogar Cash wiederbekommen.
Wie gesagt, ich würde am besten einen Anwalt einschalten.

Gruß,

twilight666

Hallo Chris,
geht zum Anwalt damit.
Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich zustande gekommen, also auch gültig!!!
Aber Ihr habt gute Karten, wenn ihr das mit einem Anwalt klären lasst, weil ihr — wie du auch richtig schreibst — arglistig getäuscht wurdet.
Viel Glück!
Ole

Hi,

es kommt ganz darauf an. Wenn auf dem Zettel eindeutig ersichtlich war (ohne Lupe gut zu lesen…) dann kann es durchaus sein, dass der Verkäufer auf die 600 EUR bestehen kann.

Sollte es aber nicht offensichtlich gewesen sein, so hast du gute Chancen die 150 EUR als Gutschein zu bekommen.

Grüße
Armin

Hallo,
habe bereits hierauf geantwortet gehabt.
Ist alles gut gegangen?
Viele Grüße, TT