Vertragsrecht

Hallo lieber Experte,

ich habe meinen Vertrag mit einem Fintessstudio in Frankfurt am Main außerordentlich gekündigt, da ich meinen Wohnort gewechselt habe. Mein Vertrag wäre am 01.10.2010 ausgelaufen, ich bin jedoch im Juli zurück in meinen alten Wohnort Neustadt an der Weinstraße gezogen, der weit mehr als 30km vom Ort des Studios entfernt ist. Daraufhin habe ich dem Studio eine schriftliche Kündigung zukommenlassen, die ab dem 01.08.2010 gilt, und ab eben diesem Datum keine weiteren Beiträge mehr bezahlt.
Ich habe des Studiums wegen in Frankfurt gewohnt, war dort aber nicht als Einwohner angemeldet, da ich bei einem Freund gewohnt habe. Da ich ab Juli keine Veranstaltungen mehr an der Uni hatte und meine Diplomarbeit von zu hause aus schreiben kann, habe ich mich aus finanziellen Gründen für einen Umzug nach Neustadt entschlossen. Die Verantwortlichen erkennen den Umzug als außerordentlichen Kündigungsgrund nicht an, da ich mich bereits mit meinen Adressdaten aus Neustadt angemeldet habe. Da ich aber nie in Frankfurt gemeldet war, kann ich keine Abmeldebescheinigung vorweisen, wie von den Betreibern verlangt. Ihrer Meinung nach könne ich nicht kündigen, da ich da ganze Zeit über in Neustadt gewohnt hätte.
Da ich mich geweigert habe, weiterhin Beiträge zu zahlen, haben die Betreiber ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, welches jetzt Forderungen aus diesem Sachverhalt gegen mich erhebt.
Ist die Argumentation der Betreiber bzw. sind die Forderungen rechtens?

Danke im Vorraus,

Gruß

Johannes

Ich denke: Ja!

Die Nichteinhaltung des Vertrag scheint zu deinen Lasten zu gehen. Damit hat dein Vertragspartner die entsprechenden Rechte.

R.

Hallo lieber Experte,

Ist die Argumentation der Betreiber bzw. sind die Forderungen
rechtens?

Hallo,

da eine klare Linie in Ihrer Wohnortsache für Außenstehende nicht erkennbar ist, liegt es an dem Richter, wie der dann die Sache sieht. Ferner kenne ich den genauen Vertragswortlaut, insbesondere das „Kleingedruckte“ nicht, so dass ich keine wirkliche Antwort geben kann. Es wir offenbar also ein Prozessrisiko für beide beteiligten. Sie können natürlich abwarten, ob das Inkassobüro den Gerichtsweg (Mahnbescheid) beschreitet. Dann fallen aber auf jeden Fall Gerichtkosten in Höhe von 23,00 € an.
MfG
PB

also der genau Wortlaut ist wie folgt in den AGB:
Vertragsaufhebung bei Umzug von 30km über die Stadtgrenze hinaus, ist bei Vorlage einer polizeilichen Meldebescheinigung möglich.

Hallo, so gut sind Ihre Karten nicht…Das Studio stützt sich auf Ihre Angaben, die Sie werthaltig (Abmeldebescheinigung) nicht aushebeln können. Nun könnte Ihrerseits mit eidesstattlichen Versicherungen der Mitbewohner und Personen, die die Umzüge belegen, argumentiert werden. Dieses wäre eine Möglichkeit, wobei Sie dann Ditte einbinden müssten. Wenn ich es richtig lese, geht es um den Mitgliedsbeitrag August/September 2010. Ab Oktober 2010 hätte sich der Vertrag durch Zeitablauf erledigt. Ich würde dem Fitnessstudio eine hälftige Abwicklung vorschlagen d.h. Sie bezahlen noch einen Monat. Dieses unter der Voraussetzung, dass die Inkassogebühren entfallen.

Hallo,
sag ich doch, Sie haben wegen der besonderen Umstände wohl keine brauchbare polizeiliche Meldebescheinigung. Wobei die Polizei so eine Bescheinigung gar nicht ausstellt, sondern nur die Meldebehörde der Stadt (Einwohnermeldeamt). Wenn Sie so eine Bescheinigung -wie auch immer- vorlegen, sind Sie raus!
MfG
PB

also der genau Wortlaut ist wie folgt in den AGB:
Vertragsaufhebung bei Umzug von 30km über die Stadtgrenze
hinaus, ist bei Vorlage einer polizeilichen Meldebescheinigung
möglich.

Hallo,

ich habe letztens eine Rechtssendung im Fernsehen verfolgt, wonach gesagt wurde, dass aus Verträgen wie z.B. Fitnessstudios man mit dem besonderen Kündigungsgrund heraus kommt, wenn beim Wohnortswechsel der neue Wohnort 50 km entfernt ist. Ob dies dir jetzt weiterhilft, weiß ich leider aber nicht genau.
Ich recherchiere noch weiter, wenn du magst.

Viele Grüße,
TT