Liebe/-r Experte/-in,
Habe eine Frage.
Meine Frau hat in meinen Namen eine Ratenzahlung unterschrieben. Mit Ihrer Unterschrift!
Hat aber in Streßsituation ( Pflege des bettlegerlichen Vater )versäumt dies mir mitzuteilen bzw. mich in Kenntnis zu setzen.
Ist das schon Urkundenfälschung?
Danke im voraus!
Gruß Andy
Guten Tag: Ich unterstelle bei Ihrer Frage die Geltung deutschen Rechts.
Danach: NEIN. Keine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) mangels Vorsatzes.
Gruß
Eifelwanderer
Hallo Andy,
mir ist nicht genau klar, welches Ziel du mit der Frage bezweckst.
Urkundenfälschung besteht eigentlich darin, dass eine Täuschungsabsicht vorliegt. Jemand muss - soviel ich weiß - mit seiner Unterschrift eine andere „immitieren“ und dadurch den Eindruck erwecken, dass es sich um den richtigen Unterzeichner handelt. Eine unberechtigte Unterschrift sagt eigentlich nur aus, dass das dadurch zu schließende Abkommen noch nicht gültig ist. Doch ob es sich hier um eine unberechtigte Unterschrift handelt, kann ich so nicht sagen, da Ehegatten oftmals mit den selben Rechten zum Vertragsabschluss ausgestattet sind. Um was für eine Ratenzahlung handelt es sich denn?
Viele Grüße, TT
Ja theoretisch schon, denn ein Ratenzahlungsvertrag muss vom Schuldner selbst unterzeichnet werden. sofern sie keine Vollmacht von dir hatte. dass sie diesen vertrag unterzeichnen soll. Die frage ist ob der vertrag überhaupt zustande gekommen ist.
Allerdings frage ich mich vielmehr wer lässt einen Ratenzahlungsvertrag von einer falschen person untershcreiben hätte er nicht warten können bis du ihn untershcreibst. ggf. gelten die Vorwschritften des haustürwiederrufsgesetzes mit 14 tägigem rücktrittsrecht.
Es kommt auch darauf an wer kreditnehmer ist falls deine frau auch mir schuldner ist dann darf sie auch unterschreiben.
Abgesehen davon , setzt eine urkundenfälschung auch eine gewisse täuschungshandlung oder berreicherung dar. z.b. falsche unterschrift bei Ec-kartenzahlung etc.
das ist ja hier nicht der fall.
wie gesagt fraglich ist vielmher ob der ratenzahlungsvertrag überhaupt zustande kam wenn die unterschrift nicht identisch mit dem schuldner ist.
aber dass lässt sich doch einfach korrigieren.
Falls deine frau irrtümlich die unterschrift gelistet hat wird das keinen staatsanwalt interessieren. Falls sie jedoch mit der Absicht gehandelt hat dier wissentlich eine ratenzahlung aufzuzwingen sieht das schon anders aus… aber das glaube ich nicht.
vor allem wenn nicht gleich erkennbar war um was es sich handelt bzw. was sie da unterschreibt. sollte sie in der stress-situation zur unterschrift gedrängt worden sein. könnten man den ratenvertrag auch wegen täuschung anfechten. Das geht mit einer frist von 10 jahren.
LG Mario
Hallo,
die Frage ist hier, wenn hat sie und wen wollte sie täuschen oder gar betrügen?
Den Darlehnsgeber oder Sie?
Wenn Sie im Beisein des Darlehnsgebers an der Stelle, an der Sie hätten unterschreiben sollen, unterschrieben hat, hat dieser das bemerkt. Hat sie es zu Hause getan und die Urkunde dem Darlehnsgeber übergeben, hat sie diesen getäuscht.
Hat sie auch selbst für sich unterscheiben müssen und waren alle Unterschriften gleich (also aus Versehen aufgrund der Situation)?
Hat sie ggf. in Ihrem Auftrag gehandelt und das gedurft? und nur vergessen Bescheid zu sagen.
Wollen Sie oder hätte Sie den Vertrag nicht gewollt und ist die Familie jetzt geschädigt?
Wenn Sie alles bedacht haben und mit Ihrer Frau gut in Frieden leben wollen, dann hatte Ihre Frau eine mündliche Vollmacht, für Sie zu unterschreiben und alles ist gut!
Dann war es auf jeden Fall keine Urkundenfälschung.
mfG
PB
Urkundenfälschung ist das m.E. noch nicht, aber Betrug. Auf alle Fälle ist der Vertrag anfechtbar.
Gruß,
twilight666